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Klimaaktivistin zu viermonatiger Haftstrafe verurteilt

Stand: 26.04.2023 17:24 Uhr

Ein Amtsgericht in Berlin hat eine Klimaaktivisten zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt - ohne Bewährung. Die 24-Jährige hatte sich im vergangenen Sommer in der Berliner Gemäldegalerie an ein Cranach-Gemälde geklebt.

Nach einer Klebeaktion in der Berliner Gemäldegalerie im August 2022 ist eine Klimaaktivistin zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Die 24 Jahre alte Frau aus Bayern, die sich an dem Holzrahmen des Gemäldes "Ruhe auf der Flucht nach Ägypten" von Lucas Cranach dem Älteren (1472-1553) festgeklebt hatte, habe sich der gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig gemacht, begründete das Amtsgericht Tiergarten das Urteil am Mittwoch.

Außerdem stand die junge Frau wegen Beteiligung an einer Straßenblockade vor Gericht, dafür wurde sie wegen versuchter Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt.

https://www.tagesschau.de/inland/regiona...l-100.html
(28.04.2023, 13:08)Speculatius schrieb: [ -> ]Klima-Kleber sind nach Cipolla dumm: sie schaden sich selbst und anderen und haben keinen Nutzen, auch keinen für das Klima.
Streikende sind nach Cipolla Banditen: sie schaden anderen (Unternehmen und Fahrgästen), nützen aber sich selbst (Lohnerhöhung).

Wer ist denn dieser Cipolla? 

Das mit den Streiks ist "leicht daher" gesagt. Denn wenn es ohne Streik ginge, wäre die Welt eine ganz andere. In der realen Welt, kann die Aussage mit den Banditen doch nur quatsch sein?  Wonder  Der Aussage "Banditen" liegt die Annahme zu Grunde die Arbeiter wären "Schmarotzer" ??? Komischer Typ dieser Cipolla.
(28.04.2023, 12:13)saphir schrieb: [ -> ]Das Arbeitsstreikrecht ist bei uns rechtlich garantiert, also nicht rechtswidrig. Damit liegt juristisch dort kein Fall von Nötigung vor.

So allgemein mag ich das ja nicht stehen lassen. Wie schon in einem konkreten Fall beschrieben: Wer andere nicht das Werktor durchschreiten läßt nötigt diesen dazu  der Arbeit fernzubleiben und das ist kein Teil des Streikrechts. Was Teil des Streikrechts ist ist das Aussperrungsrecht des Arbeitgebers, dafür kann der sich aber nix kaufen so das man das quasi nie erlebt.
(28.04.2023, 13:38)saphir schrieb: [ -> ]Wer ist denn dieser Cipolla?

https://www.trading-stocks.de/thread-848...l#pid97544


(28.04.2023, 12:13)saphir schrieb: [ -> ]Rechtlich ist das wie so oft anders, bzw. eingeschränkter. Nun hab ich noch Infos zu den Straßenklebern finden können. Dort heißt es:
Die Krux ist da wohl so etwas wie eine Lücke im Gesetz, denn der erste Autofahrer möchte "freiwillig" den Klimakleber nicht überfahren.

Dann kommt noch hinzu, 

Also juristisch liegt da wohl eindeutig ein Unterschied vor. Das ist schon mal interessant. Der Gesetzgeber müsste das im Grunde rechtlich eingrenzen, z.B. indem er den Menschen Streik-Maßnahmen wie Kleben explizit erlaubt bzw. verbietet.

Ich finde da sollte garnix geändert werden, vor allem keine weiteren neuen Gesetze erlassen werden. 

Die Kleber sind übrigens keine Demonstranten weil nur angemeldete Demonstrationen die auch genehmigt werden unter den Schutz des Demonstrationsrechtes fallen. Das Kleben wird aber regelmäßig nicht genehmigt.

Wenn die Nötigung erst auf die 2. und folgende Autoreihen zutrifft ist das zwar doof aber kein Grund für neue Gesetze, Gesetze haben noch immer einen Auslegungsspielraum durch Richter. 

Der Gesetzgeber muß den Klebern übrigens nichts verbieten oder erlauben, Nötigung ist kein Teil des Demonstrationsrechts und schon jetzt im StGB enthalten. Außerdem hat der Gesetzgeber auch die Benutzung des gesunden Menschenverstandes nicht verboten. Darüber hinaus widerspricht das Kleben aber auch der STVO und schon mit dieser ist die Generation Z häufig überfordert.

Im übrigen sind neue Gesetze sinnlos wenn kein Mensch sie kennt und da sind den Menschen natürliche Grenzen gezogen, man kann nicht beliebig viele Gesetze kennen.
(28.04.2023, 14:27)jf2 schrieb: [ -> ]So allgemein mag ich das ja nicht stehen lassen. Wie schon in einem konkreten Fall beschrieben: Wer andere nicht das Werktor durchschreiten läßt nötigt diesen dazu  der Arbeit fernzubleiben und das ist kein Teil des Streikrechts. Was Teil des Streikrechts ist ist das Aussperrungsrecht des Arbeitgebers, dafür kann der sich aber nix kaufen so das man das quasi nie erlebt.

Du musst das ja auch nicht stehen lassen mögen.
Es ist einfach so.

Wenn ein Betrieb bestreikt wird, ist Ende mit den primären Pflichten/Rechten aussm Arbeitsvertrag. 

Wenn die Bahn streikt, wirst auch als Passagier "genötigt" zu schauen, wie du weiter kommst. 
Ist halt so - hat aber nichts mit Nötigung zu tun.  

Wie kommst da auf den Terminus "Nötigung" ??
Die üben einfach eins ihrer Grundrechte aus.
(28.04.2023, 15:33)Mr. Passiv schrieb: [ -> ]Du musst das ja auch nicht stehen lassen mögen.
Es ist einfach so.

Wenn ein Betrieb bestreikt wird, ist Ende mit den primären Pflichten/Rechten aussm Arbeitsvertrag. 

Wenn die Bahn streikt, wirst auch als Passagier "genötigt" zu schauen, wie du weiter kommst. 
Ist halt so - hat aber nichts mit Nötigung zu tun.  

Wie kommst da auf den Terminus "Nötigung" ??
Die üben einfach eins ihrer Grundrechte aus.

Du kannst hier so viel Dummschwatzen wie Du willst, das ändert nichts daran das eine Verhinderung des Zugangs zum Betrieb durch nicht Streikende, die normal an ihren Arbeitsplatz arbeiten wollen, durch Streikende schlicht Nötigung und damit eine Straftat darstellt. Du Assi-Kasper kannst gern vor dem Betrieb oder in der Gosse oder wo immer streiken aber nicht im Werkstor.

Das sehen übrigens auch Gewerkschaften so wie z.B. ein Blick auf die FAQ der GEW unter dem Punkt "Was ist mit denen, die nicht streiken wollen?" zeigt.

Link: https://www.gew.de/streik
(28.04.2023, 15:24)Speculatius schrieb: [ -> ]https://www.trading-stocks.de/thread-848...l#pid97544



Ah Danke, der ist gemeint. Das ist aber Satire! Aber nicht unlustig.
(28.04.2023, 16:21)jf2 schrieb: [ -> ]Du kannst hier so viel Dummschwatzen wie Du willst, das ändert nichts daran das eine Verhinderung des Zugangs zum Betrieb durch nicht Streikende, die normal an ihren Arbeitsplatz arbeiten wollen, durch Streikende schlicht Nötigung und damit eine Straftat darstellt. Du Assi-Kasper kannst gern vor dem Betrieb oder in der Gosse oder wo immer streiken aber nicht im Werkstor.

Das sehen übrigens auch Gewerkschaften so wie z.B. ein Blick auf die FAQ der GEW unter dem Punkt "Was ist mit denen, die nicht streiken wollen?" zeigt.

Link: https://www.gew.de/streik

Da dies ein zum Glück freies Land ist, kannst auch du so viel dummes Zeug absondern, wie du magst.
machst ja auch. 

Weiterhin viel Erfolg.
In Frankreich sind solche Proteste bzw. Blockaden (also Gesetzesübertretungen) nicht Alltag, aber kommt immer wieder vor.

Zitat:FLEISCH- UND MILCHPREISE:Wütende Bauern blockieren in Frankreich Autobahnen
  • AKTUALISIERT AM 23.07.2015

[Bild: blockade-vor-einer.jpg]
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/w...17175.html

In Frankreich sieht man sowas auch nicht locker, aber im Land der Französischen Revolution sieht man wohl doch auch eine gewisse Berechtigung bzw. Notwendigkeit in manchen Zeiten. 

Das Problem ist manchmal dass die Strukturen einfach total verhärtet sind. Die "Profitbereiche" verteilt und die Profiteure bzw. die die sich dran gehängt haben, eine schwer zur Vernunft bringende bzw. nicht wirklich dialogbereiten Macht bilden.
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