18.02.2024, 14:58
Die Daten werden über den Abruf beim Finanzamt automatisch abgerufen.
Ich habe sie Zeile für Zeile verglichen und sie passen auf den Cent genau.
Über die Kilometer habe ich auch mal probiert ob die Werbungskostenpauschale vielleicht doch nicht automatisch abgerufen wird. Aber es passt soweit alles.
Bis auf die lächerlichen 16€ für die Kontoführungsgebühr habe ich nichts eingetragen (Ich weiß nicht ob die trotz Pauschale noch oben drauf gerechnet werden), trotzdem gibt es die Nachzahlung.
Ich habe auch mal ChatGPT gefragt:
Keiner der Punkte trifft zu, soweit ich weiß.
Kann es sein das es eine Sonderauszahlung gegeben hat? Inflationsausgleich oder sonstiger Spaß? Ich kann es nicht nachvollziehen.
Bevor ich die nächsten Jahre immer wieder die Software bezahlen muss frag ich mal bei uns im Lohnbüro nach was da passiert sein kann. Theoretisch können die ja auch Fehler machen.
Ich habe sie Zeile für Zeile verglichen und sie passen auf den Cent genau.
Über die Kilometer habe ich auch mal probiert ob die Werbungskostenpauschale vielleicht doch nicht automatisch abgerufen wird. Aber es passt soweit alles.
Bis auf die lächerlichen 16€ für die Kontoführungsgebühr habe ich nichts eingetragen (Ich weiß nicht ob die trotz Pauschale noch oben drauf gerechnet werden), trotzdem gibt es die Nachzahlung.
Ich habe auch mal ChatGPT gefragt:
Zitat:Wie kann es passieren das eine Steuerrückzahlung innerhalb der Einkommensseteuererklärung anfällt, ohne das sich die Steuerklasse innerhalb des Jahres geändert hat.
Zitat:Es gibt mehrere Gründe, warum eine Steuerrückzahlung innerhalb der Einkommensteuererklärung anfallen kann, ohne dass sich die Steuerklasse im Laufe des Jahres geändert hat. Hier sind einige mögliche Szenarien:
Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Höhe einer Steuerrückzahlung von einer Vielzahl individueller Faktoren abhängt und dass steuerliche Angelegenheiten komplex sein können. Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu konsultieren, um spezifische Fragen zu klären.
- Abzüge und Steuervergünstigungen: Wenn im Laufe des Jahres bestimmte Abzüge oder Steuervergünstigungen geltend gemacht wurden, die die zu zahlende Steuer mindern, könnte dies zu einer Steuerrückzahlung führen. Dazu gehören beispielsweise Werbungskosten, Sonderausgaben wie Spenden oder außergewöhnliche Belastungen.
- Vorauszahlungen: Wenn im Laufe des Jahres bereits Steuervorauszahlungen geleistet wurden, zum Beispiel durch Lohnsteuerabzüge vom Arbeitgeber, und die tatsächliche Steuerschuld geringer ist als die Summe der Vorauszahlungen, ergibt sich eine Steuerrückzahlung.
- Progressionsvorbehalt: Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass steuerpflichtige Einkünfte, die zwar steuerfrei sind, aber bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt werden, die Steuerlast auf andere Einkünfte erhöhen können. Wenn also im Laufe des Jahres steuerfreie Einkünfte erzielt wurden, die den Steuersatz auf andere steuerpflichtige Einkünfte erhöhen, kann dies zu einer höheren Steuerrückzahlung führen.
- Änderungen in den Steuergesetzen: Gelegentlich können auch Änderungen in den Steuergesetzen oder -bestimmungen zu einer unerwarteten Steuerrückzahlung führen, selbst wenn sich die persönlichen Umstände des Steuerpflichtigen nicht geändert haben. Neue Steuervorteile oder höhere Freibeträge könnten zu einer Senkung der Steuerlast führen.
Keiner der Punkte trifft zu, soweit ich weiß.
Kann es sein das es eine Sonderauszahlung gegeben hat? Inflationsausgleich oder sonstiger Spaß? Ich kann es nicht nachvollziehen.
Bevor ich die nächsten Jahre immer wieder die Software bezahlen muss frag ich mal bei uns im Lohnbüro nach was da passiert sein kann. Theoretisch können die ja auch Fehler machen.