(29.08.2019, 23:05)Ventura schrieb: [ -> ]Meinst Du das wird besser mit pseudo Schwarz & Grün?
Die Bibel, August Bebel und Müntefering äußerten sich in etwa gleich:
"Denn als wir bei euch waren, haben wir euch die Regel eingeprägt: Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen. Wir hören aber, dass einige von euch ein unordentliches Leben führen und alles Mögliche treiben, nur nicht arbeiten." Brief des Paulus
"Der Sozialismus[url=https://de.wikimannia.org/Sozialismus][/url] stimmt mit der Bibel darin überein, wenn diese sagt: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen."
9. Mai 2006 in der Bundestagsfraktion der SPD zum geplanten "SGB II-Optimierungsgesetz:
"Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen" [...] "Nur wer arbeitet, soll auch essen."
Die Grünen sind schon lange nicht mehr grün, bzw. grün schon, jedoch grün lackierte ..........
Wer soll es da richten?
ODAX open
-DAX OCT 9800 P 10,00
(29.08.2019, 22:21)bimbes schrieb: [ -> ]Da kommt FReude auf
Bundesregierung wendet sich gegen BFH - Jahressteuergesetz 2019
Anpassung § 20 Abs. 2 EStG. Ab dem Jahr 2020 soll die Ausbuchung oder Übertra-
gung wertloser Aktien und anderer Wertpapiere nicht als Veräußerung gelten.
Folglich, bleiben wir auf den Verlusten sitzen, wenn wertlos.
WEr hat die gewählt?
Aktien wertlos? Dann müssten die ja Pleite sein?
Wichtiger ist für uns:
Gilt das auch für Optionen etc.?
(29.08.2019, 23:32)EMEUV schrieb: [ -> ]Da ist es angebracht Verluste rechtzeitig, zum Jahresende, durch Verkauf zu realisieren.
Wenn das nur immer ginge. Es gibt genug Fälle da kaufst Du eine Option zur Absicherung, hältst die bis kurz vor Verfall und dann zahlt Dir keiner mehr den Minimumpreis der Börse (häufig 5 Cent). Dann bekommst die nicht mehr verkauft. Das ist vergleichbar wie wenn das Finanzamt die Betriebs-Haftpflicht nicht als Firmenausgabe anerkennt.
PS: ich kann mir nicht vorstellen das die Ideen verfassungskonform sind, das sollte den dann kommenden Klagen nicht standhalten. Im Normalfall lassen sich die Richter vom BVG nicht auf der Nase herumtanzen so wie es das Finanzministerium hier gerade tun will.
Gerade einmal nachgerechnet.
Die Divi-Einnahmen 100 gesetzt (bis August), werden durch die Optionen 20% oben drauf gepackt.
Die Entscheidung Aktienkursgewinne vor Optionsgewinnen (Steuertöpfe), reduzierten die Optionsgewinne, sonst statt 20% (s.o.) ca. 40%.