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(04.01.2023, 18:01)Wolkenmann schrieb: [ -> ]@bimbes

zu Divis kann ich als Daytrader nix sagen.

schade Wink
(03.01.2023, 13:21)Wolkenmann schrieb: [ -> ]IB stellt doch jedem Kunden einen dt. Steuerbericht von pwc zur Verfügung. Einfacher geht es doch nicht. Die Daten in die Anlage KAP übertragen und gut ist. Dauert max. 3 Min. Mantelbogen +Anlage N noch ausfüllen für die Frau, das war´s!!

Ich brauche für die Steuererklärung max. 30 Minuten.

Kann man machen, nur leider ist der Steuerbericht von PWC Müll. Optionen werden steuerlich komplett falsch abrechnet. FX Gewinne ebenfalls falsch, selbst im FX Bericht etc. CFDs tauchen gar nicht auf etc...
(09.01.2023, 13:23)Hayek schrieb: [ -> ]Kann man machen, nur leider ist der Steuerbericht von PWC Müll. Optionen werden steuerlich komplett falsch abrechnet. FX Gewinne ebenfalls falsch, selbst im FX Bericht etc. CFDs tauchen gar nicht auf etc...

Und stimmen die reinen Aktientrades wenigstens?
lg.
Einen Hayek kann man nicht genug danken Wink
 
habe meine letzte Steuererklärung mal mit den Angaben von PWC durchgerechnet. Interessanterweise decken sich die ermittelten Werte mit den Daten von Portfolio Performance. Würde ich die Erklärung so abgeben dann wäre die Steuerlast doppelt so hoch.

Die Steuererklärungen mache ich aber mit den üblichen Jahresberichten und Dividendenreports der Broker. Vermutlich werden die Währungsschwankungen anders erfasst, deshalb die Abweichungen (neben den genannten Buchungen).
Gerade bei den Dividenden dürfte anhand der Aufsplittung ja schon interssant sein, ob es sich bei (einem Teil) der Zahlung um "return of capital" handelt.

Zu deutsch: Kapitalrückzahlung

Eine solche Dividende bzw. der jeweilige Teil davon wird bei den Leuten hier in der Regel steuerfrei sein, gleichzeitig reduziert sie aber den Einstandspreis der Position.

Ich bekommen von IB keinen PWC Bericht, die Infos zu den Dividenden hole ich mir aus den Berichten der jeweiligen Unternehmen.

Praktische Relevanz hatte das Thema bei mir in den letzten Jahren allerdings nur bei US-Werten, und auch nur nur bei REITS und BDCs

Nachlesen kann man die Infos beispielsweise hier (PSEC - hatte "return of capital" im Jahr 2020)
https://www.prospectstreet.com/investors...formation/

Worauf ich hinaus will:
Das ist ein Punkt, den man sicher sehr leicht übersehen / vergessen kann (oder gar nicht bedenkt).
Wer keine gar nicht notwendigen Steuern bezahlen will, findet hier vielleicht Potential das man heben kann :)
Mitte Dezember 2022 habe ich das Formular 8-3-6 korrekt ausgefüllt bei IB eingereicht. IB hat das Formular auch erhalten.
Jetzt hat IB am 05.01.2023 trotzdem wieder Quellensteuer auf Zinsen einbehalten.

Ist das bei euch auch so?

Das verstehe ich nicht. Eigentlich darf IB doch jetzt keine Quellensteuer auf Zinsen mehr einbehalten. Dazu ist das Formular ja da.
(09.01.2023, 16:50)cordo schrieb: [ -> ]Gerade bei den Dividenden dürfte anhand der Aufsplittung ja schon interssant sein, ob es sich bei (einem Teil) der Zahlung um "return of capital" handelt.

Zu deutsch: Kapitalrückzahlung

Eine solche Dividende bzw. der jeweilige Teil davon wird bei den Leuten hier in der Regel steuerfrei sein, gleichzeitig reduziert sie aber den Einstandspreis der Position.

Ich bekommen von IB keinen PWC Bericht, die Infos zu den Dividenden hole ich mir aus den Berichten der jeweiligen Unternehmen.

Praktische Relevanz hatte das Thema bei mir in den letzten Jahren allerdings nur bei US-Werten, und auch nur nur bei REITS und BDCs

Nachlesen kann man die Infos beispielsweise hier (PSEC - hatte "return of capital" im Jahr 2020)
https://www.prospectstreet.com/investors...formation/

Worauf ich hinaus will:
Das ist ein Punkt, den man sicher sehr leicht übersehen / vergessen kann (oder gar nicht bedenkt).
Wer keine gar nicht notwendigen Steuern bezahlen will, findet hier vielleicht Potential das man heben kann :)

wenn Du den Dividend Report nutzt wird dieses aufgeschlüsselt, auch ohne PWC

[attachment=12414]

alles schön differenziert für das deutsche FA Wink
(12.01.2023, 01:37)mistral3 schrieb: [ -> ]Mitte Dezember 2022 habe ich das Formular 8-3-6 korrekt ausgefüllt bei IB eingereicht. IB hat das Formular auch erhalten.
Jetzt hat IB am 05.01.2023 trotzdem wieder Quellensteuer auf Zinsen einbehalten.

Ist das bei euch auch so?

Das verstehe ich nicht. Eigentlich darf IB doch jetzt keine Quellensteuer auf Zinsen mehr einbehalten. Dazu ist das Formular ja da.

IB bestätigt den ERhalt und avisiert die Prüfung und Bearbeitung, evtl ist dieses noch nicht erfolgt Wonder
oder das Ergebnis entspricht nicht den Anforderungen und diese Email fehlt Dir Wonder 

Email an den tax-withholding Account geschickt mit der Frage?
(12.01.2023, 18:46)bimbes schrieb: [ -> ]IB bestätigt den ERhalt und avisiert die Prüfung und Bearbeitung, evtl ist dieses noch nicht erfolgt Wonder
oder das Ergebnis entspricht nicht den Anforderungen und diese Email fehlt Dir Wonder 

Email an den tax-withholding Account geschickt mit der Frage?

Danke.

Ich habe Mitte Dezember folgende e-Mail von der tax-withholding-Mail-Adresse erhalten:

"Dear Client

Thank you for your email.
Please be advised that your Form 8-3-6 has been received and processed.
Kind regards

Interactive Brokers Client Services"

--------------
Was genau heißt das jetzt?
Für mich klingt das so, als wäre mein Formular schon Mitte Dezember bearbeitet worden.

Ich habe auch eine Mail an den tax-withholding-Account geschrieben mit dieser Frage, aber noch keine Antwort erhalten.
(12.01.2023, 19:45)mistral3 schrieb: [ -> ]Danke.

Ich habe Mitte Dezember folgende e-Mail von der tax-withholding-Mail-Adresse erhalten:

"Dear Client

Thank you for your email.
Please be advised that your Form 8-3-6 has been received and processed.
Kind regards

Interactive Brokers Client Services"

--------------
Was genau heißt das jetzt?
Für mich klingt das so, als wäre mein Formular schon Mitte Dezember bearbeitet worden.

Ich habe auch eine Mail an den tax-withholding-Account geschrieben mit dieser Frage, aber noch keine Antwort erhalten.

...da hilft dann wohl erst einmal nur warten

über die Jahreswende blieb dort einges liegen - meine persönliche Erfahrung Icon15


oder

die Abbuchung im Januar bezieht sich auf Zinsen in 12/2022 bevor Deine Ansässigkeitsbescheinigung vorlag ????