(24.04.2019, 08:25)Skeptiker schrieb: [ -> ] (23.04.2019, 09:45)Banker schrieb: [ -> ]Ansonsten ist buy and hold eine gute Strategie. Aussitzen, wenn du aussitzen kannst.
Das ist tatsächlich etwas, über das ich derzeit nachdenke. Ich lese mich da noch mal genauer ein, da ich leider unsicher bin...
(23.04.2019, 16:37)bimbes schrieb: [ -> ]https://www.mrtakoescapes.com/how-to-pre...recession/ 
Scheint mir nicht ganz ernst gemeint, der Vorschlag, oder? 
Konkret hat Mr Tako mehrere Anregungen/Vorschläge - ob die passen bzw. hilfreich sind, wer weiß das schon für jeden.
Welche Antwort suchst Du?
(20.04.2019, 22:45)Skeptiker schrieb: [ -> ]Noch mal eine Frage:
Welche Strategien gibt es, eine anstehende Rezession zu überstehen?
Es mag vielleicht trivial klingen, aber ich persönlich finde es als die beste Strategie, immer nur das Geld zu investieren, das ich nicht brauche.
Auch nicht irgendwann brauche. Einfach das, was übrig ist - bis ins letzte Detail.
LG
Hallo Forum
ich streite mit meinem Kumpel gerade um das Thema Abgeltungssteuer bei Aktien.
Mein Kumpel behauptet ein Aktien-Gewinn von 5.000 Euro wird mit 25% versteuert, was 1250 Euro ausmacht er hätte nichts abzuführen da sein Ehegatten-Freibetrag 1.602 Euro ausmacht.
Ich behaupte von den 5.000 Euro wird der Ehegatten-Freibetrag von 1.602 Euro abgezogen, was dann 3398 Euro ausmacht
und hiervon muß er 25% was 849,50 Euro ausmacht abführen.
Wer hat Recht?
Zitat aus § 20 Absatz 9 EStG: „Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1.602 Euro gewährt.
Es heißt "Einkünfte aus Kapitalvermögen", nicht "Ertrag".
Antwort: Du.
Ok Danke
Wenn jetzt weitere Einkünfte aus Aktiengewinne gemacht werden kann der Pauschbetrag von 1602 nicht mehr herangezogen werden dieser gilt einmalig für alle Gewinne im Jahr, Richtig?
Ergänzung: Und die 3398 Euro werden dann bei der Einkommenssteuerklärung nochmal mit dem Gehalt versteuert?
(01.05.2019, 12:46)Sportler schrieb: [ -> ]Ok Danke
a)Wenn jetzt weitere Einkünfte aus Aktiengewinne gemacht werden kann der Pauschbetrag von 1602 nicht mehr herangezogen werden dieser gilt einmalig für alle Gewinne im Jahr, Richtig?
b) Ergänzung: Und die 3398 Euro werden dann bei der Einkommenssteuerklärung nochmal mit dem Gehalt versteuert?
ad a) ja
ad b) es heißt Abgeltungssteuer, mit der Zahlung der 26,35% ist alles abgegolten
Sonderfall: übersteigt das zu versteuernde Einkommen (Gehalt) nicht eine bestimmte Höhe, wird evtl zuviel Abgeltungssteuer gezahlt. Diese wäre dann über die EkSt-Erklärung entsprechend anzupassen.
(01.05.2019, 12:26)Sportler schrieb: [ -> ]Hallo Forum
ich streite mit meinem Kumpel gerade um das Thema Abgeltungssteuer bei Aktien.
Mein Kumpel behauptet ein Aktien-Gewinn von 5.000 Euro wird mit 25% versteuert, was 1250 Euro ausmacht er hätte nichts abzuführen da sein Ehegatten-Freibetrag 1.602 Euro ausmacht.
Ich behaupte von den 5.000 Euro wird der Ehegatten-Freibetrag von 1.602 Euro abgezogen, was dann 3398 Euro ausmacht
und hiervon muß er 25% was 849,50 Euro ausmacht abführen.
Wer hat Recht?
Musst das erst 3 mal lesen, aber die 5 TDE sind ja bereits der Gewinn, also davon darf er gern die 1602 abziehen,
Rest wird dann versteuert mit 25 % + Soli....
Aber sofern er bei einer deutschen Bank ist, ist da doch eh nicht zu beeinflussen, erledigt ja das
Institiut sofern er seine Freibeträge dort angegeben hat, oder ?
So firm bin ich in diesen Sachen aber auch nicht -

Gibt es hier jemanden der Geld in alternative Investment angelegt hat?
Zum Beispiel einen Managed Account oder ähnliche Sachen.
Alles was nicht 08/15 Aktien, Optionen, Fonds oder ETF ist, würde mich interessieren.
Ich sag schon mal Danke für die Inspiration.