29.08.2024, 19:52
29.08.2024, 20:07
(29.08.2024, 17:48)Vahana schrieb: [ -> ]Wenn die Einstandspreise nicht übertragen werden habe ich doch ein steuerliches Problem.Gemäss Depotgesetz:
Zitat:Die Bank nimmt dann pauschal 30 Prozent des Verkaufspreises als Einstandskurs an.mal prüfen ob es billiger kommt als die 20 Euro pro Position
die Bafin kann nichts machen bei Sachen wie Einstandspreisen, aber über 5.000 EUR für ein paar simple Buchungen
Bafin-Online-Stelle für Beschwerden
https://web.basp.bafin.de/lip/form/displ...6A9F506D14
29.08.2024, 20:25
Jetzt habe ich gegensätzliche Infos.
Wenn 30% als Einstand angenommen werden dürften sich in den meisten Fällen die 20€ "lohnen".
Aber die Gebühren sind an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.
Mit verkaufen (7€) und kaufen (1USD) wäre ich besser dran. Der Spread bei China Aktien ist aber auch nicht ohne.
Dabei würden 40K an Gewinn realisiert, die gesperrten Aktien kann ich nicht verkaufen, also ist es eher mehr Gewinn weil weniger Verluste realisiert werden. Auch nicht gerade akzeptabel.
Wenn ich die selber manuell eintragen kann und sie dann auch steuerlich gültig sind, wäre es ja perfekt. Aber ich kann mir das nicht vorstellen.
Vielleicht gilt das für die Performance Berechnung, aber steuerlich?
So wie ich Onvista kenne werden die sich auf keinen Deal einlassen. Ein hübsches Abschiedsgeschenk.
Bei Comdirect wird es wahrscheinlich genauso scheiße aussehen, sonst könnte ich ja erst dorthin gehen und dann nochmal wechseln.
Kann mir jemand was definitives sagen?
Wenn 30% als Einstand angenommen werden dürften sich in den meisten Fällen die 20€ "lohnen".
Aber die Gebühren sind an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.
Mit verkaufen (7€) und kaufen (1USD) wäre ich besser dran. Der Spread bei China Aktien ist aber auch nicht ohne.
Dabei würden 40K an Gewinn realisiert, die gesperrten Aktien kann ich nicht verkaufen, also ist es eher mehr Gewinn weil weniger Verluste realisiert werden. Auch nicht gerade akzeptabel.
Wenn ich die selber manuell eintragen kann und sie dann auch steuerlich gültig sind, wäre es ja perfekt. Aber ich kann mir das nicht vorstellen.
Vielleicht gilt das für die Performance Berechnung, aber steuerlich?
So wie ich Onvista kenne werden die sich auf keinen Deal einlassen. Ein hübsches Abschiedsgeschenk.
Bei Comdirect wird es wahrscheinlich genauso scheiße aussehen, sonst könnte ich ja erst dorthin gehen und dann nochmal wechseln.
Kann mir jemand was definitives sagen?
29.08.2024, 20:34
Ich habe im aktuellen Preisverzeichnis auch nichts über die 20€ gefunden:
https://www.onvista-bank.de/files/dokume...ichnis.pdf
Das einzige was ziehen könnte wäre "Weitere Leistungen" und das wird nach Aufwand bezahlt.
Da werde ich die mal drauf festnageln.
https://www.onvista-bank.de/files/dokume...ichnis.pdf
Das einzige was ziehen könnte wäre "Weitere Leistungen" und das wird nach Aufwand bezahlt.
Da werde ich die mal drauf festnageln.
30.08.2024, 00:17
(29.08.2024, 20:25)Vahana schrieb: [ -> ]Jetzt habe ich gegensätzliche Infos.
Wenn 30% als Einstand angenommen werden dürften sich in den meisten Fällen die 20€ "lohnen".
Aber die Gebühren sind an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.
Mit verkaufen (7€) und kaufen (1USD) wäre ich besser dran. Der Spread bei China Aktien ist aber auch nicht ohne.
Dabei würden 40K an Gewinn realisiert, die gesperrten Aktien kann ich nicht verkaufen, also ist es eher mehr Gewinn weil weniger Verluste realisiert werden. Auch nicht gerade akzeptabel.
Wenn ich die selber manuell eintragen kann und sie dann auch steuerlich gültig sind, wäre es ja perfekt. Aber ich kann mir das nicht vorstellen.
Vielleicht gilt das für die Performance Berechnung, aber steuerlich?
So wie ich Onvista kenne werden die sich auf keinen Deal einlassen. Ein hübsches Abschiedsgeschenk.
Bei Comdirect wird es wahrscheinlich genauso scheiße aussehen, sonst könnte ich ja erst dorthin gehen und dann nochmal wechseln.
Kann mir jemand was definitives sagen?
Ich bin von Onvista zu comdirect gewechselt und habe meine Einstandskurse nicht übertragen.
Sehe ich das richtig, dass es sich ab einem Verdreifacher "lohnt", genau das zu tun?
Also bevor ich meine NVDA verkaufe, schnell noch zu einem anderen Broker wechseln, um den Einstandskurs zu löschen und damit weniger Steuern zahlen zu müssen?
30.08.2024, 10:04
(30.08.2024, 00:17)Golvellius schrieb: [ -> ]Ich bin von Onvista zu comdirect gewechselt und habe meine Einstandskurse nicht übertragen.
Kann ich nicht nachvollziehen warum du das gemacht hast.
Der Staat kriegt dich doch sowieso immer an den Eiern.
Immer wenn etwas zu schön klingt um wahr zu sein, glaub mal nicht das der Staat die Lücken noch nicht geschlossen hat.
Ich habe mal die KI gefragt:
Zitat:Wenn die Anschaffungskosten (Einstandskurse) bei einem Depotübertrag nicht übermittelt werden, entstehen einige wesentliche Nachteile, insbesondere im Hinblick auf die steuerliche Behandlung beim Verkauf der Positionen. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Nachteile bei nicht übermittelten Anschaffungskosten
Steuerermittlung beim Verkauf ohne übermittelte Anschaffungskosten
- Unklare Steuerbasis: Wenn die Anschaffungskosten nicht übermittelt werden, hat der neue Broker keine Informationen darüber, zu welchem Preis die Wertpapiere ursprünglich gekauft wurden. Ohne diese Informationen kann der Broker den Gewinn oder Verlust bei einem Verkauf nicht korrekt berechnen.
- Potenziell höhere Steuerlast: In vielen Fällen wird der neue Broker, falls keine Anschaffungskosten vorliegen, den Einstandswert mit null ansetzen oder die Marktpreise am Tag der Übertragung als Anschaffungskosten festlegen. Dies kann zu einer deutlich höheren Steuerlast führen, da die Gewinne als höher angesehen werden, als sie tatsächlich sind.
- Komplexere Steuererklärung: Ohne übermittelte Anschaffungskosten muss der Anleger selbst Nachweise über die ursprünglichen Anschaffungskosten führen und diese bei der Steuererklärung angeben. Dies kann kompliziert und zeitaufwendig sein, insbesondere wenn der Anleger eine große Anzahl von Positionen hält oder Käufe und Verkäufe über einen längeren Zeitraum getätigt hat.
- Verlust der Steuerdokumentation: Wenn die Anschaffungskosten nicht korrekt dokumentiert sind und ein Anleger keine eigenen Aufzeichnungen hat, könnte es schwierig oder unmöglich sein, die korrekten Anschaffungskosten zu belegen. Dies kann zu einer falschen Berechnung der Steuer führen.
Wenn die Anschaffungskosten nicht übermittelt werden, kommt es auf die steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Landes und die Handhabung des neuen Brokers an. In Deutschland und den meisten anderen Ländern wird in solchen Fällen wie folgt verfahren:
Was Anleger tun können:
- Annahme eines Einstandskurses von null: Wenn keine Anschaffungskosten angegeben sind, kann der Broker im Extremfall die Anschaffungskosten als null ansetzen. Dies bedeutet, dass der gesamte Verkaufserlös als Gewinn betrachtet wird und somit voll steuerpflichtig ist.
- Annahme des Marktwertes am Tag der Übertragung: Alternativ könnte der Broker den Marktwert der Wertpapiere am Tag der Übertragung als neue Anschaffungskosten annehmen. Dies ist oft der Fall, wenn keine Informationen über die ursprünglichen Kaufpreise vorliegen. Dieser Ansatz kann für den Anleger günstiger sein als ein Einstandskurs von null, da er zumindest die Wertentwicklung ab dem Zeitpunkt des Übertrags steuerlich berücksichtigt.
- Verpflichtung zur Selbstauskunft: In einigen Fällen kann der neue Broker den Anleger auffordern, selbst die Anschaffungskosten nachzuweisen. Der Anleger muss dann seine eigenen Aufzeichnungen führen und diese bei der Steuererklärung verwenden, um den tatsächlichen Gewinn oder Verlust korrekt zu berechnen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Nichtübermittlung der Anschaffungskosten beim Depotübertrag steuerliche Nachteile mit sich bringen kann und zusätzliche Dokumentationspflichten und Komplexitäten verursacht. Es ist daher ratsam, sicherzustellen, dass die Einstandskurse beim Übertrag korrekt übermittelt werden.
- Nachweise sammeln: Es ist wichtig, alle Belege und Dokumente über Käufe, Verkäufe und Dividendenausschüttungen zu sammeln und aufzubewahren. Diese Dokumente helfen, die Anschaffungskosten nachzuweisen, falls der Broker sie nicht übermittelt.
- Anschaffungskosten selbst dokumentieren: Anleger sollten die Anschaffungskosten ihrer Wertpapiere selbst genau dokumentieren und diese Informationen dem neuen Broker zur Verfügung stellen, falls dies erforderlich ist.
- Steuerliche Beratung: Es kann sinnvoll sein, sich steuerlich beraten zu lassen, insbesondere wenn es sich um einen internationalen Depotübertrag handelt, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllt werden und keine unnötigen Steuern gezahlt werden.
Wenn ich keine Einigung mit Onvista hinkriege, dann werde ich temporär zu Comdirect gehen und dann in Ruhe weiter überlegen.
Meine aktiven Geschäfte werde ich nur noch mit IB machen.
Ggf ist es ja vielleicht sogar so das der Depotübertrag von Comdirect aus im erträglichen Rahmen ist.
30.08.2024, 14:03
(29.08.2024, 17:48)Vahana schrieb: [ -> ]Wenn die Einstandspreise nicht übertragen werden habe ich doch ein steuerliches Problem.
Ja, wenn Du keine anderen Nachweise hast, könnte das ein Problem werden.
Allerdings sollte man seine eigenen Einstandskurse schon irgendwo nachweisbar tracken. Wie andere schrieben, würde ich keine Kurse mit übertragen lassen, sondern diese aus meinen eigenen Aufzeichnungen/Nachweisen selbst bei IB anpassen. Es könnte nämlich durchaus sein, dass Onvista sich für etwas bezahlen lässt, was IB dann einfach nicht übernimmt. Kannst Du Dir nicht von onvista einen kostenfreien "Ist-Stand" übermitteln lassen?
Ich erinnere mich daran, dass ich vor Jahren auf mein damaliges onvista-Depot Wertpapiere (innerhalb D) übertragen lies und von Onviste eine Übersicht zum Steuerstatus der übertragenen Papiere im Postfach lag. Eventuell doch alles nochmal auf eine andere Bank/einen anderen Broker in D übertragen, um sowas zu erhalten?
Einen Depotübertrag würde ich übrigens immer von IB aus anstossen.
(29.08.2024, 19:42)Vahana schrieb: [ -> ]Ernsthaft?
Kann ich die Zahlen ausknobeln? Kontrolliert das irgendwer?
In dem Moment nicht, aber wenn es irgendwann doch wer kontrollieren möchte, sollten die Zahlen einfach stimmen. Wegen ein paar Euro würde ich da nichts riskieren, es lohnt sich nicht.
30.08.2024, 14:25
Wie gesagt, es sind 5260€
Den Übertrag würde ich von IB aus machen, gemäß dem Fall das Onvista verhandlungsbereit ist.
Natürlich kann ich alle Einstände nachweisen. Aber ich habe häufiger nachgekauft (FIFO) und es gab ja auch Splits die nachgerechnet werden müssen.
Das wäre zuviel Aufwand. Ich habe keinen Bock mit 80 Jahren so eine Scheiße auseinander zu rechnen.
Wenn Onvista sich sperrt übertrage ich das erstmal an Comdirect. Dann hätte ich Zeit zu überlegen, kann vielleicht manuell einfach Positionen wandeln.
Ich glaube übrigens immer noch nicht das ein manueller Nachtrag bei IB eine steuerliche Relevanz hätte.
Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Den Übertrag würde ich von IB aus machen, gemäß dem Fall das Onvista verhandlungsbereit ist.
Natürlich kann ich alle Einstände nachweisen. Aber ich habe häufiger nachgekauft (FIFO) und es gab ja auch Splits die nachgerechnet werden müssen.
Das wäre zuviel Aufwand. Ich habe keinen Bock mit 80 Jahren so eine Scheiße auseinander zu rechnen.
Wenn Onvista sich sperrt übertrage ich das erstmal an Comdirect. Dann hätte ich Zeit zu überlegen, kann vielleicht manuell einfach Positionen wandeln.
Ich glaube übrigens immer noch nicht das ein manueller Nachtrag bei IB eine steuerliche Relevanz hätte.
Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
30.08.2024, 16:37
Einfach zu einem deutschen Broker übertragen, dann sparst du diese Kosten. Gibts mehr genug, (fast) alle ohne Depotkosten, also hat man nichts zu verlieren. Bei Maxblue kriegst du sogar noch 500€ dazu.
Das ist auch ein weiterer Grund warum ich nicht zu IB gehe, wenn ich von da weg will, geht wahrscheinlich auch nicht so einfach Wertpapiere zu deutschen Broker übertragen zu lassen.
Zahlt man denn nicht auf nicht US-Aktien bei IB volle Quellensteuer? Vahana, da wäre doch für europäische Aktien IB keine gute Alternative? z.b QS auf deutsche Aktien.
@Driton
Die Einstandskurse die man selbst ändert, haben keine Relevanz auf steuerliche Einstandskurse.
Das ist auch ein weiterer Grund warum ich nicht zu IB gehe, wenn ich von da weg will, geht wahrscheinlich auch nicht so einfach Wertpapiere zu deutschen Broker übertragen zu lassen.
Zahlt man denn nicht auf nicht US-Aktien bei IB volle Quellensteuer? Vahana, da wäre doch für europäische Aktien IB keine gute Alternative? z.b QS auf deutsche Aktien.
@Driton
Die Einstandskurse die man selbst ändert, haben keine Relevanz auf steuerliche Einstandskurse.
30.08.2024, 21:15
Also wenn ich einmal bei einem ausländischen Broker bin, den verstanden habe und auch das Steuer Thema beherrsche, dann gibt es für mich keinen guten Grund mehr jemals wieder einen deutschen Broker zu wählen.
Dafür sehe ich einfach keinen Grund mehr. Warum?
In deutschen Brokern ist auch einfach zuviel Bewegung drin. Ich will was haben was bis zum letzten Atemzug keine großartigen Änderungen vollzieht.
Wenn ich alt bin hab ich noch weniger Lust auf solche Spielchen wie jetzt, als ohnehin schon.
IB ist beständig und riesig. Beste Voraussetzungen.
Auf deutsche Aktien zahlt niemand Quellensteuer, ebenso auf britische nicht.
Die gezahlten QS auf US Aktien kriege ich angerechnet wenn ich nicht fehlinformiert bin.
Dafür sehe ich einfach keinen Grund mehr. Warum?
In deutschen Brokern ist auch einfach zuviel Bewegung drin. Ich will was haben was bis zum letzten Atemzug keine großartigen Änderungen vollzieht.
Wenn ich alt bin hab ich noch weniger Lust auf solche Spielchen wie jetzt, als ohnehin schon.
IB ist beständig und riesig. Beste Voraussetzungen.
Auf deutsche Aktien zahlt niemand Quellensteuer, ebenso auf britische nicht.
Die gezahlten QS auf US Aktien kriege ich angerechnet wenn ich nicht fehlinformiert bin.