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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 20.03.2024, 13:51
Von Leuten die Geldanlage abseits von Sparbüchern für Teufelszeug halten, kannst Du keine andere Gesetze erwarten. Dazu ist deren Wissen über Märkte, Wirtschaft und Finanzen zu "beschränkt".
Aber gegen Eure Hysterie wirken die eben sachlich.
Und als links oder Parteisoldat bin ich noch nie bezeichnet worden.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 20.03.2024, 13:57
Der Begriff Parteisoldat bezog sich auf die MdBs, die die Bindingsteuer blind abgestimmt haben (und in anderen Fällen andere Sachen blind abstimmen)
Ich weiss nicht, ob sie MdB sind ...
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 20.03.2024, 14:01
Hauptproblem: in den 70er gab es in Schweden einen Steuersatz, der 102% erreichen könnte. Maximal und nicht effektiv. Das hat die Authorin von Pippi getroffen und hat sich darüber beschwert.
Sie wurde von einem Minister stark kritisiert, weil das sicher nicht sein könnte. Der Skandal hatte so eine Dimension, dass der "Prime Minister" hat sich entschuldigen müssen und der Authorin recht geben.
Hier wurde ein UNLIMITIERTER EFFEKTIVER Steuersatz eingeführt ... und scheinbar sollte man den Kopf verstecken ...
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 20.03.2024, 14:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.03.2024, 14:45 von minenfuchs.)
Immer noch zu behaupten - nach 4 Jahren - dass die Bindingsteuer ein Versehen war und heute immer noch ist, da kann ich nur staunen. Haltet ihr all diese Politiker für komplette Vollidioten, dass sie keines der Rechenbeispiele begreifen?
Es gibt keinerlei Beweis, dass die Wirkung der Bindingsteuer in der Politik unbekannt ist. Steuern auf Verluste - das versteht heute jeder. Wer das Gegenteil behauptet, was denkt der wirklich? Hat er die ganze politische Diskussion verschlafen oder ist das Propaganda?
Es geht nicht darum, ob die SPD TG böse finden darf oder nicht. Dürfen sie. Aber die dürfen halt die Verfassung nicht brechen. Und auch 15 Jahre Verfassungsbruch und danach Aufhebung durch das BVerfG ist inakzeptabel.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 20.03.2024, 14:48
Wie macht man, bei einem Dax von 18000, Verluste?
__________________
Gruß Hans-Jürgen
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 20.03.2024, 14:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.03.2024, 14:55 von minenfuchs.)
Wenn Martins Verfassungsbeschwerde 2020 durchgekommen wäre, würden wir hier nicht schreiben. Aber so einfach ist es halt nicht. Es ist ein Kampf.
Es gibt ja gar keine Verluste, der DAX wird nur noch steigen. Was habt ihr nur für Probleme?
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 20.03.2024, 14:58
Emeuv, du bist kein daytrader. Verluste kannst du in beliebiger Höhe in jeder Marktsituation machen. Du musst nur mit deiner Einschätzung zur Kursentwicklung falsch liegen, das reicht. Und dann gibt es ja noch einiges andere als den DAX...
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 20.03.2024, 14:59
Die ganze politische Diskussion?
Welche soll das sein? Der Kreis derer die das trifft ist sehr klein. Der größte Teil der Menschen in Deutschland ist davon nicht betroffen.
Und so groß wie der Teil der Betroffenen ist auch die politische Diskussion dazu. Das wird, wie eine Fliege, einfach aus dem Gesicht gewischt und fertig.
Da sich die Betroffenen in Regel vernetzten, erscheint Ihnen das Problem groß und wichtig. Ist es defakto für den allergrößten Teil der Deutschen aber nicht. Und deswegen wird sich da auch so schnell nichts ändern.
Ich kenne zb das Problem, damit bin ich aber in einem riesigen Bekanntenkreis der einzige. So sieht das dann auch gesamtgesellschaftlich, vermutlich, aus.