Ahab
28.10.2021, 18:28
Nach Bedrohung in Bäckerei: Münchner (23) irrt mit Messer durch die Stadt
https://www.tz.de/muenchen/stadt/muenche...80366.html
Die Stelle an der der Typ überwältigt wurde liegt unmittelbar vor dem Eingang zu einer Behörde. Bin zu dem Zeitpunkt mit dem Fahrrad gerade in Richtung der Behörde gefahren, hatte einen dringenden Termin und bin an dem Kerl vorbeigefahren. Er kam mir nicht auffällig vor, eher so der Typ angetrunkener Fussball-Fan. Ich hätte es nicht weiter bemerkt, aber eine Frau die mir entgegenkam sah die Polizeiaktion. Sie sah wie der Mann blitzschnell überwältigt wurde und als ich mich umdrehte sah ich mehrere Streifenwagen und eine grosse Anzahl Polizeibeamte. Der Täter war da schon entwaffnet und lag auf dem Boden. Die Frau war ziemlich erschrocken aber die Situation war schnell bereinigt. Ein Messer konnte ich nicht erkennen, was ich wahrnehmen konnte war ein länglicher metallischer Gegenstand, auf die Entfernung hätte es auch eine Thermoskanne sein können.
Im Zeitungsbericht steht ein Passant habe den Täter entwaffnet. Glückwunsch, wenn man das kann! Aber wenn dein Gegenüber plötzlich ein Messer zieht dann muss man schon gut sein. Ich müsste vor dem Zugriff dem Täter eine Rechtsbelehrung geben in Hinblick auf § 823 und §249 BGB und wäre trotzdem in einer möglichen Teilhaftung wegen Kampfsporterfahrung.
https://www.tz.de/muenchen/stadt/muenche...80366.html
Die Stelle an der der Typ überwältigt wurde liegt unmittelbar vor dem Eingang zu einer Behörde. Bin zu dem Zeitpunkt mit dem Fahrrad gerade in Richtung der Behörde gefahren, hatte einen dringenden Termin und bin an dem Kerl vorbeigefahren. Er kam mir nicht auffällig vor, eher so der Typ angetrunkener Fussball-Fan. Ich hätte es nicht weiter bemerkt, aber eine Frau die mir entgegenkam sah die Polizeiaktion. Sie sah wie der Mann blitzschnell überwältigt wurde und als ich mich umdrehte sah ich mehrere Streifenwagen und eine grosse Anzahl Polizeibeamte. Der Täter war da schon entwaffnet und lag auf dem Boden. Die Frau war ziemlich erschrocken aber die Situation war schnell bereinigt. Ein Messer konnte ich nicht erkennen, was ich wahrnehmen konnte war ein länglicher metallischer Gegenstand, auf die Entfernung hätte es auch eine Thermoskanne sein können.
Im Zeitungsbericht steht ein Passant habe den Täter entwaffnet. Glückwunsch, wenn man das kann! Aber wenn dein Gegenüber plötzlich ein Messer zieht dann muss man schon gut sein. Ich müsste vor dem Zugriff dem Täter eine Rechtsbelehrung geben in Hinblick auf § 823 und §249 BGB und wäre trotzdem in einer möglichen Teilhaftung wegen Kampfsporterfahrung.