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RE: Handwerkerrechnung
| 14.03.2023, 09:17
Da diskutierst du dann ueber was eine unwesentliche, bzw wesentliche Ueberschreitung ist.
Ein Kostenvoranschlag an sich ist ja eher eine unverbindliche Schaetzung - im Gegenzug zu einem verbindlichen Angebot bzw. Pauschalvertrag.
Wenn der Handwerker die Schaetzung unwesentlich ueberschreitet - als unwesentlich gilt bis ~ 20% - ist das rechtlich vertretbar.
Wird es mehr - also wesentliche Ueberschreitung - sollte dich der Handwerker vorher darueber informieren (warum, etc) und dein Einverstaendnis einholen. Macht er das nicht kannst du die Rechnung anfechten.
RE: Handwerkerrechnung
| 15.09.2023, 07:55
Handwerker sind die neuen Chefärzte, zumindest werden sie so entlohnt. Die Firmen rufen mittlerweile Preise auf, da wird mir nur noch schlecht.
Möchte ein 5m² Bad sanieren. Kostenvoranschlag: Sanitär + Fliesenleger=22.300€
ca. 30 m² Hausflur+Treppenhaus tapezieren und streichen, inklusive Decke im 1. OG = 7.600€
so schnell kann der Wolkenmann die Kröten auch nicht verdienen.
Hätte ich das gewusst, dass man als Handwerker so eine Kohle schaufelt, ja dann wäre ich heute auch Fliesenleger, Maler und Installateur in einem.
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RE: Handwerkerrechnung
| 16.09.2023, 08:25
Wie war das mit dem Handwerk und dem goldenen Boden?
Leider kann man nicht alles selber machen...