Habe gerade Nachricht von meinem Broker erhalten, daß meine Stopp-Loss Order für Gazprom gecanceled wurde.
Von wegen "Ex Distribution Basis", darf ich die nur nur noch frühestens eine Stunde vor nächster Trading-Session aufgeben?
(15.07.2019, 21:03)Ste Fan schrieb: [ -> ]In normalen Zeiten und Laendern ueblicherweise kein Problem, aber falls der Broker Konkurs geht (oder illegale Sachen macht) kann es schon unangenehm werden - als MF Global in Konkurs ging gab es auch Probleme die man in einem regulierten System so wohl nicht erwartet haette....
https://www.sec.gov/reportspubs/investor...echtm.html
meines Wissens nach war MFGlobal ein reiner Derivate Broker, Aktien/Fonds wurden dort nicht gehandelt. das wirklich Aktien veruntreut wurden gibt es eher selten, 1929 zuletzt im größeren Ausmaß. Daraufhin wurde ja auch die SIPC gegründet die effektiv auch gegen Fraud bei Securities versichert.
Im Übrigen steht man in Deutschland weit beschissener dar, läppische 20k€ wenn euer Broker die Wertpapiere veruntreut !
Auszug aus
Wikipedia:
Zitat:Hat die Depotbank das Eigentum bzw. das Miteigentum des Kunden durch eine rechtswidrige Verfügung verletzt, und so dessen Aussonderungsrecht vereitelt, erhält dieser das Insolvenzvorrecht des § 32Abs. 1 Nr. 2 DepotG und genießt Vorrang. Für Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften aus § 1 Abs. 4 EAEG (z. B. noch nicht gutgeschriebene Verkaufserlöse, veruntreute oder verlorene Wertpapiere) sind die Kreditinstitute in Deutschland über die gesetzliche Einlagensicherung bis 90 % der geschuldeten Summe, maximal den Gegenwert von 20.000 Euro, pro Kunde und Institut abgesichert (§ 2 Abs. 3 EinSiG, § 4 Abs. 2 EAEG). Schäden, die diese Grenzen übersteigen, werden von den zusätzlichen Einlagensicherungsfonds auf freiwilliger Basis erstattet, jedoch handelt es sich dabei nicht um einen einklagbaren Rechtsanspruch. Beim geschlossenen Depot gilt weder die gesetzliche, noch die freiwillige Einlagensicherung, und es muss stattdessen eine besondere Schließfachversicherung gegen das Abhandenkommen von Wertpapieren abgeschlossen werden. Auch einige Hausratversicherungen leisten in diesem Fall, wobei die Obergrenzen für die Erstattung von den Versicherungsbedingungen abhängen.[26] Bei US-Brokern und -Banken wird die gesetzliche Absicherung bei Betrugsfällen (fidelity insurance) von der SIPC übernommen, die Grenze liegt bei 500.000 USD, abzüglich bis zu 250.000 USD entschädigter Verluste von Barkonten.[27]
Bekanntester Entschädigungsfall mit kriminellem Hintergrund war in Deutschland der Phoenix Kapitaldienst.[28] Ein historisch berühmter Fall war die Veruntreuung von Papieren bei dem Broker Richard Whitney & Co., die im Zuge der Weltwirtschaftskrise aufflog (siehe auch Der schwarze Freitag).
Kann man eigentlich einen Dauerauftrag zu IB einrichten oder muss man wirklich jede Einzahlung immer erst "anmelden"?
(03.08.2019, 09:28)7rabbits schrieb: [ -> ]Kann man eigentlich einen Dauerauftrag zu IB einrichten oder muss man wirklich jede Einzahlung immer erst "anmelden"?
Man kann, eine Ueberweisung pro Monat ist kostenfrei.
Edit: sorry, Du meintest zu IB. Muss man glaube ich jede einzeln machen.
(03.08.2019, 09:28)7rabbits schrieb: [ -> ]Kann man eigentlich einen Dauerauftrag zu IB einrichten oder muss man wirklich jede Einzahlung immer erst "anmelden"?
Man kann bei IB angeben, dass eine Einzahlung regelmässig statt findet. Bei meiner Bank hatte ich dann auch einen Dauerauftrag angegeben. Dann muss man nichts mehr anmelden.
Ich zahle immer per Überweisung ein, ohne dies bei IB anzumelden. Ich habe mir eine Vorlage erstellt, die alle notwendigen Daten incl. Verwendungszweck schon vorausgefüllt hat, sodass ich nur den Betrag eintippe und absende.
In der Regel ist eine Überweisung vom Vormittag bereits am selben Tag angekommen und verbucht (deutsche Zeit)
(03.08.2019, 09:58)apophis schrieb: [ -> ]Man kann bei IB angeben, dass eine Einzahlung regelmässig statt findet. Bei meiner Bank hatte ich dann auch einen Dauerauftrag angegeben. Dann muss man nichts mehr anmelden.
Habe ich gefunden, danke
(03.08.2019, 10:01)Mirki schrieb: [ -> ]Ich zahle immer per Überweisung ein, ohne dies bei IB anzumelden. Ich habe mir eine Vorlage erstellt, die alle notwendigen Daten incl. Verwendungszweck schon vorausgefüllt hat, sodass ich nur den Betrag eintippe und absende.
In der Regel ist eine Überweisung vom Vormittag bereits am selben Tag angekommen und verbucht (deutsche Zeit)
Ja den Dauerauftrag zu IB habe ich auch eingerichtet, ich war mir nur nicht sicher ob man die Einzahlung bei IB anmelden muss.
Ich habe mir ein Unterkonto für Aktienkäufe eingerichtet und dann kam gleich die Maske mit der Einzahlung.
Kann man zwischen den Konten kein Guthaben oder Aktien bewegen?
Zwecks Guthaben habe ich zwar die Option Interne Transfers gefunden, aber da kann ich als Zielkonto Konto 2 nicht auswählen, sondern nur Konto 1 mit einem zusätzlichen F am Ende?
Über Konto 1 sollen nur Optionen laufen, wenn ich doch mal Aktien eingebucht bekomme, die ich halten möchte, dann würde ich die gerne in Konto 2 haben.
Bei Position übertragen kommt die Meldung "Das ausgewählte Konto scheint keine gültigen Bestimmungskonten zu haben".
Oder muss man zwingend eine Ersteinzahlung vom Giro auf das Unterkonto machen?
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Und zur Margin:
Kann man irgendwo die Kosten der Marginnutzung sehen?
Unter Kontoauszüge "Aufgelaufene Kosten und Gebühren" stehen die Werte:
Provisionen -19.05
Sonstige Gebühren -13.08
Erhobene Zinsen 0.00 <-- ?
Die Kosten der margin Nutzung wie Du das nennst sind die Zinsen. Diese werden täglich erhoben und einmal im Monat belastet falls Du einen negativen Saldo hast oder ein Guthaben in einer Währung mit Negativzinsen.
Den Rest würde ich den Support fragen, Du musst da wohl ein paar Details mehr angeben...
(09.08.2019, 22:18)7rabbits schrieb: [ -> ]Ich habe mir ein Unterkonto für Aktienkäufe eingerichtet und dann kam gleich die Maske mit der Einzahlung.
Kann man zwischen den Konten kein Guthaben oder Aktien bewegen?
Zwecks Guthaben habe ich zwar die Option Interne Transfers gefunden, aber da kann ich als Zielkonto Konto 2 nicht auswählen, sondern nur Konto 1 mit einem zusätzlichen F am Ende?
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Interne Transfers funktionieren in der Regel problemlos.
Ich weiss jetzt nicht was fuer ein Typ "Unterkonto" du hast (dupliziertes/separates, etc), aber prinzipiell gilt dass die Konten "gelinked" sein muessen, also im IB System klar ist dass beide zu dir gehoeren. Sollte normalerweise automatisch gehen, ansonsten kann der Support das klaeren.