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ChiefWiggum

Tja, da habe ich wohl ein "Eigentor" geschossen und was für eins Bang Wonder
War ich gar zu "gierig" und zu "naiv"?

Ich wusste ja auf Dauer werden Negativ-Einkünfte aus V.u.V. nicht anerkannt.
Für 2017 wurde es ja dann auch verwehrt!
Jetzt könnte man sagen, "hätte" ich keinen Widerspruch eingelegt wären die zurückliegenden Jahre anerkannt geblieben (wenn auch vorläufig)

Mein 1. Fehler: Telefongespräch mit FA Glauben geschenkt: Begründen sie den Widerspruch mit Punkt Punkt Punkt... dann wird es auch schon anerkannt werden. 

Mein 2. Fehler: Meine Falsch-Interpretation des Geschriebenen:
"Wenn sie ihren Widerspruch nicht zurücknehmen, werden wir die zurückliegenden EK-Steuerklärungen entsprechend ändern."

(Genauer Wortlaut des FA: Bitten wir die Erfolgsaussichten ihres Einspruchs zu überdenken und diesen zurück zu nehmen.
Ich behalte mir vor, die vorläufig erteilten Einkommensbescheide entsprechend zu ändern!)

Mein 3. Fehler: "Den Widerspruch zurückgenommen"...ätschibätschi jetzt holen wir trotzdem alles zurück!

Sagt man auch nicht "aufs Glatteis geführt"?
Dann bin ich mal nach sehr laaanger Zeit wieder mal ausgerutscht. und Eigentor vom Chief Dunce-cap
Das Finanzamt ist nicht dein Freund.
Dein Bankberater und Versicherungsfritze genauso wenig.

Kopf hoch
Fehler sind dazu da, um gemacht zu werden...

ChiefWiggum

Ich werde trotzdem nochmal vor Ort das Gespräch mit dem FA suchen und auch in ein STB investieren.
Und dann werde ich trotzdem VuV weiter angeben und Widerspruch einlegen Irony

ChiefWiggum

Intressierts zwar kein Wutzel berichte trotzdem Biggrin

Nach langen hin und her...hin und her ist der Chief nun beim Finanzgericht angekommen...ja er verklagt "sein" Finanzamt.
Und das alles ohne StB und RA Cool
Und wenn das ganze dann endlich einmal wird vorbei sein, kann er gleich umsatteln zum Finanzbeamten Lol
Sorry, ich kann nichts Falsches darin erkennen, wenn das FA keine Ausgaben für eine Wohnung anerkennt, die über mehrere Jahre nicht vermietet wird.
Es geht ja wohl nicht darum, dass das FA irgendwelche Steuern für deine Wohnung haben will, sondern dass Ausgaben für diese Wohnung nicht als steuermindernd anerkannt werden. Für meine selbstgenutztes Haus kann ich auch keine Ausgaben geltend machen, von ein paar Pauschalkröten für Handwerker mal abgesehen. Und eine leerstehende Wohnung habe ich auch. Dafür Ausgaben steuermindernd anzugeben, auf die Idee wäre ich nicht gekommen.
Ich wünsche dir aber natürlich trotzdem viel Erfolg bei deinem Rechtsstreit.

ChiefWiggum

(07.07.2020, 12:17)Lolo schrieb: [ -> ]Sorry, ich kann nichts Falsches darin erkennen, wenn das FA keine Ausgaben für eine Wohnung anerkennt, die über mehrere Jahre nicht vermietet wird.
Es geht ja wohl nicht darum, dass das FA irgendwelche Steuern für deine Wohnung haben will, sondern dass Ausgaben für diese Wohnung nicht als steuermindernd anerkannt werden. Für meine selbstgenutztes Haus kann ich auch keine Ausgaben geltend machen, von ein paar Pauschalkröten für Handwerker mal abgesehen. Und eine leerstehende Wohnung habe ich auch.
Dafür Ausgaben steuermindernd anzugeben, auf die Idee wäre ich nicht gekommen.

Ich wünsche dir aber natürlich trotzdem viel Erfolg bei deinem Rechtsstreit.

Erstmal Tup  dass du geantwortet hast!

Fett - Das FA sieht es aber vor, dass man dies tun kann, klar, nicht unendlich. Und...kaum steuerliche "Vorteile" für selbstgenutztes Eigentum aber für Vermietete, tja dies ist auch so ne Sache.

Ausgaben wären dann die Zinsen + HV durch fehlende Mieteinnahmen ergibt bei V+V ja ein Minus, das bei den Werbungskosten anerkannt werden sollte. Und hier liegt der Knackpunkt! Es wird jahrelang, vorläufig, anerkannt über die üblichen 2-3 Jahre weit hinaus und dann...

Ich...wir sind nicht unvorbereitet...werden besser beraten als beim StB...und gehn u.a. auch vor das FG weil sich die Gesamt-Kosten bei  Nichterfolg im Rahmen halten, ca. 10% vom "Streitwert".  
So viel in Kürze.
Zitat:Intressierts zwar kein Wutzel berichte trotzdem [Bild: biggrin.gif]


Ich würde gerne das Ergebnis lesen Tup
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