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(14.02.2021, 16:58)jf2 schrieb: [ -> ]in deinem Artikel #358 schriebst Du:

Zitat:
Die neuen gesetzlichen Änderungen werden anhand der noch zu veröffentlichenden Schreiben des
Bundesministeriums für Finanzen (BMF) ab dem Jahr 2022 umgesetzt
.


Noch offen ist, wie Verluste aus Optionsscheinen/Zertifikaten mit
Zahlungen bei Verfall (z.B. 1/10 Cent) behandelt werden.



Woher stammt das Zitat?
Sorry im Eifer des Gefechts ohne Quellenangabe. 

https://b2b.dab-bank.de/Tradingcenter/Se...rrechnung/



Zitat:Hier der aktuelle Stand.

Update vom 19.1.2021
Das Handelsblatt berichtet, dass nun doch auch Hebelzertifikate und Optionsscheine zu den Termingeschäften zählen. Das BMF würde damit vom eigenen Entwurf des letzten Sommers abrücken.
Es ist (negativ) bemerkenswert, dass diese Präzisierung erst im laufenden Jahr erfolgt, was auch Broker vor Probleme stellt.
Die Veröffentlichung des BMF-Schreibens ist in Kürze zu erwarten. Wenn die genauen Details final stehen, werden wir sofort in einem Artikel die besten Möglichkeiten darlegen, weiter mit Derivaten zu traden.
https://www.godmode-trader.de/artikel/ne...rs,8478516

Ich tendiere Richtung GmbH, unabhängig von dem Ausgang dieses Binding´Steuergesetzes.
Ich habe mich inzwischen über GmbH im Internet informiert.
Nach meiner Berechnung lohnt es sich, über eine Trader-GmbH zu traden, sowohl beim Gewinn als auch bei Entnahme.

Eine  Voraussetzung gibt es aber: 

Man muss  eine funktionierte Strategie haben.

Z. B 20,000 Gewinn/Jahr. Steuer ca. 25 % bis 27% ca. 5000 Euro/ Steuer. 
Kosten z. B für Ride-capital: ca. 3000 Euro/ Jahr. 

Wenn nur Aktien traden, dann kann man selbst die Buchungen machen und sie am Jahresende dem Steuerberater übergeben.
Danke. Mich interessierte ja der Teil mit der Jahreszahl 2022 aber wenn ich die Mitteilung der DAB da lese erschließt sich mir nicht was sie damit sagen wollen. Wollen die tatsächlich sagen das all die schönen neuen Regelungen erst ab 2022 gelten? Das würde zwar dazu passen das ein BMF-Schreiben bezgl. der Änderungen des §20 noch immer nicht vorliegt allerdings gehe ich nicht davon aus das Sparbuch-Olaf uns vor dem Inkrafttreten neuer gesetzlicher Regelungen über die Details aufklären will, der denkt sicher das das nach dem Steuerjahr oder im Steuerjahr noch zurecht kommt.  Bang Irony
Die meinen es so, dass die Bank erst ab 2022 nach §20 Absatz 6 Satz 5 abrechnen werden, der Steuerzahler selbst ist aber verantwortlich für die korrekte Angabe in der Steuererklärung (wenn man Glück hat, verschicken die deutschen Broker mit der Jahresbescheinigung für 2021 beiliegend Bescheinigungen für die Verluste, die nach Satz 5 erzeugt worden sind, um das korrekte Ausfüllen der Steuererklärung dem Kunden leichter zu machen, denn sonst gibt es m.E. lange Excel-o.ä.Tabellen - Stand heute kann die Verluste aber noch niemand! genau zuordnen und das BMF hält es auch nicht für nötig, dies mitzuteilen - denn Menschen, die mit Derivaten umgehen können, haben keine Rechte mehr - , insofern hat der Steuerzahler bislang nur die Definition "Termingeschäfte" und es weiss halt auch keine Bank, welche Geschäfte und vor allem welche WKN´s das sind), §20 Absatz 5 Satz 6 haben die Banken bereits jetzt in den Systemen berücksichtigt, sofern dies geht.

Ansonsten liegen bei der Angabe der DAB Bank inhaltliche Fehler vor, Lynxx (obwohl Auslandsbroker) hatte anfangs auch von CortalConsors abgeschrieben, diese aber nach aktuellem Stand vor Wochen aktualisiert. Wer den aktuellen Stand sehen möchte, sollte demnach bei Lynxx nachschauen oder hin und wieder bei den bekannten Threads/Foren.
Ich warte immer noch auf das BMF-Schreiben.
Für mich sind Stillhaltergeschäfte wichtig.
Versuche den Text für mich zu entschlüsseln, also  von einem Dummy für einen Dummy Biggrin
Die Einnahme von Prämien betrachte ich als Dividenden.
Wie immer ohne Gewähr



Hier ist der Gesetztext dazu. Hoffentlich bleibt es auch so nach dem BMF-Schreiben.

Zitat:Unterscheidung bei Verlusten aus Stillhaltergeschäften:
  • Verluste aus Glattstellungsgeschäften eines Stillhalters (-> keine Anwendung von § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG, weil gem. § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG die Einnahmen aus den Stillhalterprämien um die für das Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien zu vermindern sind)

  • Verluste aus dem zu leistenden Barausgleich eines Stillhalters (-> insoweit Anwendung von § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG)

https://trading-steuerberatung.de/verlus...e-ab-2021/




Auswirkung auf die neue Steuer

Gedeckte Short Calls (Covered Call, also Aktien im Depot )

Es sind 3 Fälle zu untescheiden.

1. Aktienkurs unter Basispreis
Short Call wertlos
Aktien bleiben im Depot
Keine Auswirkung


 2.  Aktienkurs über Basipreis
  Short Call nicht glattgestellt (verkauft)
  Aktien aus dem Depot ausgebucht.
  Keine Auswirkung


3.Aktienkurs über Basispreis
 Short Call glattgestellt (verkauft)
 Aktien bleiben im Depot
 Auswirkung
       

 „ Gedeckte Short Put ( Cash secured Puts , genug Kapital für Kauf von Aktien im Falle der  Ausübung)                 

Auch wieder 3 Fälle

1. Aktienkurs über Basispreis
    Shot Put wertlos
    Keine Auswirkung


2. Aktienkurs unter Basispreis
    Short Put ausgeübt
    Aktien müssen gekauft werden, Aktien also im Depot
    Keine Auswirkung


3. Aktienkurs unter Basispreis
    Short Put verkauft
    Auswirkung


Ungedeckte Short Calls
(Also ohne Aktien im Besitz)

Auch wieder 3 Fälle

1. Aktienkurs unter Basispreis
     Short Call wertlos
      Keine Auswirkung
2. Aktienkurs über Baisispreis
    Ausübung stattgefunden: Aktien kaufen oder von Broker Shortposition eröffnet
    Keine Auswirkung

3. Aktienkurs über Basispreis
    Short Call mit Verlust verkauft
   Auswirkung



Ungedeckte Short Puts
 (Also ohne genügend Kapital)

Aktienkurs unter Basispreis
Short Puts wegen Margin Call glattgestellt
Auswirkung
Ich hatte im Sept. 2019 versucht, ein High-Yield-Dividend-Depot aufzubauen.
Dabei war ich aufgrund wenig Erfahrungen kläglich gescheitert.

Nur versuche ich wieder, mit mehr Erfahrungen aus dem Crash 2020, ein High-Yield- Dividen-Depot aufzubauen.
Dieses Mal aber nicht mit Hurra-Aktion.

Heute Kauf: ABR@ 15.58 , 300 ST.

Nächster Kandidat wahrscheinlich: CSWC

[attachment=7800]
Ich werde ca. 3 bis 5 BDCs für mein Dividend-Depot kaufen.
Capital Gain werde ich auf diesem Kursniveau kaum erzielen. Sie sind relativ hoch bewertet.
Um das Risiko zu minieren, setze ich nur bis 20 % meines Kapitals ein.


Hier eine kurze Einschätzung über BDCs
Ich habe meine Strategie für mein ETF- Depot inzwischen ausgearbeitet.
Zusammengesetzt aus ca. 80% ETfs und ca. 20 % Momentumwerten.
Hier die Zielvorgabe. CAGR 15 %
Das Depot wird regelmäßig durch PUT abgesichert.
Grund: ich kann US-ETFs nicht direkt kaufen.
Es wir nur im Ausnahmefall voll investiert.
Cash dient somit als Riskmanagemt. 
Das Timing  spielt eine große Rolle.

Werde ich das Depot regelmäßig aktuellisieren.

Habe ich jetzt Zeit, mich um mein High-Yield und Big-Cap Depot zu kümmern. Mehr dazu später.



Im Depot aktuell:

ETFs:
TQQQ
NAIL
SOXL
BLOK

Aktien:
UPWK
SPCE
FVRR
VUZI

Optionen
verschiedene Put Optionen
Call von Labu
Call von ARKK

Das ist der Plan.

Bemerkung: grün Ist, blau Soll
Damit ich nicht wild spekuiere/trade, deshalb ist diese Plan-Vorgabe.

[attachment=7916]
Zitat:verschiedene Put Optionen
Call von Labu
Call von ARKK

Beide verkauft.

Die Analyse von ARKK habe ich hier geppostet.
https://www.trading-stocks.de/thread-2123-page-138.html 
(u.a. 1377 , 1379)

Die Analyse von XBI (LABU ETF )

Die beiden Kerzen mit Kreisen deuten auf eine kurzfr. Erholung hin.
Deshalb habe ich gestern Call auf LABU gekauft.
XBI ist zur Zeit hoch interessant.

Solange der Kurs unter der roten Linien liegt, bleibe ich habe vorsichtig.
Deshalb heute die Erholung genutzt, um Call auf Labu zu verkaufen.
ARKK ist im Moment zu schwach. Vekauf.



 Wenn Kurs über der roten Linie ,ist ein Kaufsignal.

[Bild: akVVWFwo]
(14.04.2021, 00:13)qqqq4 schrieb: [ -> ]Das Depot wird regelmäßig durch PUT abgesichert.
Grund: ich kann US-ETFs nicht direkt kaufen.

Das verstehe ich nicht. Verkaufen kannst Du die ETF doch, nur nicht einkaufen. Zum Einkaufen brauchst Du doch aber einen Long Call oder Short Put.
(15.04.2021, 17:40)jf2 schrieb: [ -> ]Das verstehe ich nicht. Verkaufen kannst Du die ETF doch, nur nicht einkaufen. Zum Einkaufen brauchst Du doch aber einen Long Call oder Short Put.

Hey jf2

Ja. Man kann ETF jede Zeit verkaufen.

Die Probleme beim Einkaufen mit Long Call bzwl Short PUT

Einige ETFs bieten keine Weekly, nur Monthly Options an. Z. B. wie NAIL
Bei bis auf wenige ETFs -Optionsmarkt  sind nicht liquide.
Optionen auf Leveraged ETF haben extrem großen Spread.
Bei extrem hohe Vola kann man vorübergehend nicht kaufen und verkaufen.

Beispiel bei normalem Verlauf ( Vola niedrig).

Lauf noch 5 Tage.
Kurs von 100 auf 90
Erwartung: steigend

Laufzeit ist klar
Basiswert?.
Tief im Geld , kaum Prämie, aber Spread sehr groß , als am Ende bezahl  man auch Prämie ( Basiswert 60 ) ;Kurs  steigt /Kurs stagniert, Prämie verloren
At the Money: Spread ist gering, Prämie sehr hoch  ( Basiswert 90), der Kurs muss auch nicht steigen/ darf stagnieren, Prämie verloren
Out auf the money : Nur Prämie ( Zeit wert) d.h   (Basiswert 95, Kurs muss bis 95 oder höher, Prämie verloren. Aktien bekommen,  Kurs danach fällt wieder auf 90, Verlust 5 +Prämie.

Bei Laufzeit z. B 2 Wochen, dann noch mehr Problem.

Und bei hoher Vola, noch schlimmer.

Am besten Laufzeit 1 Tag oder wenige Stunden.

Problem: 
Nur selten fällt der Kurs kurz vor Laufzeitende.

Prämien kosten Geld, Absicherungen kosten auch Geld.

Welch Weg ist preiswerter und einfacher.
Ich kann dir leider nicht sagen.
Aber ich kann dir sagen, Absicherung ist einfacher.

Hier entscheide ich, wann und wie (wie eng)  ich  absichere oder muss ich absichern?


Weitere Probleme:
Short PUT oder LONG Call?
Wann wieder einsteigen?
Gewinn versteuern?. 
damit die deutschen Kommunisten ihren monatlichen fetten Gehalt bekommen Irony . 

Nein Danke. Ich behalte meine ETFs erstmal, vor allem wenn sie im Gewinn liegen. Biggrin

Im Ernst:
Es geht um Zinseszinseffekt.

Falls das Thema verfehlt, dann bitte noch einmal Fragen stellen. Danke