Den Pauschbetrag müsstest Du beim Finanzamt eintragen lassen, mit einem Antrag auf Lohnsteuerermässigung. Das Finanzamt übermittelt das dann an den Arbeitgeber.
Jetzt macht mal halblang. Das Finanzamt lacht sich einen Ast.
Der Werbungskostenpauschbetrag ist bereits in die Monatssteuertabelle eingearbeitet und wird am Monatsende automatisch mit 1/12 des Jahresbetrages vom Arbeitgeber beim Steuerabzug berücksichtigt. Ausnahme ist nur Steuerklasse 6 (2. Arbeitsverhältnis)
Ihr Schlaumeier würdet den Pauschbetrag also gerne 2 mal kassieren, tzz tzz tzz
Werbungskosten unterhalb des Pauschbetrages führen am Jahresende also nicht zu einer Rückzahlung.
Nein, aber das geht nur wenn Du weisst dass Du über den Freibetrag kommst. Das war bei mir 26 Jahre lang der Fall, mit einem einfachen Arbeitsweg von 55 km.
Du widersprichst dir selbst. Im letzten post wolltest du dir noch den Pauschbetrag als Freibetrag eintragen lassen.
Ich hatte meine km auf der Steuerkarte stehen, und hatte dafür dann keine Erstattung mehr beim Lohnsteuerjahresausgleich.
(31.03.2024, 10:27)Lolo schrieb: [ -> ]Jetzt macht mal halblang. Das Finanzamt lacht sich einen Ast.
Nur über wen ist die Frage?
(31.03.2024, 10:27)Lolo schrieb: [ -> ]Der Werbungskostenpauschbetrag ist bereits in die Monatssteuertabelle eingearbeitet und wird am Monatsende automatisch mit 1/12 des Jahresbetrages vom Arbeitgeber beim Steuerabzug berücksichtigt. Ausnahme ist nur Steuerklasse 6 (2. Arbeitsverhältnis)
Also nochmal zum Mitschreiben:
Die größte Steuersoftware in Deutschland macht folgendes:
Zitat:Werbungskosten und Werbungskostenpauschale in die Steuererklärung eintragen
Pauschale nutzen oder tatsächliche Kosten absetzen? Beides machst du über deine Steuererklärung. Besonders einfach ist es mit WISO Steuer. Denn: Die Werbungskostenpauschale wird dir automatisch angerechnet. Dafür musst du nichts tun.
Nachzulesen hier:
https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/werbungskosten/
Das ist im übrigen auch genau das was ich seit 8 Jahren bei der Software sehe. Es ist kein Druckfehler.
Also wenn ihr Freibeträge eingetragen habt und sowieso immer einen Jahresausgleich macht, nur dann würde das so aussehen als ob man sich das nicht noch extra zurück holen muss. Spätestens wenn ich es versäumt einen Ausgleich zu machen würdet ihr das merken wenn die Frist zur Abgabe verstreicht.
Bin ich der einzige Deutsche der sich immer nur die Pauschale abziehen lässt?
"Die Werbungskostenpauschale wird dir automatisch angerechnet. Dafür musst du nichts tun."
Lesen ist Glücksache.
Du musst wirklich nichts tun, wenn du nur die Pauschale abzusetzen hast. Das ist nämlich bereits jeden Monat auf deiner Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Ist das so schwer zu verstehen??
Du bekommst in diesem Fall keinen cent über die ESt Erklärung zurück. Wenn du etwas zurückbekommst, hat das andere Gründe.
Wenn du das nicht glauben kannst/willst, benenne doch bitte den thread um in "Vahanas Steuerwahrheit".
(31.03.2024, 14:32)Lolo schrieb: [ -> ]"Die Werbungskostenpauschale wird dir automatisch angerechnet. Dafür musst du nichts tun."
Lesen ist Glücksache.
Du musst wirklich nichts tun, wenn du nur die Pauschale abzusetzen hast. Das ist nämlich bereits jeden Monat auf deiner Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Ist das so schwer zu verstehen??
Du bekommst in diesem Fall keinen cent über die ESt Erklärung zurück. Wenn du etwas zurückbekommst, hat das andere Gründe.
Wenn du das nicht glauben kannst/willst, benenne doch bitte den thread um in "Vahanas Steuerwahrheit".
Dir ist schon klar das es über die Software automatisch abrechnet wird und nicht über deine Lohnabrechnungen?
Lesen ist manchmal schon sehr schwer. Da sollte man sich nicht nur auf Glück verlassen.
Du bist so verbohrt, dass sich eine weitere Diskussion nicht lohnt. Passt zu dem restlichen Sermon, den du hier gelegentlich von dir gibst. Sorry, ich bin hier raus.
Ein letzter Versuch:
Frage an chat gpt: wird die Werbungskostenpauschale bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt?
Antwort: ...Der Arbeitgeber zieht die Werbungskostenpauschale bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer ab, bevor das Nettogehalt ausgezahlt wird. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers und somit auch die Höhe der Lohnsteuer, die abgeführt werden muss.
Wenn du also am Jahresende nur den den Pauschbetrag kraft eigener Kenntnis oder mit Hilfe irgendeiner SW in die ESt Erklärung einträgst, zahlt dir das Finanzamt genau nixkommanull zurück.
Das reicht jetzt aber dann wirklich.
Ich bin nicht verbohrt, sondern habe meine Argumente.
ChatGPT ist leider auch nicht fehlerfrei, dass ist leider so. Man kann ja selbst manuell im Internet schon beide Varianten der Wahrheit rausgoogeln, woher weiß die KI welche richtig ist?
Warum sollte ich einfach die Meinung der KI übernehmen, obwohl ich seit 20 Jahren selbst was anderes sehe wie es beim Finanzamt gehandhabt wird?
Und auch in der Steuersoftware läuft es seit 8 Jahren genauso, ja warum denn?
Wenn sich da in den letzten Jahren was geändert hat UND ich vielleicht in der Software noch irgendeinen geheimen Knopf drücken muss, dann würde ich mich überzeugen lassen.
Aber ich mache es jetzt noch einfacher und frage einfach in meinem Lohnbüro nach.
Und wenn die sagen das die Pauschale von denen abgezogen wird, dann schreibe ich als nächstes eine Email an Buhl/WISO warum die so einen Dreck programmieren.
Die Diskussionskultur ist hier echt im Eimer. Jeder hat seinen Standpunkt und scheißegal was der andere schreibt, es ändert sich überhaupt nichts.