03.01.2025, 17:29
(03.01.2025, 15:56)Vahana schrieb: [ -> ]...
Ich glaube das größte Problem wird die Quellensteuer.
Welchen Teil kann ich anrechnen, welchen nicht ... schwierig.
Aktuell gehts da zwar nur um 53€, aber ich will es gleich vernünftig machen für die kommenden Jahre.
Was ist mit den Zinsen, gibt man den Gesamtertrag/-Verlust an, oder versteuert man die Guthabenzinsen und lässt die Sollzinsen vergessen?
Mein Aktienverleih hat ja auch 80Cent abgeworfen.
Kann es sein dass das Finanzamt das einfach so durchwinkt? Egal was man da einträgt?
Die haben da wahrscheinlich genauso wenig Bock drauf wie wir.
Ehrlich gesagt glaube ich nicht das es überhaupt fehlerfrei möglich sein soll.
Erstmal keine Panik machen und immer mit der Ruhe.

Nach meiner Information:
Die Quellensteuer sehe ich als das geringste Problem. Es lässt sich jede gezahlte Quellensteuer anrechnen, die 15% oder weniger betragen hat. Bei Quellensteuern die größer als 15% sind, können nur 15% angerechnet werden. Ein darüber hinausgehender Betrag müsste im Land des Abzuges über Antrag (mehr oder weniger kompliziert und von gratis bis teuer) zurückgeholt werden.
Ausnahme: die Quellensteuern auf deutsche Aktien. Diese sind in die Anlage KAP unter einer anderen Nummer einzutragen und gelten somit als bezahlt.
Möglicher Knackpunkt bei dt. Werten: Das Finanzamt verlangt eine Bescheinigung über die abgeführte Q-Steuer. Diese lässt sich in der KV beantragen, kostet aber und lohnt sich daher bei Beträgen unter dem Steuerbetrag nicht, womit die Steuerbelastung bei dt. Werten steigen kann. Deshalb möglichst keine Dividendenzahlungen deutscher Aktien bei IB.
Sollzinsen sind für Privatanleger nicht anrechenbar, die erhaltenen Zinsen müssen voll versteuert werden. Einnahmen aus den Aktienverleih sollten im Topf Sonstige Erträge landen.
Aufpassen bei Optionsgeschäften, bei denen Zuteilung/Ausübung passiert. IB schlägt die Prämien hier den Aktien zu, was m.E. nicht mit dem dt. Steuerrecht übereinstimmt und rausgerechnet werden müsste.
Darum möglichst keine Andienungen/Ausübungen bei IB und wenn, immer gleich die "korrekten" Zahlen notieren, später dauert das länger, weil man sucht.
Alles was Du brauchst, kannst Du individuell konfigurieren und auch wenn Du diverse Dinge anders rechnest, sollten die Gesamtsummen übereinstimmen.
Was ich nicht machen würde ist, einfach nachlässig zu sein und darauf zu vertrauen, dass nichts kontrolliert wird.
Das Motto muss sein: Ich kann begründen und belegen, was ich wie eingereicht habe und es ist nach meinem Wissen nicht vorsätzlich falsch.
Sollte dann trotzdem ein Fehler bestehen, wird der unter deiner Mitwirkung korrigiert und das wars.
Das man mit Blaulicht nach Mitternacht aus dem Bett geholt und in den nächsten Knast geworfen wird, passiert so nur in schlechten Filmen
