18.05.2024, 12:18
(08.05.2024, 13:35)gelbfuss schrieb: [ -> ]Buchhaltung. Er ließ es falsch verbuchen. Bumsen und dafür bezahlen ist kein Problem. Steuerlich anrechnen lassen wegen Kandidatur schon
Entweder ich verstehe irgendwas nicht oder du.
Meines Wissen ist es so, dass die Präsidentschaftskandidaten in den USA Spendengelder bekommen.
Und diese Gelder dürfen nur für den Wahlkampf und nicht z. B. als Schweigegeld verwendet werden.
(08.05.2024, 14:41)Mr. Passiv schrieb: [ -> ]Wüsste aber nicht, warum die so sehr anders sein sollten als bei uns hier?!
Das amerikanische Prozessrecht ist allgemein viel komplexer als das Deutsche. Schon wegen der Jury.
Bei uns kann ein Richter de facto illegal erworbene Beweismittel verwenden, in den USA kann in so einem Fall schon mal der Freispruch erfolgen, um die Prozessbeteiligten davon abzubringen, sowas zu machen.
Weil es bei uns keine Jury gibt und wir davon ausgehen, dass die Richter "falsches Wissen" quasi "rausrechnen" können.
Ein anderes Beispiel: Bei uns muss der Richter selbst die Wahrheit aufklären. Im US-Prozess geht es dabei ausschließlich um die Klärung der Streitfrage.
Mr. Passiv schrieb:Im Vergleich dazu kommt mir Cum Ex arg dünn berichtet vor.
Fast so als hätte man die Hintergedanken darüber, wie man das politisch verwerten kann.