05.03.2024, 08:58
Ab und zu darf er das:
Zitat:Nach Art. 65 Satz 1 GG bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Verfassungsrechtlich ergibt sich hieraus eine [b]Sonderstellung des Bundeskanzlers[/b] im Verhältnis zu den Ministern: Er (oder sie) ist [b]Regierungschef[/b]. Deshalb beinhaltet sie unumstritten das Recht des Bundeskanzlers, in politischen Grundsatzfragen Führungsentscheidungen zu treffen, bei denen sich das Kabinett als Ganzes nicht einig wird. Zuvorderst soll bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundesministern jedoch die Bundesregierung als Kollegium entscheiden (Art. 65 Satz 3 GG). Die Regierung ist damit ein Kollegialorgan und es gilt grundsätzlich das [b]Kollegialitätsprinzip[/b]. Aber: der Kanzler ist „Erster unter Gleichen“ und hat eine weiterreichende Machtfülle.
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