(10.02.2022, 14:40)EMEUV schrieb: [ -> ]Seit wann und wo steht dies?
Seit dem 1.1.2009 muss sich jeder Einwohner Deutschlands krankenversichern. Entweder gesetzlich oder privat. Kannst du überall nachlesen.
Leiter Pandemiestab Luzern: "Ich bin froh mich geirrt zu haben".
Dem Freedom Day nächste Woche steht nichts mehr im Weg, yippie!!!
https://www.srf.ch/news/schweiz/kantonss...adox-reden
Was machen wohl jetzt die armen Glockenschwinger die jeden Sonntag mit dem Reisebus in eine schöne Stadt fuhren um die Glocken zu schwingen? Es gibt ja keine Massnahmen mehr gegen die man protestieren könnte... Na ja, das Dorffest muss es wieder tun, wenigstens gibt es das wieder!
(10.02.2022, 15:37)Lolo schrieb: [ -> ]Seit dem 1.1.2009 muss sich jeder Einwohner Deutschlands krankenversichern. Entweder gesetzlich oder privat. Kannst du überall nachlesen.
Und wenn man wie ich einen Vertrag bei einer privaten Krankenkasse hat der vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurde, dann ist man da lebenslänglich gefangen.
Man kann die Altersrückstellungen leider nicht mitnehmen.
(10.02.2022, 16:41)7rabbits schrieb: [ -> ]Und wenn man wie ich einen Vertrag bei einer privaten Krankenkasse hat der vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurde, dann ist man da lebenslänglich gefangen.
Man kann die Altersrückstellungen leider nicht mitnehmen.
ditto. Habe heute ein Schreiben bekommen, Prämie rauf um 22%! Corona sei dank.......
Popcorn holen - Wiesendanger legt nach.
Nachdem die Pandemie sich weltweit dem Ende nähert, geht der Streit unter den Wissenschaftlern offenbar jetzt erst richtig los.
(10.02.2022, 23:14)Speculatius schrieb: [ -> ]Popcorn holen - Wiesendanger legt nach.
Nachdem die Pandemie sich weltweit dem Ende nähert, geht der Streit unter den Wissenschaftlern offenbar jetzt erst richtig los.
Unglaublich!
In USA pfeifen es bereits seit August die Spatzen von den Dächern.
Seit den Veröffentlichungen der Fauci e_mails in der Washington Post gibt es kaum noch Zweifel.
Und bei uns werden die von den Virenzuechtern Diffammierten von der Mainstreampresse immer noch als Verschwörungstheorethiker behandelt.
Die gebührenfinanzierte Presse kommt ihrem verfassungsgemäßen Auftrag
in keinster Weise nach!
Also ich bin enttäuscht von unserem obersten Gerichtshof. Die ab demnächst kommende Impflicht für bestimmte Berufe muss kommen weil die Impfung die Infektion unterbricht. Schön wär's. In welcher Welt leben die?
(12.02.2022, 13:31)rienneva schrieb: [ -> ]Also ich bin enttäuscht von unserem obersten Gerichtshof. Die ab demnächst kommende Impflicht für bestimmte Berufe muss kommen weil die Impfung die Infektion unterbricht. Schön wär's. In welcher Welt leben die?
Moment mal!
Auch wenn es unsere Mainstreampresse wieder so hinframed.
Es gab überhaupt kein Urteil über die Impfpflicht und somit auch keine Urteilsbegründung.
Das BVG hat lediglich den Eilantrag auf sofortige Außerkraftsetzung der Impfpflicht abgelehnt, weil der Fall nicht so eindeutig ist, dass es eine sofortige Außerkraftsetzung geben müsste.
Dies hindert keinen Betroffenen daran, sich gegen die Impflicht zu wehren und Schadenserstz einzuklagen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/...2-012.html
Das BVG hat in der Ablehnung des Eilantrags auf jeden Fall schon mal darauf hingewiesen dass es verfassungsrechtliche Bedenken gibt:
Zitat:1. Die Verfassungsbeschwerde ist nicht offensichtlich unbegründet.
Es bestehen aber jedenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in § 20a IfSG gewählten gesetzlichen Regelungstechnik. Es handelt sich hier um eine doppelte dynamische Verweisung, da zunächst der Gesetzgeber auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verweist, die ihrerseits aber dann zur Konkretisierung der Anforderungen an den vorzulegenden Impf- oder Genesenennachweis auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verweist. Insoweit stellt sich die Frage, ob und inwieweit eine bindende Außenwirkung der dynamisch in Bezug genommenen Regelwerke der genannten Bundesinstitute hier noch eine hinreichende Grundlage im Gesetz findet. Sollte dies der Fall sein, bedarf es weiterer Aufklärung, ob und inwieweit ein tragfähiger Sachgrund auch dafür vorliegt, dass nicht dem Verordnungsgeber selbst die Konkretisierung des vorzulegenden Impf- oder Genesenennachweises übertragen ist, sondern dies den genannten Bundesinstituten überlassen wird.
2. Die danach gebotene Folgenabwägung rechtfertigt aber nicht den Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Danke für die Klarstellung. Hatte das nur in der Tagesschau gesehen.