(04.12.2024, 14:41)saphir schrieb: [ -> ]Wenn Trump mit US-Militär Israel hilft Gaza auszulöschen könnte er auch noch vorm internationalen Gerichtshof landen.
Und die deutschen Mittäter des Genozids nicht?
Beliefern wir den Genozid oder nicht?
Du weisst doch wie es gemeint ist, warum wieder so ein Statement?
Zitat:Als Militär (frz. militaire, gegen 1700 ins Deutsche entlehnt; letztlich zu lat. miles ‚Soldat‘ bzw. militaris ‚den Kriegsdienst betreffend‘), mitunter mit Streitkräfte oder Streitmacht gleichgesetzt, werden die mit Kriegswaffen ausgestatteten Träger der Staatsgewalt bezeichnet, die vorwiegend hoheitlich mit der Gewährleistung der äußeren Sicherheit betraut sind und oft auch zum Erreichen weiterer politischer Ziele eingesetzt werden.
Also nein, unser Militär wird in Israel nicht eingesetzt.
Also solange wir nur Verbrecher mit Material beliefern ist alles ok?
Als nächstes auch noch Zyklon B damit es schneller und schmerzloser geht?
Wir erinnern uns kurz daran das sogar der Iran angeprangert wurde weil er angeblich Waffen an Russland liefert für einen "Angriffskrieg".
Hier scheint es also schon eine gewisse Relevanz zu geben was Materiallieferungen angeht.
Es kommt ausschließlich darauf an wer was macht, wer die bessere Propaganda hat und wessen Bevölkerung dümmer ist als die UN erlaubt.
Könnte man daraus schlussfolgern das die IG Farben nichts Falsches gemacht hat?
Es geht hier beim internationalen Gerichtshof um's Völkerrecht.
Ich hab mal ChatGPT gefragt ob es verboten ist an Kriegsverbrecher Waffen zu liefern:
Zitat:Ja, die Lieferung von Waffen an Kriegsverbrecher oder an Staaten, die Kriegsverbrechen begehen, ist nach internationalem Recht und vielen nationalen Gesetzen in der Regel verboten oder zumindest stark eingeschränkt.
Relevante rechtliche Grundlagen
- Internationale Verträge und Konventionen:
- Arms Trade Treaty (ATT): Der ATT ist ein internationaler Vertrag, der den internationalen Handel mit konventionellen Waffen reguliert. Vertragsstaaten sind verpflichtet, keine Waffen zu exportieren, wenn bekannt ist, dass diese für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen verwendet werden könnten.
- Genfer Konventionen: Indirekte Unterstützung von Kriegsverbrechen (z. B. durch Waffenlieferungen) kann als Beihilfe zu diesen Verbrechen betrachtet werden und ist strafbar.
- Völkergewohnheitsrecht:
- Das Prinzip, keine Unterstützung für Kriegsverbrechen zu leisten, ist im internationalen Gewohnheitsrecht verankert. Staaten und Organisationen dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die solche Verbrechen ermöglichen oder fördern.
- Nationale Gesetze:
- Viele Länder haben Exportkontrollgesetze, die Waffenausfuhren an Empfänger verbieten, die in Kriegsverbrechen oder schwere Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind.
- Beispielsweise reguliert die Europäische Union Rüstungsexporte über den Gemeinsamen Standpunkt (2008/944/GASP), der Exporte an Staaten oder Akteure verbietet, die gegen Menschenrechte oder humanitäres Völkerrecht verstoßen.
- UN-Sanktionen:
- Die Vereinten Nationen verhängen oft Waffenembargos gegen Länder oder Gruppen, die Kriegsverbrechen begehen oder mit diesen in Verbindung stehen. Ein Bruch solcher Sanktionen stellt eine Verletzung des Völkerrechts dar.
Praktische Herausforderungen
In der Praxis können solche Regeln jedoch umgangen werden, etwa durch illegale Waffenlieferungen, fehlende Durchsetzung internationaler Standards oder bewusste politische Entscheidungen von Staaten. In solchen Fällen sind Sanktionen, internationale Strafverfolgung oder politische Isolation mögliche Konsequenzen.
Fazit
Es ist rechtlich und moralisch geboten, keine Waffen an Kriegsverbrecher zu liefern. Verstöße gegen diese Regelungen können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, sowohl für die Lieferantenstaaten als auch für beteiligte Einzelpersonen oder Unternehmen.
(04.12.2024, 15:58)saphir schrieb: [ -> ]Es geht hier beim internationalen Gerichtshof um's Völkerrecht.
Das ist doch für die USA nicht von Bedeutung, da die USA den Trupp nicht anerkennen.
#933
Sicher, die US-Justiz ist nicht unabhängig, sondern die Jurymitglieder, die Richter und die Staatsanwälte haben sich alle mit Trump verschworen.
#953
Zitat Vahana:
"Biden darf das, weil er zu den Guten gehört." (zitatende)
Ich fürchte, damit hast du leider recht.
Die politische Landschaft ist so stark polarisiert, dass sowas gar nicht mehr als Problem gesehen wird.
Nicht, dass ich kein Verständnis für Biden hätte, wenn er seinen Sohn hilft. Aber hier...?
#957
Börsenkater, wenn jemand so über das deutsche Justizsystem reden würde, wie du über das amerikanische, würdest du doch schon Verschwörungstheoretiker rufen.
Allein für die Anklageerhebung nach Bundesrecht in den USA brauchst du eine Jury. Wenn du jetzt behauptest, die Jury sei durch Turmp manipuliert, dann fordere ich hiermit irgendwelche Beweise.
Trump ist Präsident reicht nicht.