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Normale Version: Neue Studie: "Warum bloß keine Aktien?"
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(20.03.2020, 15:50)Lancelot schrieb: [ -> ]Und nochmal: mental accounting zählt nicht. Viele Retailer müssen keinen Cash Flow bedienen. Wenn ihr Protfolio scheisse ist, dann feiert man sich für die "ruhige Hand"..wenn es dann wieder bergauf geht für die tolle Performance.

Das ist ja auch berechtigt. Wer in einer Krise (ggfs. stark) fallende Aktien von Unternehmen verkauft, von denen sonnenklar ist, dass sie starkes Wachstum vor sich haben oder möglicherweise sogar aktiv von der betreffenden Krise profitieren, der macht mMn einen schlechten Job. Und wer einfach nichts macht oder sogar noch dick einkauft, der macht es richtig (ebenfalls imho). Dafür darf man sich dann auch gerne feiern.
(29.12.2020, 10:07)TomJoe schrieb: [ -> ]Bei 5,8% Steuern ist aber nicht sehr viel herum gekommen. Es soll aber auch Leute geben, die das als einen Teil der Altersversorgung nutzen. Und auch 5,8% sind mit der Zeit ein Batzen (Stichwort Zinseszins). Und wie ist es mit der Soli-Sondersteuer?

Ich nehme an das hier gemeint war daß der Gewinn zum persönlichen Steuersatz versteuert wurde und nicht mit 25% KESt. Da sind dann 5,8 % ein Schnäppchen.
Lt meinem Steuerberater müssen die wenigsten den vollen Steuersatz zahlen. Der Satz von 25% wird halt erstmal pauschal abgezogen und dann in der Steuererklärung auf den persönlichen Steuersatz korrigiert.
Rentner haben meist auch auch einen geringeren persönlichen Steuersatz als Arbeitnehmer während ihrer Erwerbszeit.
(29.12.2020, 12:32)vrider73 schrieb: [ -> ]Ich nehme an das hier gemeint war daß der Gewinn zum persönlichen Steuersatz versteuert wurde und nicht mit 25% KESt. Da sind dann 5,8 % ein Schnäppchen.
Lt meinem Steuerberater müssen die wenigsten den vollen Steuersatz zahlen. Der Satz von 25% wird halt erstmal pauschal abgezogen und dann in der Steuererklärung auf den persönlichen Steuersatz korrigiert.
Rentner haben meist auch auch einen geringeren persönlichen Steuersatz als Arbeitnehmer während ihrer Erwerbszeit.

Das ist die Günstiger-Prüfung. D.h. aber auch, dass nur wenig Kapitalerträge versteuert werden mussten - evtl. noch mal optimiert durch Ehegattensplitting und weitestgehend steuerfrei Rente.
(29.12.2020, 13:36)TomJoe schrieb: [ -> ]Das ist die Günstiger-Prüfung. D.h. aber auch, dass nur wenig Kapitalerträge versteuert werden mussten - evtl. noch mal optimiert durch Ehegattensplitting und weitestgehend steuerfrei Rente.
Und den Altersfreibetrag nicht vergessen, die Wohnung wird auch nur mit paar Euro Grundsteuer belastet.
Welchen Einfluss hat die Höhe der Kapitalerträge auf meinen persönlichen Steuersatz?
Bin froh mich um so einen Scheiß nur am Rande kümmern zu müssen.

Lanco

(29.12.2020, 14:26)vrider73 schrieb: [ -> ]Welchen Einfluss hat die Höhe der Kapitalerträge auf meinen persönlichen Steuersatz?
Bin froh mich um so einen Scheiß nur am Rande kümmern zu müssen.

Na ja, Kapitalerträge sind steuerpflichtig. Wenn man die ganzen Minialibifreibeträge mal weglässt, gibt es zwei Möglichkeiten:
Erste ist die KESt mit 25 % und die zweite ist, dass Du die Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuerst, wenn der niedriger als 25% ist.
Irgendwo dazwischen gibt es einen Punkt, wo das eine in das andere 'umkippt'. Das zu prüfen, wann welche Besteuerung günstiger ist, nennt man Günstigerprüfung.



Schöne Grüße
Da gibts doch keinen Punkt wo das "umkippt". Wenn dein persönlicher Steuersatz niedriger als die 25 % KESt ist, und Du die Günstigerprüfung ausgewählt hast, dann werden Deine Kapitalerträge zum persönlichen Steuersatz versteuert und es gibt eine Erstattung.
Die KESt ist eine pauschale Steuer so wie auch Deine Einstufung in den Lohnsteuerklassen erstmal pauschal ist und die tatsächliche Steuerlast erst mit der Steuererklärung ermittelt wird.

Lanco

(29.12.2020, 18:22)vrider73 schrieb: [ -> ]Da gibts doch keinen Punkt wo das "umkippt". Wenn dein persönlicher Steuersatz niedriger als die 25 % KESt ist, und Du die Günstigerprüfung ausgewählt hast, dann werden Deine Kapitalerträge zum persönlichen Steuersatz versteuert und es gibt eine Erstattung.
Die KESt ist eine pauschale Steuer so wie auch Deine Einstufung in den Lohnsteuerklassen erstmal pauschal ist und die tatsächliche Steuerlast erst mit der Steuererklärung ermittelt wird.

Wirklich nicht? Wonder 

Wenn Du keine anderen Einkünfte außer Kapitaleinkünfte versteuern musst, wie hoch wäre denn dann dein persönlicher Steuersatz bei
a) 10.000€ Kapitaleinkünften
b) 100.000€ Kapitaleinkünften?

Gibt es da nicht jeweils einen kleinen Unterschied zu 25%KESt?


Schöne Grüße
Bei 100000€ zahlst du 27.834,00€ Steuern.
Bei 10000€ gar nichts.

Wie sich das mit den Sozialversicherungen verhält weiß ich aber auch nicht.
Es hängt also einzig am persönlichen Steuersatz.
Ist der kleiner 25% gibts was zurück, sonst bleibt es bei den 25 % +was da halt noch zugehört, wie Kirchsteuer und Soli. Denn der bleibt bei Kapitalerträgen erhalten.
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