Tatsächlich.
Mein Griechenland ETF hat es genauso versteuert wie du gesagt hast.
Warum ist mir das nie aufgefallen? Warum ist das Thema komplett an mir vorbei gegangen? Was mag wohl der Hintergrund einer Einzelaktien-Diskriminierung sein?
Ich werde mich da mal einlesen. Danke für den Hinweis.
Mein Verlusttopf ist übrigens noch so groß das ich mir die nächsten 10 Jahre um Steuern keine Gedanken machen muss.
Was mag wohl der Hintergrund einer Einzelaktien-Diskriminierung sein?
Kann mir da nur erfolgreiche Bestechung durch Finanzdienstleister vorstellen.
Meinte natürlich: Lobbyarbeit. Sorry :-(
Da ich den Trick mit dem Verlusttopf nicht so gut beherrsche (ok.. böse ;-) ), kann man für die Nicht-Trickbeherrscher wie mich überschlagen:
6K mache ich im Jahr. 10 % davon sind 600Knaller p.a. . Das ist sichere (also mehr oder weniger) Rendite und wenn man das auf die hoffentlich vielen noch kommenden Jahre hochrechnet... :-)
Dazu der gleiche Effekt noch mal beim Verkauf.
Für mich ne Runde Sache.
SG
(14.10.2020, 12:50)Mr. Passiv schrieb: [ -> ]Kann mir da nur erfolgreiche Bestechung durch Finanzdienstleister vorstellen.
Meinte natürlich: Lobbyarbeit. Sorry :-(
So wird es wohl sein.
Deine Rechnung passt auf jeden Fall.
Kenne mich, ohne Flachs und Ironie, mit sonem Verlusttopf nicht aus.
Wenn der zeitlich unbegrenzt von dir genutzt werden kann, bis er verbraucht ist, dann wäre doch die TFS auch für dich relevant!?
Also nicht sofort, aber so unterm Strich halt?!
Oder hat es auch da wieder kleingedrucktes?
SG
Zur Teilfreistellung:
Früher konnten ETF-Anleger einbehaltene Quellensteuern auf die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge des Fonds anrechnen lassen. Jetzt gibt es diese Anrechnung der Quellensteuer nicht mehr und der Anleger durch eine Teilfreistellung steuerlich entlastet. Im Grunde ist es doch nur der Ausgleich des auf Fondsebene entstandenen Nachteils. In konkreten Zahlen ausgedrückt, kann ich gerade nicht dienen. Als das mit Vorabpauschale aufkam und ich mich mit dem Thema beschäftigt habe, kam ich zu dem Ergebnis, dass die Teilfreistellung die Nachteile der Besteuerung im Fonds/ETF nicht 100%-ig ausgleicht, aber sehr nahe kommt. Ich kann mich irren und habe gerade keine entsprechenden Berechnungen parat.
Also obiges Beispiel:
Coca Cola schüttet im Fonds abzüglich 100 Euro Dividende aus. Minus 15% Quellensteuer macht 85€. Fonds schüttet Dir die 85€ aus:
Du versteuerst jetzt 70% von 85€ (also 59,5€) zu 25% -> 14,875 Steuern
100 - 15 - 14,875 = 70,125€
Einzelaktie: Coca Cola schüttet 100 Euro aus. 15% Quellensteuer werden komplett angerechnet. Privatanleger zahlt 25%, also 75€.
In dem Beispiel hat der Halter der Einzelaktie also eher einen Vorteil. Das bestätigt, was ich vor 2 Jahren gedacht habe, dieser Mist mit der Investmentsteuerreform ging zu Lasten des Anlegers, wie alle Steuerreformen in dem Bereich.
Bleibt da dann nu n Effekt beim Verkauf?!
Oder haut es den irgendwie genau so weg?
SG
Nen Tusch auf Penseur - die Narrenkappe für mich!
Dachte doch tatsächlich, die Finanzindustrie hätte da erfolgreich geschmiert. :-(
Fazit meiner Recherche bisher für mich: Bei den Dividenden ist es so wie Penseur geschrieben hat. 1:0 für Einzelaktien.
Beim Verkauf macht der ETF seinen Punkt. Wenn er denn schön im Kurs gestiegen ist. Je steig, desto Punkt.
SG
Ziehe nu ersma mim Honk los und frage mich grade, ob das soeben besprochene nicht heißt, dass thesaurierende ETF das Mittel der Wahl zu sein haben?!
Bin da über jede Anregung dankbar.
@Vahana: Wenn dich das Thema nervt, sag bitte einfach Bescheid. Dann ziehe ich das in meinen Fred,
SG
Als Ausgleich für die Steuern, die auf inländische Erträge bereits auf Fondsebene erhoben werden, und als Ausgleich für den Wegfall der Anrechenbarkeit der ausländischen Quellensteuer gibt es sogenannte "Teilfreistellungen". Damit bleibt ein gewisser Prozentsatz des Zahlungsstroms auf Anlegerebene steuerfrei. Für Privatanleger betragen die Teilfreistellungen
• 15% für Mischfonds
• 30% für Aktienfonds
• 60% bei Immobilienfonds
• 80% bei Immobilienfonds mit überwiegend ausländischen Immobilien
Diese "Teilfreistellungen" gelten nicht nur für Ausschüttungen,
sondern auch für den Veräußerungsgewinn sowie die Vorabpauschale.
Da ist der ETF dann wieder im Vorteil...