1. Säule, AHV, Sozialversicherung: dies ist eine Umlageversicherung die eigentlich den Grundbedarf decken soll. Tut sie heute aber kaum noch, deshalb gibt es dazu sogenannte Ergänzungsleistungen. Diese wiederum bekommt nur wer kein Vermögen oder andere Einkünfte hat.
2. Säule, BVG, Pensionskasse: dies ist theoretisch eine persönliche Versicherung in die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam steuerfrei einzahlen. Ich sage theoretisch weil heute Milliarden von der aktiv arbeitenden Bevölkerung an die Rentenbezüger umgeschichtet werden. Die 1. und 2. Säule zusammen sollen gewährschaften dass der Lebensstandard aufrecht erhalten werden kann.
3. Säule: dies ist ein freiwilliges Konto in das man jedes Jahr einen bestimmten Maximalbetrag einzahlen kann und diesen Betrag dann nicht versteuern muss. Sollte theoretisch dazu dienen zusätzliche Ausgaben nach der Pensionierung zu decken. Kann nur vollständig pro Konto bezogen werden, deshalb werden oft viele verschiedene 3. Säule Konten eröffnet um die Progression der Steuern beim Bezug zu bekämpfen.
Steuern:
Einzahlungen in alle drei Säulen werden nicht besteuert bzw. können von der Steuer abgezogen werden.
1. Säule Auszahlung wird wie Arbeitseinkommen besteuert. Wer im Ausland wohnt zahlt in der Schweiz keine Steuern darauf, auch keine Quellensteuern.
2. Säule Auszahlung kann als monatliche Rente oder teilweise oder ganz als Kapital bezogen werden. Die monatliche Rente wird wie Arbeitseinkommen besteuert. Wer im Ausland wohnt zahlt in der Schweiz im Unterschied zur 1. Säule Quellensteuer. Auf den Kapitalbezug wird ein reduzierter Satz der in jedem Kanton unterschiedlich ist angewendet. Für im Ausland wohnhafte ist der Kanton Schwyz am günstigsten (es zählt dann nur der Sitz der Pensionskasse) und für im Inland wohnhafte ist Appenzell Innerrhoden am günstigsten.
3. Säule Auszahlung nur pro Konto gesamthaft möglich. Es gilt zur Zeit noch der gleiche reduzierte Satz wie bei Kapitalbezug der 2. Säule, inklusive Ausland. Politiker haben aber laut darüber nachgedacht dies zu ändern und die Auszahlungen wie Arbeitseinkommen zu besteuern. Damit würden sie wohl der 3. Säule den Todesstoss versetzen. Da man auch befürchten muss dass sie so eine Schweinerei sogar rückwirkend machen würde ich ganz die Finger von der 3. Säule lassen, auch wenn die Steuerersparnisse lecker sind.
Bei der 3. Säule hat man gewisse Möglichkeiten selber zu entscheiden wie investiert wird. Da in der Schweiz aber Kapitalgewinne steuerfrei sind, der Kapitalbezug der 3. Säule hingegen besteuert wird, sind Aktien wohl nicht optimal.
Bei der 2. Säule entscheidet die Pensionskasse über die Anlageform. Die Performance ist oberlausig und die ausgewiesenen und nicht ausgewiesenen Gebühren sind extrem hoch; und man kann absolut nichts dagegen machen.
Die 2. und 3. Säule kann man glaube ich ab dem Alter von 60 Jahren beziehen, wenn man sich selbständig macht, wenn man in ein Land auswandert das keine Vereinbarung über Sozialleistungen mit der Schweiz hat (also normalerweise ausserhalb Europas) oder wenn man eine überteuerte Liegenschaft kauft. Liegenschaften in der Schweiz sind unter anderem so überteuert weil die Pensionskassen über eine Billion CHF anlegen müssen und davon überteuerte Liegenschaften kaufen die sie dann ihren eigenen Kunden überteuert vermieten.
Ich habe meine 2. und 3. Säule 2014 bezogen als ich nach Costa Rica ausgewandert bin. Die 1. Säule werde ich ab Oktober als Monatsrente beziehen.