(13.01.2021, 09:38)inter-face schrieb: [ -> ]Whitpaper deinen Argumenten verschließe ich mich nicht und danke dir für deine ausführliche Meinung.
In gewissem Maße habe kann ich auch die andere Seite verstehen, glaube auch keinesfalls, dass da aus Böswilligkeit gehandelt wurde. Dennoch bleibt die Frage, ob das Verhältnis der Mittel gewahrt bleibt, gerade in der Schweiz. Selber Sachverhalt in D hätte niemals zu einer Einweisung geführt. Nach meiner Abschiebung nach Deutschland war ich sofort frei - bin nur freiwillig in Reichenau geblieben um zu Kräften zu kommen.
Kann doch nicht sein, dass du in einem Land Zwangseingewiesen werden darfst und sobald du die Grenze überschreitest wirst du automatisch anders beurteilt....
Das Sicherheitsbedürfnis der Schweizer, dass ja sich keiner suizidiert kollidiert mit der Bedürfnis des Betroffenen nach menschenwürdiger Behandlung. Mich würde interessieren wie hoch die Rate ist, die durch diese regiden Maßnahmen in der CH vor dem Suizid bewahrt werden, im verhältnis zu dem seelischen Schaden den Betroffene davontragen, die gar nicht suizidal gefährdet sind.
M.E. steht das in keinem Verhältnis, kenne zugegebenermaßen aber auch keine empirischen Studien dazu. Ich kann dir nur dazu sagen, dass sich nach solch einer Aktion, sicher der ein oder andere das Leben nimmt, weil die Wirkung solcher Maßnahmen wie Zwangseinweisung, Gefangennahme durch Polizei, Abschiebung.... etc. haben eine enorm hohe Wirkkraft.
Das bitte ich zu bedenken, auch wenn ich kein Psychiater bin. Meiner Meinung gehört das reformiert und wenn ich im Internet nachlese sehen das auch einige Fachärzte so.
Ich sehe, Du kannst das durchaus differenziert betrachten. Auch als Betroffener. Das ist schön!
Und ja: Die Massnahmen in der CH sind tatsächlich etwas anders aufgestellt als in D.
War aber alles auch schon einmal noch wesentlich schlimmer.
Bis etwa 2007/8 galt noch nicht der FU, sonder der sog. FFE.
Und die heute so umstrittene KESB gab es auch noch nicht.
Sondern es wurde oft durch Privatpersonen, politische Amtsträger, bishin zu profilneurotischen Eigeninteressenvertretern je nach Gemeinde gehandhabt.
Da habe ich es in der Praxis erlebt, dass chronifiziert psychiatrisch Erkrankte gar mit einem Dauer-FFE ausgestattet wurden.
SOll heissen: Wenn der Damian hier einfach mal wieder etwas schräger über die Strasse gelaufen ist, konnte die Polizei einfach neben ihm anhalten und sagen "So, es ist mal wieder so weit. Wir bringen Dich unter."
Hat es offiziell natürlich nie gegeben und wird abgestritten.
In der Praxis als Involvierter aber definitiv nicht nur in Sonderfällen so erlebt.
Ein einziges Gemauschel und subjektivste Beurteilungen von dazu nicht wirklich nach Kompetenz Befugten auf dem Filz von einzelnen Gemeindevertretungen.
Der Horror pur für Betroffene.
Der FU ist in Grundzügen nicht viel mehr als eione sprachliche Aufhübschung.
Funktioniert aber definitiv geregelter als der FFE früher.
Die KESB ist vielfachst umstritten.
Hat aber auch einen scheissharten Job und ist allemal besser als das Gemeinde-Filz-Gemauschel früher.
Auch da darf man nicht so schwarz-weiss sehen.
Und ja, ... die CH hat da noch einiges an Verbesserungspotential.
Aber nein, das bedeutet nicht, dass es hier nicht eine professioalisierte Psychiatrie gibt und dass die Verantwortungsträger nicht überwiegend nach bestem Gewissen in jedem Einzelfall abschätzen würden.