Alte Führerscheine. Wann sie ungültig werden und welche Fristen gelten
Warentest v. 17.01.2023
im Detail:
https://www.test.de/Alte-Fuehrerscheine-...6pEALw_wcB
Sonderregel für Senioren.
Vor 1953 Geborene sind zunächst von der Umtauschfrist befreit,
da fraglich ist, ob sie im Jahr 2033, wenn die EU-Führerscheine
dann allgemein Pflicht sind, überhaupt noch hinter dem Steuer sitzen.
Habe eben gesehen, dass boersenkater bereits solch Thema bearbeitete.
Kann admin diesen post zum boersenkater verschieben ?
Unterschied in den Aussagen:
- Senioren:vorläufig keine Umtauschpflicht
- Senioren: bis 19.1.2033
so stellt sich die Frage: was ist denn heute gültig ??
Danke.
Und dann gelten vermutlich die neuen Erlaubniseregeln, also z.B. bei LKW keine 7,5t mehr?
Weiss das jemand?
(24.01.2024, 20:45)saphir schrieb: [ -> ]Danke.
Und dann gelten vermutlich die neuen Erlaubniseregeln, also z.B. bei LKW keine 7,5t mehr?
Weiss das jemand?
im Formular für GG stehen diese Regeln s. #3
(24.01.2024, 20:45)saphir schrieb: [ -> ]Danke.
Und dann gelten vermutlich die neuen Erlaubniseregeln, also z.B. bei LKW keine 7,5t mehr?
Weiss das jemand?
Nein, so ist es glaube ich nicht.
Ich habe meinen alten Lappen schon vor langer Zeit gegen das kleine Kärtchen getauscht. Hatte Motorrad und Auto, Kl. 1 und 3.
Wurde genau so übernommen, darf bis 7,5to fahren, mit Hänger sogar mehr.
Das seltsame ist dass ich den jetzt nochmals tauschen muss obwohl schon im neuen Format.
(25.01.2024, 08:48)rienneva schrieb: [ -> ]Nein, so ist es glaube ich nicht.
Ich habe meinen alten Lappen schon vor langer Zeit gegen das kleine Kärtchen getauscht. Hatte Motorrad und Auto, Kl. 1 und 3.
Wurde genau so übernommen, darf bis 7,5to fahren, mit Hänger sogar mehr.
Das seltsame ist dass ich den jetzt nochmals tauschen muss obwohl schon im neuen Format.
Du darfst mit dem alten 3er Gespanne bis 12to fahren. Gab allerdings noch eine Regel mit der du gewisse Gespanne sogar bis 18to fahren darfst.
Beim Umschreiben bleibt zwar alles erhalten, aber fuer die Sonderregel bis 18to wird ein Gesundheitscheck verlangt. Ohne den waere dann bei 7.5, bzw 12to Schluss.
Die Einschraenkung steht aber schon im alten Kaertchen bei der Klasse CE
(24.01.2024, 23:16)Noni-Binder schrieb: [ -> ]im Formular für GG stehen diese Regeln s. #3
(25.01.2024, 08:48)rienneva schrieb: [ -> ]Nein, so ist es glaube ich nicht.
Ich habe meinen alten Lappen schon vor langer Zeit gegen das kleine Kärtchen getauscht. Hatte Motorrad und Auto, Kl. 1 und 3.
Wurde genau so übernommen, darf bis 7,5to fahren, mit Hänger sogar mehr.
Das seltsame ist dass ich den jetzt nochmals tauschen muss obwohl schon im neuen Format.
So automatisch scheint das nach dem Formular mittlerweile nicht mehr zu gehen:
Die Klasse T muss man extra anhaken, wobei mir noch nicht klar ist, ob man da wirklich zwingend in dem Bereich tätig sein muss oder nicht:
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Und bei der Klasse CE scheint es so, als muss man dann erneut medizinische Unterlagen beifügen (ich nehme an Minimum einen erneuten Sehtest)?
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Willst du Traktoren über 40 km/h fahren? T gibt es m. W. bei der Umschreibung nur für Land- und Forstwirte. Hat aber mit 7,5 Tonner LKWs nichts zu tun.
Eigentlich nicht. Ich will einfach alles dürfen.