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Normale Version: Lohnsteuerjahresausgleich - Wer kennt sich aus?
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Suche, im Elster-Formular das Eingabefeld für die Kapitalerträge. Für einen Hinweis wäre ich dankbar.
(12.09.2019, 20:20)Cortina schrieb: [ -> ]Mein Vater ist eben nach Hause gekommen und ich habe nochmal genauer nachgefragt:

Wenn Dein Gehalt 2015 und 2016 ziemlich gleich geblieben ist, kann es eigentlich nicht aufgrund der Änderung bei den Krankenkassenbeiträgen zu einer so hohen Nachzahlung kommen.

Das Problem könnte sein, dass z.B. Deine Lohnsteuer falsch abgezogen wurde. Vergleiche es doch mal mit dem Bescheid von 2015. Außerdem könnte eine falsche Lohnsteuerklasse der Grund sein.

Wie bereits geschrieben, kannst Du einen Einspruch einlegen und den Antrag zurück nehmen. Aber nur sofern es sich um eine Antragsveranlagung handelt. Falls Du schon einen Steuerbescheid hast, findest Du hierzu auf jeden Fall einen Hinweis in den Erläuterungen. Oder einfach die für 2016 nicht abgeben - wie bereits erwähnt.

Ich habe den Antrag für das Jahr gar nicht erst abgeschickt, weil ich ja im Programm gesehen habe das ich einen Minussaldo habe.
Die Lohnsteuerklasse ich immer gleich geblieben.
Das meine Firma die Lohnsteuer falsch abzieht würde ich mal ausschließen.

Aber dieses Problem ist in meinen Augen gelöst.
Welche Frage mich neuerdings beschäftigt ist, ob ich auch Dinge absetzen kann die in einem anderen Jahr gekauft wurden.

Also beispielsweise kaufe ich mir 2017 einen Drucker, vergesse ihn aber abzurechnen. Kann ich den dann für 2018 angeben?

EMEUV
Ich kann im Programm die Anlagebezeichnung nicht sehen, aber im Anhang ist ein Screenshot wie dass aussieht. Sollte über Google zu finden sein.

Lanco

(07.09.2019, 21:04)Vahana schrieb: [ -> ]Verpflichted bin ich nicht, aber wenn es ein kleines Zubrot gibt kann man ja zugreifen ... dachte ich.
Für 4 Jahre Arsch aufreißen und richtig ordentlich Steuern zahlen bekommt man dann 500 Piepen zurück. Sowas demoralisiert einfach.

Diese Argumentation kann ich nicht nachvollziehen, denn jede Rückzahlung kommt nur dann zustande, wenn Du vorher in irgendeiner Weise zuviel bezahlt hast. Smile
Verstehen kann ich deinen Unmut über die allgemeine Steuerverschwendung, jedoch sind die (dargelegten) Schlüsse, die Du daraus ziehst, m.M.n. die falschen... Wink

(12.09.2019, 21:10)Vahana schrieb: [ -> ]Welche Frage mich neuerdings beschäftigt ist, ob ich auch Dinge absetzen kann die in einem anderen Jahr gekauft wurden.

Also beispielsweise kaufe ich mir 2017 einen Drucker, vergesse ihn aber abzurechnen. Kann ich den dann für 2018 angeben?

Soweit mir bekannt ist nicht. Eine Möglichkeit wäre, das entsprechnede Jahr neu aufrollen zu lassen. Aber ich sehe schon, das ist nichts für dich, das Aufwand-Nutzen Verhältnis wird dich nicht zufrieden stellen Biggrin
Wegen dem eigentlichen Problem der Nachzahlung: Kannst Du nicht einen fachlich versierten Dritten mit einer kurzen Prüfung zum Problem beauftragen?



LG

Cortina

Falls der Bescheid erst zugestellt wurde (3 Tage für die Postzustellung und 4 Wochen bis der Bescheid gültig wird) kannst Du eine schlichte Änderung beantragen und die Kosten noch nachreichen. Falls der Bescheid allerdings mittlerweile rechtsgültig ist, geht leider nichts mehr.
Ok, danke für die Info. Tup
(12.09.2019, 20:41)EMEUV schrieb: [ -> ]Suche, im Elster-Formular das Eingabefeld für die Kapitalerträge. Für einen Hinweis wäre ich dankbar.
Anlage Kap schon zur Steuererklärung hinzugefügt? Falls nein - machen (links unten in der Sidebar glaube ich). Danach links etwas weiter oben zur Anlage Kap wechseln. Da finden sich dann alle Eingabefelder für Kapitalerträge.

Cortina

@Vanhana Gerne... ist immer gut, wenn der Papa beim Finanzamt gearbeitet hat :)

muchmoney

(07.09.2019, 21:04)Vahana schrieb: [ -> ]Verpflichted bin ich nicht, aber wenn es ein kleines Zubrot gibt kann man ja zugreifen ... dachte ich.
Für 4 Jahre Arsch aufreißen und richtig ordentlich Steuern zahlen bekommt man dann 500 Piepen zurück. Sowas demoralisiert einfach.
Dich demoralisiert, wenn Du 500 Euro vom Staat zurück bekommst? Was machst Du denn bei einer Nachzahlung...? Biggrin

muchmoney

(12.09.2019, 20:41)EMEUV schrieb: [ -> ]Suche, im Elster-Formular das Eingabefeld für die Kapitalerträge. Für einen Hinweis wäre ich dankbar.
Is zwar von 2017, aber hier die Anlage KAP, einfach zu den anderen Anlagen hinzufügen, wie schon beschrieben Doppelklick auf "Anlage KAP" unten links und dann alles in die jeweiligen Felder eintragen.
Elster-Formular
Normal erwartet man, weitere Infos, wenn man auf das Wort, z.B. Hauptvordruck, klickt. Aber nein, das Finanzamt hat den Link unter den sehr aussagefähigen Begriff „>>“ versteckt. Hab ich nach stundenlanger Suche in einem Forum gefunden.
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