(19.03.2022, 22:16)Skeptiker schrieb: [ -> ]Kann ich jetzt jedenfalls nicht beurteilen.
Mich regt nur auf, dass in Polen etwas als das Ende des Rechtsstaats betrachtet wird, das in gewissen Fällen hier ebenfalls geschieht.
Mir fehlt da auch das Hintergrundwissen, hier gehen die weiter darauf ein:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...nisterium/
Der "kleine Richter" vom Amtsgericht hat damit eine Anordnung des Landes Thüringen (oder?) da er eine Gefährdung des Kindeswohl sieht, für ungültig erklärt. Der Formal korrekte Weg wäre gewesen, die Anordnung vorm höheren, also ggf. Verfassungsgericht überprüfen zu lassen. In der Praxis kann ich mir vorstellen, kann es durchaus ab und zu passieren, dass Anordnungen oder Gesetze erst mal bei der ersten Instanz, dem Amtsgericht oder einer anderen tieferen Instanz auf ein Problem stößt.
Soweit alles im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit. Für Staatsanwaltschaft und den zugehörigen Richter schien die Argumentation des Amtsgerichtrichters aber wohl verdächtig bzw. ideologisiert. Deshalb die Durchsuchung usw.
Hier vermischt sich schon Politik (die ja die Anordnung erlassen hat) mit Rechtsapparat, trotzdem bleibt man im Vorgehen auf dem Pfad der Rechtsstaatlichkeit soweit ich das sehe.
Polen hätte nun die Möglichkeit den Richter einfach zu entfernen. Polen begründet es sogar auch so, dass sie sagen sie hätten ein Problem mit stark kommunistisch geprägten Richtern, die sie aus dem Apparat entfernen möchten.
Und hier ist die Trennung der Gewalten eben nicht mehr gegeben. Das ganze kann zu Willkür verkommen. Richter sitzen wie auf einem Schleudersitz, wohlwissend wenn sie gegen das Justizministerium entscheiden, droht ihnen der rausschmiss.
Nach meiner Meinung ist tatsächlich die Gewaltenteilung aufgehoben, so wie Polen das handhabt. Polen muss den steinigen Weg gehen und den unwillkommenen kommunistische Richtern mit Anweisungen und Anordnungen die den ideologischen Richtern das Leben schwer machen versuchen beizukommen.
Was mich ein wenig wundert ist das Argument: "Warum wird etwas bei anderen bemeckert wenn es hier in Teilen auch passiert." Wäre die richtige Schlussfolgerung nicht: "Ja das dort ist ein Problem welches beseitigt werden muss, aber man sollte hier auch nicht nachlassen sich selbst zu prüfen."?
Das erste Argument führt nämlich zum Abbau der Rechtsstaatlichkeit und das zweite zur Verbesserung. Ich weis aber es ist schwierig, wenn man sieht, dass die Regelungen hier teils unbefriedigend sind und es schwer ist eine bessere Lösung zu definieren.