05.01.2020, 16:52
Beschäftige mich gerade mit dem Thema Teilrente zur Fixierung des steuerlichen Freibetrages
siehe Schreiben des BMF 19.08.13
"" cc) Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente
Ändert sich der Jahresbetrag der Rente und handelt es sich hierbei nicht um eine regelmäßige
Anpassung (z. B. jährliche Rentenerhöhung), ist der steuerfreie Teil der Rente auf der Basis
des bisher maßgebenden Prozentsatzes mit der veränderten Bemessungsgrundlage neu zu
ermitteln. Auch Rentennachzahlungen oder -rückzahlungen sowie der Wegfall des Kinderzuschusses zur Rente aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung können zu einer
Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente führen. Ändert sich der Jahresbetrag einer
Rente in ausländischer Währung aufgrund von Währungsschwankungen, führt die sich
daraus ergebende Änderung des Jahresbetrags der Rente ebenfalls zu einer Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente""
ähnlich bei Pensionskassen "Fixierung des Vorsorgefreibetrages"
das Vorgehen war die letzten Jahre interessanter, da 2% Steigerung pro Jahr - jetzt nur noch 1%.
Gibt es da Erfahrungen in der Runde?
Bekommt das FA dieses geregelt?
Offensichtliche Fallstricke, oder eben nicht offensichtlich bekannte?
Logisch, entscheidend kann und wird die persönliche Situation sein
Vorab Danke
siehe Schreiben des BMF 19.08.13
"" cc) Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente
Ändert sich der Jahresbetrag der Rente und handelt es sich hierbei nicht um eine regelmäßige
Anpassung (z. B. jährliche Rentenerhöhung), ist der steuerfreie Teil der Rente auf der Basis
des bisher maßgebenden Prozentsatzes mit der veränderten Bemessungsgrundlage neu zu
ermitteln. Auch Rentennachzahlungen oder -rückzahlungen sowie der Wegfall des Kinderzuschusses zur Rente aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung können zu einer
Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente führen. Ändert sich der Jahresbetrag einer
Rente in ausländischer Währung aufgrund von Währungsschwankungen, führt die sich
daraus ergebende Änderung des Jahresbetrags der Rente ebenfalls zu einer Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente""
ähnlich bei Pensionskassen "Fixierung des Vorsorgefreibetrages"
das Vorgehen war die letzten Jahre interessanter, da 2% Steigerung pro Jahr - jetzt nur noch 1%.
Gibt es da Erfahrungen in der Runde?
Bekommt das FA dieses geregelt?
Offensichtliche Fallstricke, oder eben nicht offensichtlich bekannte?
Logisch, entscheidend kann und wird die persönliche Situation sein
Vorab Danke