(25.04.2022, 10:31)Kameldieb schrieb: [ -> ]Freiluft-Irrenanstalt Blödland 2022:
Früher gabs gar keine Heizung in den Freibädern.
Wer im Freibad im Sommer friert ist sowieso ein Klimaleugner!
Die Jordanier glauben weder politischen Parteien, noch Regierungen, noch Staaten
...Laut derselben Umfrage glauben 64% der Befragten weder der Regierung, noch dem Staat. ...
https://www.voltairenet.org/article216562.html
Das ist konsequent...
Drüben kam die Frage auf, ob es legal ist seine (Wahl)Stimme zu verkaufen. Also z.B. warum sollte Deutschland seine Wahlstimme in der Nato nich an Russland verkaufen (Wir bekommen die Einheit und im Gegenzug stimmen wir bei den Natoabstimmung so ab wie es Russland wünscht).
Das StGB nenn das Bestechung:
Aber: Kann ein ganzer Staat bestochen werden, bzw. kann dies irgendwie geahndet werden bzw. ist das irgendwo geregelt?
Zitat:§ 108e
Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern
(1) Wer als Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer einem Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für dieses Mitglied oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass es bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse.
(3) Den in den Absätzen 1 und 2 genannten Mitgliedern gleich stehen Mitglieder
1.
einer Volksvertretung einer kommunalen Gebietskörperschaft,
2.
eines in unmittelbarer und allgemeiner Wahl gewählten Gremiums einer für ein Teilgebiet eines Landes oder einer kommunalen Gebietskörperschaft gebildeten Verwaltungseinheit,
3.
der Bundesversammlung,
4.
des Europäischen Parlaments,
5.
einer parlamentarischen Versammlung einer internationalen Organisation und
6.
eines Gesetzgebungsorgans eines ausländischen Staates.
(4) 1Ein ungerechtfertigter Vorteil liegt insbesondere nicht vor, wenn die Annahme des Vorteils im Einklang mit den für die Rechtsstellung des Mitglieds maßgeblichen Vorschriften steht. 2Keinen ungerechtfertigten Vorteil stellen dar
1.
ein politisches Mandat oder eine politische Funktion sowie
2.
eine nach dem Parteiengesetz oder entsprechenden Gesetzen zulässige Spende.
(5) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/108e.html
(27.04.2022, 10:47)saphir schrieb: [ -> ]Drüben kam die Frage auf, ob es legal ist seine (Wahl)Stimme zu verkaufen. Also z.B. warum sollte Deutschland seine Wahlstimme in der Nato nich an Russland verkaufen (Wir bekommen die Einheit und im Gegenzug stimmen wir bei den Natoabstimmung so ab wie es Russland wünscht).
Das StGB nenn das Bestechung:
Aber: Kann ein ganzer Staat bestochen werden, bzw. kann dies irgendwie geahndet werden bzw. ist das irgendwo geregelt?
LOL
Wenn ein Land einem anderen Land eine sicherheitspolitische Zusicherung macht ist das Bestechung? Komm mal klar.
Also, das mit den Stolpersteinen verstehe ich nicht so richtig. Erst der Name und dann sind das nur so eingelassene, aus Bronze oder ähnlichem Metall ebene, den anderen Steinen gleich hohe Schilder im Boden.
Ich würde nicht wollen, das in Erinnerung der Name meines Vaters von anderen mit Füßen betreten werden dürfte.
Ich find das extrem Entwertend.
https://www.n-tv.de/panorama/Gunter-Demn...94215.html
(27.04.2022, 22:35)gelbfuss schrieb: [ -> ]Also, das mit den Stolpersteinen verstehe ich nicht so richtig. Erst der Name und dann sind das nur so eingelassene, aus Bronze oder ähnlichem Metall ebene, den anderen Steinen gleich hohe Schilder im Boden.
Ich würde nicht wollen, das in Erinnerung der Name meines Vaters von anderen mit Füßen betreten werden dürfte.
Ich find das extrem Entwertend.
Die Kritik gibt es ja schon länger. Kann man so oder so sehen.
(27.04.2022, 23:00)Ramonet schrieb: [ -> ]Die Kritik gibt es ja schon länger. Kann man so oder so sehen.
Das wusste ich nicht mit der Kritik.
Ich finds furchtbar, auch wenn der Gedanke dahinter gut ist.
Ich schau ja schon beim Grab meines Vaters, nicht auf Ihn zu treten.
Und dann sind so Dinger mit Namen da, wo Du, ich sag’s mal banal, drauftreten kannst...☹️
Naja, nur so ein Gedanke...????????
(27.04.2022, 22:35)gelbfuss schrieb: [ -> ]Also, das mit den Stolpersteinen verstehe ich nicht so richtig. Erst der Name und dann sind das nur so eingelassene, aus Bronze oder ähnlichem Metall ebene, den anderen Steinen gleich hohe Schilder im Boden.
Ich würde nicht wollen, das in Erinnerung der Name meines Vaters von anderen mit Füßen betreten werden dürfte.
Ich find das extrem Entwertend.
https://www.n-tv.de/panorama/Gunter-Demn...94215.html
In Hollywood kannst du am walk of fame über die berühmtesten Namen laufen und keiner fühlt sich dadurch beleidigt.
Ich finde, es ist eine gute Aktion gegen das Vergessen..... Das Elend, das vergessen wird , wiederholt sich.