Ich nutze Trade-Republik und habe einen Freistellungsauftrag für den Freibetrag bis 1000€.
Wie verhält es sich nun in Bezug auf die Steuern bzw Steuererklärung, wenn ich einen jährlichen höheren Gewinn als 1000€ durch Day-Trading mache?
Muss ich dazu irgendwas in der Steuererklärung angeben?
Oder macht mein Broker (Trade Republik) automatisch, indem er die 25% Kapitalerwerbssteuer von meinem Gewinn an das Finanzamt überträgt?
(05.02.2024, 11:10)AndiK87X schrieb: [ -> ]Oder macht mein Broker (Trade Republik) automatisch, indem er die 25% Kapitalerwerbssteuer von meinem Gewinn an das Finanzamt überträgt?
Das machen eigentlich alle deutsche Broker automatisch, du müsstest dich um nichts kümmern.
Die 25% sind eine Abgeltungssteuer, man kann es also damit belassen. Ist man Kleinverdiener so erhält man vom FA noch etwas zurück. Muss es aber beantragen.
Leute, guckt eure Bescheide genau durch, habe gerade meine Einkommensteuerbescheid bekommen.
weiss jetzt nicht, wer den Fehler gemacht hat (könnte auch meine Schuld gewesen sein) aber die Folgen sind spektakulär:
Aktienverluste werden den Kapitalerträgen zugerechnet, Aktiengewinne werden abgezogen. Ein paar andere Sachen wurden auch noch vergessen, aber das ... äh ... Konstrukt ist reizvoll.
zum besseren Verständnis eine Musterrechnung:
Dividenden 25.000
Gewinne 25.000
Verluste 50.000
normale Berechnung
25+25-25=25 steuerpflichtige Kapitalerträge (Verlustvortrag 25)
lt. Bescheid
25+50-25=50 steuerpflichtige Kapitalerträge (Verlustvortag komischerweise auch 25)
lustig wird es, wenn die Gewinne deutlich höher sind als die Verluste
Dividenden 25.000
Gewinne 100.000
Verluste 25.000
normale Berechnung
25+100-25=100 steuerpflichtige Kapitalerträge
lt. Bescheid
25+25-100=-50 steuerpflichtige Kapitalerträge d.h. fette Erstattung
es ist mir schwergefallen, dagegen Einspruch einzulegen
(21.03.2024, 07:14)J R schrieb: [ -> ]lustig wird es, wenn die Gewinne deutlich höher sind als die Verluste
Dividenden 25.000
Gewinne 100.000
Verluste 25.000
normale Berechnung
25+100-25=100 steuerpflichtige Kapitalerträge
3 Möglichkeiten.
a) Du hast Futures oder Optionen gehandelt. Vermutlich nicht.
b) Du hast die Steuererklärung falsch ausgefüllt, dass Aktiengewinne bei Termingeschäften reingerutscht sind.
c) Das FA hat was gar nicht verstanden und falsch gebucht.
Aber das riecht arg nach §20, siehe Extrathread (Ignore auf die politischen Spinner mit DDR 2.0).