12.06.2019, 17:58
12.06.2019, 18:05
Tja, das dachte ich auch.
Aber das Programm sagt es mir doch, dass es auch anders geht.
Wenn ich den Ausgleich abgebe dann muss ich auch nachbezahlen. Und noch viel schlimmer: Dann werde ich zukünftig dazu aufgerufen einen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen.
Wenn das passiert, dann steht es den nächsten Tag in der Zeitung. Das verspreche ich euch.
Deswegen gebe ich das lieber nicht ab. Das bewahrt mich vorm Gefängnis und rettet die Leben der Steuerbeamten.
Aber das Programm sagt es mir doch, dass es auch anders geht.
Wenn ich den Ausgleich abgebe dann muss ich auch nachbezahlen. Und noch viel schlimmer: Dann werde ich zukünftig dazu aufgerufen einen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen.
Wenn das passiert, dann steht es den nächsten Tag in der Zeitung. Das verspreche ich euch.
Deswegen gebe ich das lieber nicht ab. Das bewahrt mich vorm Gefängnis und rettet die Leben der Steuerbeamten.
12.06.2019, 18:31
Das bewahrt mich vorm Gefängnis und rettet die Leben der Steuerbeamten.
:-))
Und denk dran: Gewalt ist keine Lösung.
Solange man nur davon spricht ;-)
:-))
Und denk dran: Gewalt ist keine Lösung.
Solange man nur davon spricht ;-)
12.06.2019, 18:40
Den Spruch bring ich dann beim Richter.
27.06.2019, 12:42
Normalerweise macht der AG im Dezember automatisch einen Lohnsteuerjahresausgleich, das macht die Software einfach mit. Daher die bisherigen geringen Unterschiede.
Egal, ob freiwiliig oder pflichtversichert in der GKV, das machen die Lohnabrechnungen schon richtig. Du wirst irgendwo einen Fehlergemacht haben - mach dir einfach keinen Kopf.
Nach meiner Enschätzung hast Du keine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Egal, ob freiwiliig oder pflichtversichert in der GKV, das machen die Lohnabrechnungen schon richtig. Du wirst irgendwo einen Fehlergemacht haben - mach dir einfach keinen Kopf.
Nach meiner Enschätzung hast Du keine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
fahri
27.06.2019, 15:01
(12.06.2019, 18:40)Vahana schrieb: [ -> ]Eine seperate Rechnung von der Krankenkasse bekomme ich nicht.
Doch, ich bin auch freiwillig gesetzlich krankenversichert und erhalte jedes Jahr
eine Übersicht über die bezahlten Beiträge, den ich dann meinem STB gebe,....ob
ich diesen Nachweis mal beantragt habe oder ob der automatisch kommt, weiss ich aber nicht mehr
Cortina
07.09.2019, 20:36
Die Frage ist eigentlich eher, ob Du überhaupt verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben. Denn wenn Du das nicht bist, musst Du keine machen.
07.09.2019, 21:04
Verpflichted bin ich nicht, aber wenn es ein kleines Zubrot gibt kann man ja zugreifen ... dachte ich.
Für 4 Jahre Arsch aufreißen und richtig ordentlich Steuern zahlen bekommt man dann 500 Piepen zurück. Sowas demoralisiert einfach.
Für 4 Jahre Arsch aufreißen und richtig ordentlich Steuern zahlen bekommt man dann 500 Piepen zurück. Sowas demoralisiert einfach.
Cortina
12.09.2019, 20:05
Wenn Du nicht verpflichtet bist, dann musst Du doch die Erklärung für 2016 nicht abgeben. Falls es noch geht, kannst Du aber auch einen Einspruch erheben, dann müsste die Nachzahlung weg sein.
Ich kann aber auch nochmal meinen Vater fragen. Der war sein ganzes Leben beim Finanzamt und kennt sich da aus. Melde mich später nochmal. Der ist nämlich noch unterwegs.
Ich kann aber auch nochmal meinen Vater fragen. Der war sein ganzes Leben beim Finanzamt und kennt sich da aus. Melde mich später nochmal. Der ist nämlich noch unterwegs.
Cortina
12.09.2019, 20:20
Mein Vater ist eben nach Hause gekommen und ich habe nochmal genauer nachgefragt:
Wenn Dein Gehalt 2015 und 2016 ziemlich gleich geblieben ist, kann es eigentlich nicht aufgrund der Änderung bei den Krankenkassenbeiträgen zu einer so hohen Nachzahlung kommen.
Das Problem könnte sein, dass z.B. Deine Lohnsteuer falsch abgezogen wurde. Vergleiche es doch mal mit dem Bescheid von 2015. Außerdem könnte eine falsche Lohnsteuerklasse der Grund sein.
Wie bereits geschrieben, kannst Du einen Einspruch einlegen und den Antrag zurück nehmen. Aber nur sofern es sich um eine Antragsveranlagung handelt. Falls Du schon einen Steuerbescheid hast, findest Du hierzu auf jeden Fall einen Hinweis in den Erläuterungen. Oder einfach die für 2016 nicht abgeben - wie bereits erwähnt.
Wenn Dein Gehalt 2015 und 2016 ziemlich gleich geblieben ist, kann es eigentlich nicht aufgrund der Änderung bei den Krankenkassenbeiträgen zu einer so hohen Nachzahlung kommen.
Das Problem könnte sein, dass z.B. Deine Lohnsteuer falsch abgezogen wurde. Vergleiche es doch mal mit dem Bescheid von 2015. Außerdem könnte eine falsche Lohnsteuerklasse der Grund sein.
Wie bereits geschrieben, kannst Du einen Einspruch einlegen und den Antrag zurück nehmen. Aber nur sofern es sich um eine Antragsveranlagung handelt. Falls Du schon einen Steuerbescheid hast, findest Du hierzu auf jeden Fall einen Hinweis in den Erläuterungen. Oder einfach die für 2016 nicht abgeben - wie bereits erwähnt.