18.02.2020, 21:42
Ist das nicht schön, dass die Belastung der Betriebsrente durch den Freibetrag von 159,25€, bei der Sozialversicherung reduziert wurde.
(18.02.2020, 23:40)Lolo schrieb: [ -> ]Gilt der Freibetrag eigentlich auch für den Pflegeversicherungsbeitrag?Freibetrag gilt nur für die Krankenversicherungsbeiträge Allerdings gilt dies nur hinsichtlich der zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge. Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind weiterhin von dem Gesamtbetrag des Versorgungsbezugs zu entrichten.
(18.02.2020, 21:42)EMEUV schrieb: [ -> ]Ist das nicht schön, dass die Belastung der Betriebsrente durch den Freibetrag von 159,25€, bei der Sozialversicherung reduziert wurde.
(19.02.2020, 10:25)bimbes schrieb: [ -> ]..ist ein Witz
Frag einmal die AN mit Direktversicherung wie diese von der GKV gemolken werden.
Da über den AG abgeschlossen, gilt diese auch als Betriebsrente
Bsp. 50K Auszahlung darauf 18% Sozialabgaben (AN+AG Anteil)
soll sich jetzt auch gebessert haben