Jetzt bin ich irritiert, meine Bank hat Veräußerungsverluste mit Dividenden-Erträge verrechnet und gezahlte Kapitalertragssteuer zurück erstattet.
Dachte man kann Veräußerungsverluste nur mit –gewinne verrechnen?
Entstehen Verluste aus dem Verkauf von Anteilen an Aktiengesellschaften, dürfen diese nur mit Erträgen aus Aktienverkäufen verrechnet werden; vgl. § 20 Abs. 6 S. 4 i. V. m. § 20 Ans. 2. S. 1 Nr. 1 EStG
Kann es sein, dass die verrechneten Verluste aus einem anderen Verlusttopf stammen (Optionsscheine, sonstige Kapitalforderungen, ...).
Andernfalls sieht es nach einem Fehler aus.
(05.08.2020, 16:55)Cheesetake schrieb: [ -> ]Entstehen Verluste aus dem Verkauf von Anteilen an Aktiengesellschaften, dürfen diese nur mit Erträgen aus Aktienverkäufen verrechnet werden; vgl. § 20 Abs. 6 S. 4 i. V. m. § 20 Ans. 2. S. 1 Nr. 1 EStG
Kann es sein, dass die verrechneten Verluste aus einem anderen Verlusttopf stammen (Optionsscheine, sonstige Kapitalforderungen, ...).
Andernfalls sieht es nach einem Fehler aus.
Danke, für Deine Klarstellung. War ein Rechenfehler von mir, habe vergessen den Freibetrag von 801€ zu berücksichtigen.