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Normale Version: Auswandern - Steuer-Hammer für Anleger: Wegzugsbesteuerung soll verschärft werden
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Zitat:Steuer-Hammer für Anleger: Wegzugsbesteuerung soll verschärft werden – darum wird Auswandern jetzt teuer!

Der Gesetzgeber hat im neuen Jahressteuergesetz eine Änderung eingeführt, die Anleger hart treffen könnte: Die Wegzugsbesteuerung soll verschärft werden – jetzt sind auch Fonds und ETFs betroffen!

Was heißt die Verschärfung nun konkret?

Wer mehr als 500.000€ in nur einen Fonds oder ETF investiert hat (Anschaffungskosten), muss künftig bei einem Wegzug aus Deutschland Gewinne versteuern, unabhängig davon, ob er verkauft oder nicht.

Diese Änderung kommt durchaus überraschend: Der Entwurf des Jahressteuergesetzes mit der trockenen Bezeichnung „Drucksache 20/13419“ sieht vor, dass künftig jeder, der mehr als 500.000€ in einen einzelnen Investmentfonds gesteckt hat, beim Wegzug ins Ausland (unter Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland) die bis dahin nicht realisierten Gewinne in Deutschland versteuern muss.

Wichtig: Das soll nur gelten, wenn die Summe der steuerpflichtigen Gewinne insgesamt positiv ist und der Anleger innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens ein Prozent der ausgegebenen Investmentanteile gehalten hat oder die Anschaffungskosten der Anteile mindestens 500.000€ betragen.

Ist das Gesetz schon durch? Der Bundestag hat diese Regelungen bereits beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Das gilt als durchaus wahrscheinlich, weil diese Änderung im Bundesrat angestoßen wurde. Ab 2025 könnte sie dann also gelten.

Was ist die offizielle Begründung dafür? Man wolle Schlupflöcher schließen. Möglicherweise soll auch verhindert werden, dass die bereits bestehende Wegzugsbesteuerung für Unternehmen über den Umweg eines Fonds umgangen wird.

Ist das ein Zeichen für Aufbruch und Selbstbewusstsein? Nein! Für mich leider genau das Gegenteil. Steuerfallen einzuführen, widerspricht für mich eindeutig den Zielen, die wir eigentlich verfolgen sollten: Attraktiver werden für Leistungsträger und die Aktienkultur und Unternehmertum stärken…

Was bedeutet das konkret für Anleger? Investoren sollten sich überlegen, ob sie größere Summen wirklich nur auf einen ETF oder Fonds setzen. Diversifikation bekommt also jetzt nochmal eine neue Bedeutung. Und Einzelaktien wären momentan auch von der Wegzugsbesteuerung befreit...


Autor: 

Mario Lochner

Spiegel-Bestseller-Autor, Unternehmer & Investor

KEINE ANLAGEBERATUNG
Es ist klar, dass dies nur der Einstieg in eine umfassende Wegzugsbesteuerung ist und der große Hammer (Besteuerung auch von Einzelaktien <1%) noch bevorsteht.

Problematisch sind in diesem Zusammenhang vor allem internationale Alleingänge - was ist z.B., wenn der Zuzugsstaat die bereits realisierten Gewinne bzw. den aktuellen Verkehrswert nicht als neue Anschaffungskosten anerkennt (Doppelbesteuerung)? Ist dies innerhalb der EU / des EWR (Grundfreiheiten) möglich?

Gewinner ist vorerst auf jeden Fall die Beratungspraxis...
Das was mir dabei Gedanken macht ist, dass wenn so ein Gesetz einmal besteht, dass dann die Freigrenze kontinuierlich herab gesetzt wird. Bis es dann auch den Normalbürger trifft.
Das sollte uns dazu bringen den sinkenden Kahn so schnell wie möglich zu verlassen.

Gut das diese Regierung nur noch maximal ein Jahr Zeit hat Blödsinn zu machen.
(29.10.2024, 02:13)Vahana schrieb: [ -> ]Das was mir dabei Gedanken macht ist, dass wenn so ein Gesetz einmal besteht, dass dann die Freigrenze kontinuierlich herab gesetzt wird. Bis es dann auch den Normalbürger trifft.

Ist das Scheunentor erst einmal offen...

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