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(17.01.2025, 20:29)Spaceman schrieb: [ -> ]mein Finanzamt will eine Steuerbescheinigung vom Broker (siehe Bild), ansonsten werden die Verluste nicht anerkannt.

Der Umsatzbericht ist leider nicht ausreichend, dies ist mir jetzt schon zum zweiten Mal passiert!

IB muss halt rechtzeitig den German Tax Report erstellen, ansonsten wird das auch dieses Jahr wieder nix!!

muß IB überhaupt eine Steuerbescheinigung zur Verfügung stellen? Wonder   Wonder

bei dem Thema Optionen soll dieser völlig daneben sein, da die KKs und VKs nicht stimmen Wonder
(17.01.2025, 22:41)Spaceman schrieb: [ -> ]genau diese Umsatzübersicht habe ich beigefügt.

Finanzamt will die Steuerbescheinigung. Hatte vor ein paar Jahren schon mal Theater. Da wollten die von mir 35.000€ inklusive Vorauszahlung. Das war ganz bitter. Hat mich auch Nerven gekostet.

letztendlich liegt es an IB. Die sollen rechtzeitig den Steuerbericht zur Verfügung stellen und gut ist.

PS: ob der nun falsch ist oder nicht, mir egal, Hauptsache ich kriege meinen Steuerbescheid und gut ist. Wegen 100€ zu viel mache ich nicht rum.

Steuerberater will ich auch nicht beauftragen, der knöpft mir Minimum 1k€ ab, da bin ich zu geizig

Nein, leider liegt es an Dir.
Du bist derjenige, der sich nicht auskennt. Sonst würdest Du dein Recht durchsetzen und dann wäre die Geschichte gegessen.

IB ist zu nichts verpflichtet, was deutsche Steuerangelegenheiten betrifft. Die Reports sind eine freiwillige Zusatzleistung und noch dazu fehlerbehaftet. Wären sie zu solchen Reports verpflichtet, müssten sie für Fehler geradestehen.
Einzig die Abrechnungen/Kontoübersichten müssen stimmen und dort steht, oh Wunder, alles drin. Und selbst da muss der deutsche Kleinanleger teilweise selbst Hand anlegen.
Warum? Weil die Übersichten zwar in der Sache stimmen, aber die Sache nicht ganz mit dem deutschen Steuerrecht übereinstimmt.
(18.01.2025, 00:24)Driton schrieb: [ -> ]Nein, leider liegt es an Dir.
Du bist derjenige, der sich nicht auskennt. Sonst würdest Du dein Recht durchsetzen und dann wäre die Geschichte gegessen.

IB ist zu nichts verpflichtet, was deutsche Steuerangelegenheiten betrifft. Die Reports sind eine freiwillige Zusatzleistung und noch dazu fehlerbehaftet. Wären sie zu solchen Reports verpflichtet, müssten sie für Fehler geradestehen.
Einzig die Abrechnungen/Kontoübersichten müssen stimmen und dort steht, oh Wunder, alles drin. Und selbst da muss der deutsche Kleinanleger teilweise selbst Hand anlegen.
Warum? Weil die Übersichten zwar in der Sache stimmen, aber die Sache nicht ganz mit dem deutschen Steuerrecht übereinstimmt.

Driton hat völlig Recht. Er hätte es nur etwas freundlicher formulieren können. Wink

Ich habe nie mit einer deutschen Steuerübersicht angefangen und benutze seit über 25 Jahren nur die IB-Berichte. Natürlich kann man auf einen Finanzbeamten treffen, der eine deutsche Steuererklärung verlangt. Im Grunde ist das eine Unwissenheit des Beamten. Du schreibst, dass es ein ausländischer Broker ist und es dort keine automatischen Steuerübersichten gibt. Ende im Gelände. Ich komme gar nicht auf die Idee, da ein Fass aufzumachen. Besser so.

Es liegt an mir, meine Gewinne und Verluste bei einem ausländischen Broker freiwillig zu melden. Ende. Aus. Basta.

Ich meine mich zu erinnern, dass ich auch mal so eine Anfrage hatte. Die habe ich immer abgelehnt.

Genauso ist es mit den Vorauszahlungen. In jedem Risikohinweis steht, dass die Gewinne nicht prognostizierbar sind. Trotzdem versucht man es automatisch immer wieder. Widerspruch. Ende im Gelände.

Eine Ausnahme sind vielleicht rein konstante Dividenden-Cashflows. Selbst dort kann die Dividende ausgesetzt werden. Im Trading (siehe oben).

Ausländische Broker haben den großen Vorteil, dass Gewinne nicht sofort besteuert werden, sondern erst viel später.
Driton und Boy Plunger machen es sich zu leicht mit ihren Aussagen. Wenn man die Blogs und Nahtoderlebnisse einiger User auch von anderen Finanzseiten liest dann sind die deutschen Behörden wohl angewiesen mit teils brutalen Vorauszahlungsbescheiden zu reagieren, so mein Eindruck und eigenes Erlebtes. Es dauert dann eben manchmal Jahre bis man das wieder geregelt bekommt. 
Benutze keine IB-Steuerberichte sondern erstelle einen eigenen Bericht, wegen des zweiten Brokers Schwab ist das schlicht notwendig. Noch passen die Kapitaleinkünfte auf ein Blatt Papier, den "IB-German Tax Report" habe ich verworfen weil ich die Berechnungen nicht nachvollziehen kann. Habe aber idR nur Aktien und Optionen, keine ausgefeilten Finanzinstrumente. Bisher wurden die eigens zusammengestellten Berichte 1:1 übernommen.

also:
Erträgnisaufstellung Anlage KAP
1. Saldo aus GuV
1.1. Gewinne aus Veräusserungen Trades+
1.2. Verluste aus Veräusserungen Trades-
alle Fremdwährungen in Euro umgerechnet, Jahresmittelkurs gemäss Finanzamt-Vorgabe
das ist mit IB-Activity Statement etwas mühsam, denn sie trennen GuV nicht. Das muss man händisch berechnen

2. Kapitalerträge
2.1. inländisch
2.2. ausländisch

3. Withholding Tax (Quellensteuer)

am Ende läuft alles auf 5 Zahlen hinaus: "Trades+", "Trades-", Kapitalerträge, Quellensteuer, Verlustvortrag Vorjahr
((Kapitalerträge + "Trades+" + "Trades-" - Verlustvortrag Vorjahr - Sparer-Pauschbetrag) - (4*Quellensteuer))/4 = Abgeltungsteuer
(18.01.2025, 07:09)J R schrieb: [ -> ]Driton und Boy Plunger machen es sich zu leicht mit ihren Aussagen. Wenn man die Blogs und Nahtoderlebnisse einiger User auch von anderen Finanzseiten liest dann sind die deutschen Behörden wohl angewiesen mit teils brutalen Vorauszahlungsbescheiden zu reagieren, so mein Eindruck und eigenes Erlebtes. Es dauert dann eben manchmal Jahre bis man das wieder geregelt bekommt.

Diese Vorauszahlungsbescheide werden automatisch verschickt. Ich habe nach einem Einspruch noch NIE wieder etwas gehört davon.

Das Lustige an der Sache ist jedoch: Es gibt keine ex-ante regelmäßigen Einkünfte.
Worauf soll sich die Regelmäßigkeit auch beziehen? In jedem! Werbeflyer für Kapitalanlagen steht beispielsweise sowas:

"Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für zukünftige Ergebnisse." oder "Der Wert der Anlage sowie die Erträge daraus unterliegen Schwankungen." oder "Ihr Kapital ist Risiken ausgesetzt" oder "Der Wert von Anteilen kann schwanken und wird nicht garantiert."
(18.01.2025, 07:09)J R schrieb: [ -> ]Driton und Boy Plunger machen es sich zu leicht mit ihren Aussagen. Wenn man die Blogs und Nahtoderlebnisse einiger User auch von anderen Finanzseiten liest dann sind die deutschen Behörden wohl angewiesen mit teils brutalen Vorauszahlungsbescheiden zu reagieren, so mein Eindruck und eigenes Erlebtes. Es dauert dann eben manchmal Jahre bis man das wieder geregelt bekommt.
...

Warum soll man es kompliziert machen, wenn es einfach ist?
In jedem Bericht, in dem User von "Nahtoderlebnissen" bei der Erstellung der eigenen Steuererklärung berichten, kann man ausnahmslos mindestens eines von drei Dingen (meist jedoch alle zusammen) herauslesen:
1. Es fehlt das grundlegende Verständnis darüber, wie unser Steuersystem auf Kapitalerträge funktioniert.
2. Es existiert eine völlig unbegründete Angst vor dem Finanzamt und die Vorstellung, das der Staatsanwalt in der Nacht mit dem Sondereinsatzkommando einfällt, wenn drei Cent falsch deklariert werden.
3. Man verlässt sich blind auf Dritte, die ebenfalls unter den ersten zwei Punkten leiden.

Das geschilderte vorgehen hier:

(17.01.2025, 22:41)Spaceman schrieb: [ -> ]...

PS: ob der nun falsch ist oder nicht, mir egal, Hauptsache ich kriege meinen Steuerbescheid und gut ist. Wegen 100€ zu viel mache ich nicht rum.

Steuerberater will ich auch nicht beauftragen, der knöpft mir Minimum 1k€ ab, da bin ich zu geizig

halte ich persönlich für fahrlässig. Darum ist meine Reaktion so ausgefallen.
Es lässt sich nämlich in keiner Weise argumentieren, dass man die entsprechende Sorgfaltspflicht bei der Erstellung der Steuererklärung an den Tag gelegt hat, eben weil die Dokumente von IB in Prinzip keine Gültigkeit haben, auf die man sich beziehen kann. Sie sind rechtlich gesehen wertlos!

Zum Thema Vorauszahlungen das gleiche Spiel, kein Wissen, keine Ahnung und keinen Standpunkt, den man vertreten will. @Boy Plunger hat dazu das Wesentliche geschrieben.
Wer Ruhe will, muss selbst für Ruhe sorgen. Sorry wenn sich Leute angegriffen fühlen, das ist nicht meine Absicht.
Aber Achtung, bitte nicht falsch verstehen. Es arbeiten Menschen im FA und die wollen auch so behandelt werden Wink .
(18.01.2025, 07:09)J R schrieb: [ -> ]also:
Erträgnisaufstellung Anlage KAP
1. Saldo aus GuV
1.1. Gewinne aus Veräusserungen Trades+
1.2. Verluste aus Veräusserungen Trades-
alle Fremdwährungen in Euro umgerechnet, Jahresmittelkurs gemäss Finanzamt-Vorgabe
das ist mit IB-Activity Statement etwas mühsam, denn sie trennen GuV nicht. Das muss man händisch berechnen

werden bei deutschen Banken Gewinne und Verluste nicht gleich verrechnet?

sieht doch bei IB auch so aus, entweder + oder - Im Saldo (ok, gibt auch plus minus 0)
(18.01.2025, 12:25)Driton schrieb: [ -> ] die Dokumente von IB in Prinzip keine Gültigkeit haben, auf die man sich beziehen kann. Sie sind rechtlich gesehen wertlos!

soweit diese sich zur Führung des Nachweises eignen, ist dieses m.E. sicherlich anders zu bewerten
der Tax-Report ist m.E für die Tonne

Activity statement kann alles beinhalten: Trades (G/V), Divis, Fees, Zinsen
wobei ich den Divi-Report bevorzuge, da nach Country
habe heute früh noch blöd dahergeredet, am Nachmittag den aktuellen Bescheid erhalten: schon wieder wird eine absurd hohe Vorauszahlung verlangt. Fühle mich geschmeichelt, aber das ist eindeutig zu hoch Angry-fire Wenn man das umrechnet bedeuten bspw. 25.000 Vorauszahlung pro Jahr geteilt durch 25% Abgeltungsteuer Kapitaleinkünfte von 25.000/0,25 also 100.000. Vor ein paar Jahren wollten sie 10.000 Vorauszahlung pro Quartal, diesmal ist es deutlich weniger (aber für meinen Geschmack immer noch zu viel). Bestimmte Kapitalverluste wurden aus nicht näher erklärten Beweggründen nicht angerechnet, dadurch Erstattung nur halb so hoch wie erwartet. Immerhin gibts Geld zurück Rolleyes Einspruch ist in Arbeit ...
vielleicht haben sie in vorauseilenden Gehorsam die Sozialabgaben miteingerechnet?
Warnung: advanced charts besser nicht nutzen. Startet mehrere chromium Prozesse die die ganzen Systemressourcen auffressen können. Sie laufen weiter auch wenn die Charts wieder entfernt werden. 

Nur manuelles killen der Prozesse hilft.

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