Nordlicht
02.12.2018, 18:03
Als bisher stiller Leser im Aktienboard, möchte ich jetzt mehr aktiv Teilnehmen...
Meiner Meinung nach kann man zwischen GKV und PKV kein Pauschalurteil fällen.
Folgende Parameter sind zu beachten:
- Angestellt oder Selbstständig
Unterscheidung wichtig für Berechnung der Beiträge im Rentenalter. Als Angestellter ist später dann lediglich die gesetzliche Rente beitragspflichtig. Als Selbstständiger (freiwillig Versichert) werden alle weiteren Einkünfte auch beitragspflichtig. Bitte korrigieren, wenn nicht korrekt.
- Verdienst über Beitragsbemessungsgrenze oder unterhalb
Wichtig für die zukünftige Berechnung der Beiträge, da die BBG jährlich ansteigt und somit für eine jährliche Beitragserhöhung sorgt.
- Einkünfte im Rentenalter
Wichtig für die Berechnung eines zukünftigen (im Rentenalter) Beitrag in der GKV.
- Familienplanung
Meine Ausgangslage:
Selbstständig, Verdienst über BMG, Einkünfte im Alter vors. auch über BMG, kinderlos, aber Zwei sollen es werden
Ich habe mich für die PKV entschieden und dort kein günstige Modell gewählt, sondern ein Paket, dass mich in vielen Lagen des Lebens hoffentlich absichert. Enthalten ist eine gesonderte Pflegetagegeldversicherung und Krankentagegeld entsprechend meiner Fixkosten (absolut wichtig!). Wenn (planmäßig ) zwei Kinder dazu kommen, dann wird mein Beitrag auf dem Niveau der Höchstbeiträge in der GKV liegen.
Da der Verdienst über der BBG liegt, muss ich bei den Preiserhöhungen die der PKV mit der Erhöhung der BBG vergleichen. Diese lag in 2018 bei EUR 53.100,00. Macht einen Beitrag für KV (14,6% + 1%) und PV (2,55%) von EUR 803,14. In 2019 wird die BBG auf 54.450,00 erhöht. Das eröht den Beitrag auf 823,56 um EUR 20,42. Also 2,54%.
Wenn jetzt die Erhöhung der PV noch dazu kommt (auf 3,05%), dann erhöht sich der Beitrag in 2019 um EUR 43,11 also 5,3%.
Rückerstattungen sollten nicht eingeplant werden, aber möglich sind diese und ich bin wenig beim Arzt (außer sämtliche Vorsorge). Die Rückerstattung wird nicht durch Behandlungen der Kinder beinflusst.
Wenn man jetzt die Beiträge der aktuellen Rentner vergleicht, dann muss man auch schauen, was haben diese damals bezahlt und in wiefern haben sich die Beiträge in der GKV seitdem erhöht.
Nun zum Alter: Wenn das Einkommen weiterhin überdurchschnittlich hoch bleibt (Rente, Immobilien, Dividenden), dann dürfte meinter Meinung nach auch im Alter kein großer Unterschied (insbesondere sind die Kinder ja wieder raus) zwischen der Beitragshöhe der GKV und PKV liegen... Als Selbstständiger...
Steuerliche Gestaltungen:
In der PKV kann man den bis zum 2,5fachen Beitrag vorauszahlen und somit in einem Jahr steuerlich geltend machen. Spart oftmals Beiträge (Rabatte) und öffnet einem die steuerliche Berücksichtung weiterer Versicherungen bis zu EUR 2.800 pro Jahr in den Jahren, in denen keine KV gezahlt werden muss.
Man kann auch freiwillig in die Altersrückstellung einzahlen und somit die Beiträge in Zukunft senken. Finde den Vorschag mit dem Sparplan in Höhe der ersparten Beiträge sehr gut.
Da es nicht nur um das Geld gehen sollte: Ich hoffe, dass mich die PKV in einer ungeplanten Lebenssituation besser auffangen kann. Des Weiteren haben die Kinder die bestmögliche (so glaube ich zumindest) ärztliche Versorgung für den Fall der Fälle...
Bei grundlegenden Fehlern in meiner Betrachtungsweise, freue ich mich auf die Hinweise...!
Meiner Meinung nach kann man zwischen GKV und PKV kein Pauschalurteil fällen.
Folgende Parameter sind zu beachten:
- Angestellt oder Selbstständig
Unterscheidung wichtig für Berechnung der Beiträge im Rentenalter. Als Angestellter ist später dann lediglich die gesetzliche Rente beitragspflichtig. Als Selbstständiger (freiwillig Versichert) werden alle weiteren Einkünfte auch beitragspflichtig. Bitte korrigieren, wenn nicht korrekt.
- Verdienst über Beitragsbemessungsgrenze oder unterhalb
Wichtig für die zukünftige Berechnung der Beiträge, da die BBG jährlich ansteigt und somit für eine jährliche Beitragserhöhung sorgt.
- Einkünfte im Rentenalter
Wichtig für die Berechnung eines zukünftigen (im Rentenalter) Beitrag in der GKV.
- Familienplanung
Meine Ausgangslage:
Selbstständig, Verdienst über BMG, Einkünfte im Alter vors. auch über BMG, kinderlos, aber Zwei sollen es werden
Ich habe mich für die PKV entschieden und dort kein günstige Modell gewählt, sondern ein Paket, dass mich in vielen Lagen des Lebens hoffentlich absichert. Enthalten ist eine gesonderte Pflegetagegeldversicherung und Krankentagegeld entsprechend meiner Fixkosten (absolut wichtig!). Wenn (planmäßig ) zwei Kinder dazu kommen, dann wird mein Beitrag auf dem Niveau der Höchstbeiträge in der GKV liegen.
Da der Verdienst über der BBG liegt, muss ich bei den Preiserhöhungen die der PKV mit der Erhöhung der BBG vergleichen. Diese lag in 2018 bei EUR 53.100,00. Macht einen Beitrag für KV (14,6% + 1%) und PV (2,55%) von EUR 803,14. In 2019 wird die BBG auf 54.450,00 erhöht. Das eröht den Beitrag auf 823,56 um EUR 20,42. Also 2,54%.
Wenn jetzt die Erhöhung der PV noch dazu kommt (auf 3,05%), dann erhöht sich der Beitrag in 2019 um EUR 43,11 also 5,3%.
Rückerstattungen sollten nicht eingeplant werden, aber möglich sind diese und ich bin wenig beim Arzt (außer sämtliche Vorsorge). Die Rückerstattung wird nicht durch Behandlungen der Kinder beinflusst.
Wenn man jetzt die Beiträge der aktuellen Rentner vergleicht, dann muss man auch schauen, was haben diese damals bezahlt und in wiefern haben sich die Beiträge in der GKV seitdem erhöht.
Nun zum Alter: Wenn das Einkommen weiterhin überdurchschnittlich hoch bleibt (Rente, Immobilien, Dividenden), dann dürfte meinter Meinung nach auch im Alter kein großer Unterschied (insbesondere sind die Kinder ja wieder raus) zwischen der Beitragshöhe der GKV und PKV liegen... Als Selbstständiger...
Steuerliche Gestaltungen:
In der PKV kann man den bis zum 2,5fachen Beitrag vorauszahlen und somit in einem Jahr steuerlich geltend machen. Spart oftmals Beiträge (Rabatte) und öffnet einem die steuerliche Berücksichtung weiterer Versicherungen bis zu EUR 2.800 pro Jahr in den Jahren, in denen keine KV gezahlt werden muss.
Man kann auch freiwillig in die Altersrückstellung einzahlen und somit die Beiträge in Zukunft senken. Finde den Vorschag mit dem Sparplan in Höhe der ersparten Beiträge sehr gut.
Da es nicht nur um das Geld gehen sollte: Ich hoffe, dass mich die PKV in einer ungeplanten Lebenssituation besser auffangen kann. Des Weiteren haben die Kinder die bestmögliche (so glaube ich zumindest) ärztliche Versorgung für den Fall der Fälle...
Bei grundlegenden Fehlern in meiner Betrachtungsweise, freue ich mich auf die Hinweise...!