(02.10.2024, 16:54)Vahana schrieb: [ -> ]Der steuerliche Status wird von Onvista übertragen.
Die Kurse bei IB die du eintragen kannst haben keine steuerliche Relevanz.
Du hast es (noch immer nicht) verstanden
Nochmal ganz deutlich:
Mir wurden vor langer Zeit von der ING Wertpapiere zu Onvista übertragen. Ich habe daraufhin (und unabhängig davon, was die Banken sich bezüglich der Einstandskurse intern übertragen haben) ein Papier (ins Postfach?, weiß ich nicht mehr genau, vielleicht wars sogar ein Brief?) bekommen, auf dem der Steuerstatus jeder einzelnen Position angeführt war.
So wie ich es verstanden habe ist genau das ja dein Problem, dass Du diese Werte nicht selbst heraussuchen willst. Ich habe die gratis bekommen.
Meine Frage an Dich: Hast Du so eine Aufstellung von der Comdirekt bekommen, die deine Papiere von Onvista übernommen hat? Dann brauchst Du nämlich deine Einstandskurse nicht mehr heraussuchen, die stehen dort.
Jetzt kann man einen kostenlosen Übertrag ohne E-Kurse zu IB wählen und die KORREKTEN EINSTANDSKURSE VON DIESM PAPIER bei IB selbst eintragen. Das wäre nur eine Abtipparbeit und wohl 5k wert oder?
Es spielt keine Rolle, ob die bei IB eingetragenen Kurse irgendeine Relevanz haben. Wichtig ist nur, dass
a) Du in dem Papier einen Nachweis über die Einstandskurse hast,
b) durch die selbst richtig eingetragenen Kurse bei einem Verkauf dann auch die Steuer korrekt berechnet wird/berechnet werden kann und
c) +5k sonst rausgeworfenes Geld sind.
Also?
(02.10.2024, 16:54)Vahana schrieb: [ -> ]Eine Quellensteuer gibt es in Deutschland nicht.
Wir werden ausgeplündert.
Darum geht es nicht, es
könnten zusätzliche Kosten auf Dich zukommen, wenn das Finanzamt
für die deutschen Werte einen Nachweis möchte, dass die deutschen Steuern (Abgeltungssteuer+ Soli) auch wirklich schon bezahlt wurden bzw. von IB einbehalten wurden. Dieser Nachweis kostet nach meiner Kenntnis 30€ pro Wertpapier...
(02.10.2024, 16:54)Vahana schrieb: [ -> ]Gefragt habe ich nicht. Ich gehe davon aus das es klappt, aber eine Garantie gibt es nicht.
Überlege doch mal. Aus welchem Grund soll sich IB, die nicht der deutschen Gesetzgebung unterliegen, mit dem deutschen Steuerkram befassen?
Warum sollten sie in ihre Systeme Möglichkeiten einbauen, die nur ein kleiner Deutscher braucht, weil dessen Regierung das Geschäft nicht versteht, den positiven Sinn dahinter nicht begreift und deshalb solche Gesetze macht?
Einen Scheiß würde als IB ich machen, das kann der deutsche Michel selbst erledigen. Womit ich dann auch
(02.10.2024, 16:54)Vahana schrieb: [ -> ]Nein die Buchungsunterlagen sind kein Nachweis für die Steuer. Es geht auch darum dass das Finanzamt die Daten akzeptiert.
In den Käufen ist ein steuerlicher Zeitstempel intergriert.
Wenn dieser fehlt kann das Finanzamt davon ausgehen das die komplette Position ein Gewinn ist. Also schlimmer gehts dann nicht.
wiedersprechen will und sicher bin, dass ich jeden Rechtsstreit mit dem FA gewinnen würde wenn es darum geht, ob auch andere Nachweise als der ominöse steuerliche Zeitstempel von irgendeiner Bank ausreichen, um den Einstandszeitpunkt nachzuweisen.
Aber gut, jeder wie er will