Hallo Leute,
mal angenommen ich übernehme eine Vaterschaft eines Kindes im Ausland (Nicht EU).
Bekomme ich dann Kindergeld und eine andere Steuerklasse? Wie sieht es aus mit der Familienversicherung?
Ändert sich rechtlich etwas dabei wenn ich der tatsächliche Vater bin?
Ich habe schon versucht mich in die Paragraphen rein zu arbeiten, aber dass ist ja ein Fass ohne Boden.
Eventuell kennt sich hier jemand aus.
Danke
Abonniert, das kann ja nur interessant werden
(08.12.2018, 19:57)mmmmmax schrieb: [ -> ]Abonniert, das kann ja nur interessant werden
Ja, wollte es erst unter Investmentmöglichkeiten posten.
(08.12.2018, 20:02)Fundamentalist schrieb: [ -> ]China?
Emerging Markets auf jeden Fall.
Die üblichen Verdächtigen wären ja Thailand oder DomRep.
Als ich Vater wurde, hat sich dadurch die Steuerklasse nicht geändert. Man bekommt nur Kinderfreibeträge, macht aber kaum einen Unterschied.
(08.12.2018, 18:38)Vahana schrieb: [ -> ]Ich habe schon versucht mich in die Paragraphen rein zu arbeiten, aber dass ist ja ein Fass ohne Boden.
Eventuell kennt sich hier jemand aus.
Danke
Neue Steuerklasse bekommst du wenn du sie heiratest und ihr einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt in der EU habt!
Kindergeld gibts normalerweise nur wenn das Kind auch in der EU lebt.
Ausnahmen bilden z.b. von europäischen Schulen und Universitäten geförderte Auslandsjahre/Semester.
Ich frag nochmal!
China?
Fall es China ist kannst du dir die Vaterschaftanerkennung nämlich sparen, solange du nicht heiratest!
Vietnam.
Macht es also einen Unterschied wenn ich heirate und sie in Vietnam bleibt?
(08.12.2018, 21:15)Vahana schrieb: [ -> ]Vietnam.
Macht es also einen Unterschied wenn ich heirate und sie in Vietnam bleibt?
Nein, die Frage war nur auf China gemünzt!