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Lanco

(23.12.2020, 17:10)epcopal schrieb: [ -> ]IB Irland hat anscheinend die Lizenz bekommen.

Und gleichzeitig die Meldung das GB und EU den Brexit-Deal beschlossen haben.

Na toll und jetzt?

Nix jetzt, alles weiter wie eingerührt mit dem Umzug zu IBIR. Rolleyes

Wenn ich es bisher richtig verstanden habe ist das "Problem", dass UK als nicht EU-Mitglied keine Finanzdienstleistungen innerhalb der EU mehr erbringen darf bzw. nicht gesichert ist, unter welchen Bedingungen wenn doch.
Also weil wir ja durch die ganzen EU-Verordnungen bevormundet geschützt werden müssen wie ein Baby und UK daran nicht mehr gebunden wäre....

Egal wo die Verantwortung für den ganzen Brexitkram liegt, was ich wirklich zum kotzen nicht gut finde ist, dass ich nicht rechtsverbindlich auf den Scheiss Schutz verzichten darf.



Schöne Grüße
Ich stell mich wieder mal an mit der TWS Biggrin 

Einige Dinge kann ich nicht handeln, zB URA , GLD , IWM
Ich dachte über die Optionen würde man sowas einbuchen können, aber auch das funktioniert nicht?


[Bild: 5c2696-1608760647.png]

TrentGibson

Hallo Zusammen,

ich möchte eine Frage zur Sicherheit & Besitzverhältnissen von gekauften Aktien stellen,
wenn möglicherweise der Broker in Schwierigkeiten gerät.

In der Vergangenheit habe ich die Beiträge von Cubanpete verfolgt
in denen er sinngemäss anspricht, dass Geld an sich keinen intrinsischen Wert hat (ausser vielleicht das Papier)
und sehr leicht von Politikern manipuliert werden kann. Deshalb ist es sinnvoll das Geld gegen etwas
einzustauschen was einen wirklichen Gegenwert hat, zum Beispiel Aktien.

Nun nehmen wir an man kauft als Interaktive Brokers (UK Kunde) Aktien über dem maximalen Wert (50k GBP),
welcher gemäss FCA-Regulierung erstattet würden,
wenn der Broker in Schwierigkeiten gerät.
Den Brexit und dessen würde Änderungen würde ich mal aussen vor lassen.
Zum Beispiel Aktien im Wert von umgerechnet 200k USD.

Wenn der Broker in Schwierigkeiten gerät oder pleite geht.
Ja jetzt werden alle hier sagen IB bei IB passiert das nicht usw.
Mag sein, es gab schon andere grosse Firmen die vor die Hunde gegangen sind
aber darum soll es nicht primär gehen, kommen wir also zur eigentlichen Frage:

In so einem Fall, sind dann die 200k Aktien wirklich mein Eigentum oder
habe ich durch den Broker nur so eine Art Besitz oder Rechtsanspruch auf diese Aktien.
Bin ich der Besitzer oder der Eigentümer dieser Aktien,
eigentlich habe ich ja nur IB benutzt um das Geld in Aktien umzutauschen.

Wären also, hart gesagt, im Falle einer Pleite oder anderen Schwierigkeiten des Brokers
die Differenz von den 50k GBP zu den 200k USD verloren ?


Dazu noch einige andere Gedanken dazu im Folgenden unten:
Sind also die Aktien auf dem Konto des Brokers letzendlich auch nur
eine Forderung an den Broker und der Kunde ist nicht Eigentümer dieser Aktien ?


An Geld kann man kein Eigentum, sondern nur Besitz erwerben. Es gehört dem Staat.  Das Geld hat aber einen Wert, der dem Besitzer erlaubt, dafür z.B. Sachen oder Dienstleistungen einzutauschen.


Nicht der Kontoinhaber hat das Eigentum am Inhalt des Girokontos sondern die Bank!  Der Kontoinhaber hat nichts weiter als eine Forderung auf diesen Inhalt.


UBS verweigert 300’000 Franken Barbezug


Zitat von Kostolany – „Mit etwas Zynismus kann man behaupten, dass das ganze kapitalistische System eine Illusion,
vielleicht sogar ein Schwindel ist, aber eben ein gut gemachter. Hoffen wir das er noch lange besteht.“


Danke & Gruss
Die Aktien gehören Dir und werden an Dich gehen.

Allerdings gibt es manchmal Verzögerungen, dann nämlich wenn Du auch Schulden beim Broker hast. Dann kann das ganze ziemlich lange dauern, aber sogar dann wirst Du sie irgendwann nach dem Insolvenz Verfahren bekommen.

Der angegebenen Betrag ist für Cash oder falls der Broker Dein Geld veruntreut, was strafbar ist aber natürlich auch vorkommen kann.

Lanco

(26.12.2020, 16:05)TrentGibson schrieb: [ -> ]In so einem Fall, sind dann die 200k Aktien wirklich mein Eigentum oder
habe ich durch den Broker nur so eine Art Besitz oder Rechtsanspruch auf diese Aktien.
Bin ich der Besitzer oder der Eigentümer dieser Aktien,
eigentlich habe ich ja nur IB benutzt um das Geld in Aktien umzutauschen.

Im Falle von IB bist Du Eigentümer, IB ist Besitzer. Dass dieser Umstand lediglich durch eine elektronische Notiz auf den Servern der Verwahrstellen und nicht mittels physischem Papierzertifikat dokumentiert wird, ist dem Zug der Zeit geschuldet. Insofern ist die Antwort von cubanpete richtig.

Allerdings bin ich selbst über etwas gestolpert, vielleicht wars hier im Forum irgendwo Wonder : Anscheinend gibt es einen Unterschied, nach welchem chapter (11 oder7) die Pleite gehändelt wird. Ich suche nochmal, ob ich es finde...



Schöne Grüße
Belässt nun jemand sein Konto bei IBUK oder zieht ihr alle um?
Ich bin umgezogen.
Ich bin auch umgezogen - wer weiß was sich die EU und GB noch so einfallen lassen.
Ich bin immer noch bei IB UK.
Ich bin bei Captrader. Ich würde gerne ein Konto außerhalb der EU behalten. Keine Ahnung ob es möglich ist.