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Normale Version: Interactive Brokers
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Gibt es bei IB irgendeinen Ordertyp der folgenden Fall abdeckt:
Ich steige per Limit Orders in den Markt ein. Aktuell habe ich den Zusatz ALL OR NONE mit an meinen Limit Orders dran. Damit ich sicherstelle, dass ich auch die komplette Ordergröße als Trade bekomme. Allerdings passiert es mir jetzt ab und zu, dass mein Limit zwar erreicht wird, die ALL OR NONE Order aber nicht greift und der Markt dann wieder dreht...

Daher suche ich folgendes:
Ich möchte Aktie XY zu 85,40$ kaufen. Wenn der Preis erreicht wird und somit meine "normale" Limit Order als Teilausführung ausgeübt wird, dass nach x Sekunden die restlichen Anteile per Market gekauft werden, sofern nicht alle zu dem Preis gekauft werden konnten.
Gibt es da was?

Ich handle per TWS API könnte mir also sowas auch selber bauen, allerdings ist das ganze natürlich auch Fehler anfällig, daher würde ich gerne auf einen Order Typ von IB zurückgreifen.

Ohne ALL OR NONE kann es mir eben passieren, dass ich nicht alle Anteile bekomme, die ich vorgesehen habe. Das ist für mein System ein No-Go bzw. müsste ich da noch mehr anpassen was ich ungern möchte...
Ich bin mir gerade nicht mehr so sicher, ob ich mein Konto bei Interactive Brokers noch behalten soll. Die Idee war, international möglichst kostengünstig handeln zu können. Dafür ist IB wahrscheinlich immer noch die beste Wahl, aber ich gehöre wohl nicht mehr zur Zielgruppe. Ich bin jedenfalls kein Daytrader, und in verschiedenen Währungen an möglichst vielen Börsenplätzen handeln will ich auch nicht mehr. Der Verwaltungsaufwand, z.B. letztes Jahr mit dem Formular 8-3-6 ist mir zu hoch und die Steuererklärung zu kompliziert.
Ich bleibe dann lieber bei meinen inländischen Brokern Comdirect und Flatex und handle nur noch in EUR und USD und lasse den lästigen Steuerkram von der Bank erledigen.
hab ich mir auch schon überlegt, aber mein Investmentansatz erfordert regelmässig kleinere Orders, oft nur einzelne Stücke an Aktien. Bisher sind die Kosten hierfür im Centbereich, aber bei deutschen Anbietern wären die Orderkosten deutlich höher. Die Kampf mit der Steuer bringt auch bei mir jedes Jahr Überraschungen, zuletzt eine phantasievolle Interpretation der Behörde was die Verrechnungstöpfe betrifft. IB dient mir als letztes Hilfsmittel in diesem Katz-und-Maus-Spiel.

Gast

(21.05.2024, 22:45)Staubsauger schrieb: [ -> ]Ich bin mir gerade nicht mehr so sicher, ob ich mein Konto bei Interactive Brokers noch behalten soll. Die Idee war, international möglichst kostengünstig handeln zu können. Dafür ist IB wahrscheinlich immer noch die beste Wahl, aber ich gehöre wohl nicht mehr zur Zielgruppe. Ich bin jedenfalls kein Daytrader, und in verschiedenen Währungen an möglichst vielen Börsenplätzen handeln will ich auch nicht mehr. Der Verwaltungsaufwand, z.B. letztes Jahr mit dem Formular 8-3-6 ist mir zu hoch und die Steuererklärung zu kompliziert.
Ich bleibe dann lieber bei meinen inländischen Brokern Comdirect und Flatex und handle nur noch in EUR und USD und lasse den lästigen Steuerkram von der Bank erledigen.
was ist bitteschön an der Steuererklärung kompliziert?! Ich kann das nicht nachvollziehen! Das Formular 8-3-6 wird einmalig mit Name, Anschrift und Steuernummer ans Finanzamt geschickt, diese bestätigen die Steuernummer durch Unterschrift und dann wird das bei IB hochgeladen. Zeitaufwand einmalig 5 Minuten+Weg zur Poststelle.

Auch bei einem inländischen Broker lohnt sich immer eine ESt-Erklärung zu machen oder gehörst du auch zu den Deppen, die dem Staat Geld schenken. Wer verheiratet ist fährt mit der Günstigerpüfung bis 111.700€ besser. 

Vorteil Auslandsbroker: Die Gewinne und Zinsen werden unterjährig weiterhin verzinst. Steuerschuld wird erst mit der ESt-Erklärung fällig. Beim dt. Broker ist die zu viel gezahlte Kohle weg und du musst auf Steuerrückzahlung warten.
Das Formular 8-3-6 ist jetzt erstmal abgeschlossen, aber ich kann ja nicht ausschließen, dass nochmal etwas ähnliches Kommt. Das war nur ein Beispiel für einem Nachteil bei einem Auslandsbroker. Die Steuererklärung bei einem Inlandsbroker ist auf jeden Fall einfacher, denn hier erhalte ich eine Steuerbescheinigung, in der genau steht, in welche Zeile der Steuererklärung ich was eintragen muss. Bei IB muss ich mir die Zahlen mühsam zusammensuchen. Ich habe alles nach bestem Wissen und Gewissen eingetragen, bin mir aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich zuviel oder zuwenig Steuern zahle.
Die unterjährige Verzinsung ist nur im ersten Jahr ein Vorteil. Ab dem folgenden Jahr verlangt das Finanzamt eine Vorauszahlung.

Gast

@staubsager

alle deine Aussagen sind natürlich großer Mumpitz.

1. seit 2020 stellt IB einen dt. Steuerbericht zum download zur Verfügung. Ausgestellt von PwC. Diese Zahlen überträgt man in die Anlage KAP. Man muss schon ziemlich deppert in der Birne sein, wenn man das nicht kann! Ist wie in der Schule, einfach vom Sitznachbar abschreiben  Biggrin

2. Vorauszahlung 

auch diese Aussage ist falsch. Man muss nur einen Antrag auf Herabsetzung beim zuständigen FA stellen. Ich zahle 0€ Steuer im Voraus seit Jahren. Die Wirksamkeit gilt auch für die Folgejahre unverändert weiter!!
Vielleicht bin ich wirklich deppert in der Birne. Ich hatte den deutschen Steuerbericht noch nicht beantragt.
(22.05.2024, 15:10)Staubsauger schrieb: [ -> ]Vielleicht bin ich wirklich deppert in der Birne. Ich hatte den deutschen Steuerbericht noch nicht beantragt.

Du musst da nichts extra beantragen, sondern du bekommst eine E-Mail, wenn der Steuerbericht verfügbar ist.
Ich hatte eben gerade in "Informative Steuerberichte -> Rechtsordnungen -> Deutschland -> Ja" ausgewählt, und wenig später war der informative deutsche Steuerbericht verfügbar.
(22.05.2024, 15:25)Staubsauger schrieb: [ -> ]Ich hatte eben gerade in "Informative Steuerberichte -> Rechtsordnungen -> Deutschland -> Ja" ausgewählt, und wenig später war der informative deutsche Steuerbericht verfügbar.

Sorry, wusste nicht mehr das ich da irgendetwas beantragt hatte.