(01.08.2021, 16:42)mmmmmax schrieb: [ -> ]Edit: https://blog.handelsblatt.com/steuerboar...r-wahrung/ Sowas hier hilft ggf schon weiter.
Da geht es um den Rücktausch. Beim Verkonsumieren wird das Geld ausgegeben. Wenn Du z.B. das Hotel bar bezahlst, und es kostet im nächsten Monat 100 $ weniger, musst Du das ja auch nicht versteuern. Stell' Dir mal vor, Du rechnest bei jeder Ausgabe den Währungsgewinn oder -verlust aus, wenn Du dir ein Eis kaufst etc.
(01.08.2021, 15:57)Golvellius schrieb: [ -> ]Aber wenn ich 10000 € in $ umtausche, und dann verdoppelt sich der $ im Vergleich zum €, und ich kaufe dann in diversen Online-Shops ein und bezahle in $, dann schreibe ich das doch auch nicht in die Steuererklärung?
Und nichts anderes ist sein Beispiel mit BTC und dem Tesla.
Nein, BTC ist steuerlich betrachtet keine Währung sondern ein Vermögensgegenstand (wie eine Immobile oder Gold).
(01.08.2021, 17:16)Ramonet schrieb: [ -> ]Da geht es um den Rücktausch. Beim Verkonsumieren wird das Geld ausgegeben. Wenn Du z.B. das Hotel bar bezahlst, und es kostet im nächsten Monat 100 $ weniger, musst Du das ja auch nicht versteuern. Stell' Dir mal vor, Du rechnest bei jeder Ausgabe den Währungsgewinn oder -verlust aus, wenn Du dir ein Eis kaufst etc.
Ich kenne mich (vermutlich) nicht besser aus, als du.
Aber in dem Artikel steht eindeutig:
Zitat:Jedes Tauschgeschäft in fremder Währung ist Erwerb oder Verkauf eines „Fremdwährungsguthabens“
Das Urteil des BFH vom 21. Januar 2014 hat in diesem Zusammenhang einiges klargestellt:
- Es gibt keinen „geschlossenen Fremdwährungsbereich“ bei Fremdwährungsguthaben, die für Wertpapiergeschäfte in der jeweiligen Währung verwendet werden. Ein Wechselkursgewinn oder -verlust entsteht damit nicht zwingend erst mit dem Rücktausch in Euro. Vielmehr löst jeder Kauf oder Verkauf von Wertpapieren über ein solches Konto eine Veräußerung oder Anschaffung eines neuen Fremdwährungsguthabens zum jeweiligen Tageskurs aus.
Aber ist mir auch egal
Wenn ich vor November verkaufe darf ich zigtausend Euro Steuern zahlen. Was ihr angebt oder nicht, bleibt euch überlassen!
(01.08.2021, 17:33)jf2 schrieb: [ -> ]Nein, BTC ist steuerlich betrachtet keine Währung sondern ein Vermögensgegenstand (wie eine Immobile oder Gold).
Ein Tesla ist aber auch keine Währung.
Vorher hatte er BTC, danach einen Tesla. Es wurde also kein Gewinn realisiert.
(01.08.2021, 17:52)Golvellius schrieb: [ -> ]Ein Tesla ist aber auch keine Währung.
Vorher hatte er BTC, danach einen Tesla. Es wurde also kein Gewinn realisiert.
Ich kaufe mir also eine Rolex, die im gleichen Jahr im Wert steigt, tausche die dann in einen NFT, der sich verhundertfacht und tausche den NFT dann gegen die Mona Lisa und diese anschließend in Gold.
Zack, Millionen in Gold gesichert und keine Steuern bezahlt.
(01.08.2021, 17:51)mmmmmax schrieb: [ -> ]Ich kenne mich (vermutlich) nicht besser aus, als du.
Aber in dem Artikel steht eindeutig:
Aber ist mir auch egal Wenn ich vor November verkaufe darf ich zigtausend Euro Steuern zahlen. Was ihr angebt oder nicht, bleibt euch überlassen!
In dem Zitat geht es aber immer noch um die Realisierung eines Gewinns in einer Währung (Verkauf von Wertpapieren).
Sowohl in meinem Urlaubsbeispiel als auch bei Tesla gegen BTC wird nur gekauft und nicht verkauft.
(01.08.2021, 17:54)mmmmmax schrieb: [ -> ]Ich kaufe mir also eine Rolex, die im gleichen Jahr im Wert steigt, tausche die dann in einen NFT, der sich verhundertfacht und tausche den NFT dann gegen die Mona Lisa und diese anschließend in Gold.
Zack, Millionen in Gold gesichert und keine Steuern bezahlt.
Wenn du eine Uhr kaufst und die im Wert steigt und du sie dann gegen ein Auto tauschst, dann wäre es absolut logisch, dass dabei nicht irgendein Gewinn versteuert werden muss.
Es sei denn, die Steuererklärung bietet in Zukunft Eingabefelder für die Anzahl an Autos, die man im vergangenen Jahr dazugewonnen hat.
Zahlt dann noch irgendjemand auf dieser Welt Spekulationssteuer? Ich kann ja alles innerhalb eines Jahres in irgendwelche Stablecoins "tauschen", die ein Jahr halten oder in der Zwischenzeit in irgendwelche anderen Werte "tauschen" und alles ist steuerfrei. Da glaube ich nicht dran.
Dinge, die nicht zum täglichen Bedarf gehören (Uhren, Schmuck, Oldtimer, etc.) zählen mWn genau wie Bitcoin als Spekulationsobjekte. Ein Tausch dieser Güter (auch untereinander) ist einem Veräußerungsgeschäft gleichgestellt und daraus erzielte Gewinne müssen versteuert werden.
Du brauchst in diesem Beispiel auch keine Autos in die Steuereklärung einzutragen, sondern einfach Verkaufspreis (Tauschwert) der Rolex minus dem Einkaufspreis rechnen und die Differenz (in Euro) als Spekulationsgewinn angeben.
Alles Halbwissen aber meine Erklärung kommt mir deutlich logischer vor, vor allem in Hinblick darauf, dass der Staat sich bestimmt nicht die Butter vom Brot nehmen lässt weil irgendjemand Stablecoins erfunden hat.
(01.08.2021, 18:00)Golvellius schrieb: [ -> ]Wenn du eine Uhr kaufst und die im Wert steigt und du sie dann gegen ein Auto tauschst, dann wäre es absolut logisch, dass dabei nicht irgendein Gewinn versteuert werden muss.
Es sei denn, die Steuererklärung bietet in Zukunft Eingabefelder für die Anzahl an Autos, die man im vergangenen Jahr dazugewonnen hat.
Das Eingabefeld für erzielte Geldwerte Vorteile gibt es schon.
Aber:
Wo kein Kläger ist auch kein Richter.
Und ich frage mich wo der Kläger herkommen soll.
(01.08.2021, 17:52)Golvellius schrieb: [ -> ]Ein Tesla ist aber auch keine Währung.
Vorher hatte er BTC, danach einen Tesla. Es wurde also kein Gewinn realisiert.
Bei jedem "Tausch" des Vermögensgegenstandes (BTC) wird steuerlich ein Verkauf gegen Euro und dann der Kauf (in dem Fall des Teslas) mit Euro angenommen.
(Das ist nicht anders als wenn Du für deine BTC Ethereum oder eine andere Kryptowährung oder Gold oder Kartoffeln kaufst/tauschst)
(Bin kein Steuerberater oder Finanzamtmitarbeiter und führe keine Beratung durch, schreibe hier nur meinen Wissensstand zum Thema)