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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 25.03.2024, 21:00
Nicht nur über uns Börsenspekulanten schwebt das Damoklesschwert. Auch dem Deutschen Teckelklub (DTK) droht ein Verbot der Zucht ihrer "Lieblinge"
https://www.t-online.de/nachrichten/pano...ckels.html
Wieder eine "Randgruppe" die ins Visier genommen wird. Wir sollten uns mit diversen Randgruppen verbinden...
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 25.03.2024, 21:10
Dass es das Buch, die Webseite und hoffentlich bald das Wiki gibt, ist schon wichtig. Zumindest für die, die mal suchen oder fragen. Vorher gab's nur das Sammelsurium an Treffern.
Aber eigentlich müssten die Broker die Kunden warnen. Tun sie nicht, was aber kurzsichtig ist. Die Kunden werden das nicht vergessen.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 25.03.2024, 21:24
(24.03.2024, 13:49)minenfuchs schrieb: Über das Thema Abgeltungsteuer haben wir auch schon öfter diskutiert. Es gab dieses riesige Schreiben des FG Niedersachsen, was die unfassbar viel Arbeit gekostet hat. Man wollte es dem BVerfG vorlegen. Aber dann gab's einen Deal im Verfahren und die Arbeit war für die Katz. Warnendes Beispiel für unsere Verfahren.
Aber wenn man die 25% abschafft, kommt sofort das Dividenden-Problem. Doppelbesteuerung - da aus schon versteuerten Gewinnen, käme man dann weit über 50% "realen" Steuersatz. Horst hat's erwähnt. Und bzgl. der Kursgewinne käme sofort das Thema Altersvorsorge hoch. Die Rentner sollten ja eigentlich auch selbst vorsorgen. Unser Rentensystem hat große Probleme.
Eine gewisse Ungleichheit wirds immer geben, ist o.k. Nur die Bindingsteuer ist derart verfassungswidrig, das muss weg. M.E. weltweit einzigartig. Steuern auf Verluste.
Zu dem Thema "Grüne wollen seit langem die AbgSt. abschaffen":
1. Dann bitte schön alles Retour von 2009, also steuerfreie Veräußerungsgewinne nach 1 Jahr Haltedauer sowie Wiedereinführung des Halbeinkünfteverfahrens.
2. Was Grüne und viele andere einfach in jeder Diskussion (gerade bei diesem unsäglichen Ausspielen von "Steuern auf Arbeit" und "Steuern auf Kapitaleinkünfte", wo man immer von zwei verschiedenen Personen ausgeht, die sich duellieren, dabei ist das eh ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen und zudem legt man sein Geld i.d.R. nach getaner Arbeit irgendwann an, wenn man es kann) außen vor lassen, ist die Tatsache, dass der Aktionär Miteigentümer des Unternehmens ist. Sämtliche Steuern auf Unternehmensebene werden bei den Grünen anscheinend von Geisterhand bezahlt, aber niemals von den Aktionären/Eigentümern anscheinend. Die schaffen es noch und bringen den Aktionär auf eine Steuerlast von über 100%. Das große Problem dabei ist, es ist ihnen völlig egal, wenn man es nicht mehr schaffen kann, die Kaufkraft nach Steuern auch nur annähernd zu bewahren.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 25.03.2024, 21:37
Genau das ist aktuell Mainstream. Siehe gestern auch diese "Veranstaltung" namens Presseclub auf phoenix. Da wird fröhlich postuliert, Kapitalgewinne genau so zu besteuern wie "richtige Arbeit". Da wird scheinbar auch davon ausgegangen, dass es NIE Verluste gibt und wenn, dann sie trägt der Spekulant selber (also die 5 Burschen sind sicher pro Bindingsteuer). Die glauben doch allen Ernstes, man besteuert die sogenannten "Reichen" so hoch, dass man in Zukunft davon die Rentenlücke stopfen kann. Völlig weltfremd....
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 26.03.2024, 00:51
Sowas kam also noch. Ich hatte schon nach 15 Minuten abgeschaltet. Na ja, meist ist der Presseclub vorhersehbar. Es gibt mind. 2, manchmal 3 linke Journalisten und dann noch einen vierten neutralen oder konservativen. Die können wirklich alle gut reden, aber es sind keine Experten.
Es sind Journalisten, die zudem auch mit Zielen in solche Sendungen gehen. Es ist genaugenommen eine Werbeveranstaltung fürs eigene Medium. Ich kanns ja auch verstehen, TV-Zeit ist kostbar.
Aber so kriegt man selber halt selten Erkenntnisgewinn.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 26.03.2024, 01:02
Doch, den bekommt man. Und zwar wo die Reise hingeht..... Und da sind wir wieder bei dem Punkt, über den hier nicht gesprochen werden soll. Ich habe das alles schon mal erlebt und habe sozusagen ein Dejavu....
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 26.03.2024, 01:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.03.2024, 01:23 von minenfuchs.)
Und ich kenne all diese Journalisten, sind nämlich meist die selben. Mein "Liebling" ist Ulrike Herrmann. Ständig vom Ende des Kapitalismus reden, aber mit Büchern und TV gut Geld verdienen. Cool.
Was nicht heißt, dass der Kapitalismus nicht doch irgendwann durch die Bürokratie gefressen wird. Wie sowas passiert, kann man in Argentinien bestaunen. Da muss nun mit der "Kettensäge" aufgeräumt werden. Ziemlich heftig, was Milei da macht, aber man hätte halt nicht fast 100 Jahre Peron und Kirchners regieren lassen sollen.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 26.03.2024, 02:04
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 26.03.2024, 09:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.03.2024, 09:30 von lulumeon.)
(25.03.2024, 21:24)Penseur schrieb: Zu dem Thema "Grüne wollen seit langem die AbgSt. abschaffen":
1. Dann bitte schön alles Retour von 2009, also steuerfreie Veräußerungsgewinne nach 1 Jahr Haltedauer sowie Wiedereinführung des Halbeinkünfteverfahrens.
2. Was Grüne und viele andere einfach in jeder Diskussion (gerade bei diesem unsäglichen Ausspielen von "Steuern auf Arbeit" und "Steuern auf Kapitaleinkünfte", wo man immer von zwei verschiedenen Personen ausgeht, die sich duellieren, dabei ist das eh ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen und zudem legt man sein Geld i.d.R. nach getaner Arbeit irgendwann an, wenn man es kann) außen vor lassen, ist die Tatsache, dass der Aktionär Miteigentümer des Unternehmens ist. Sämtliche Steuern auf Unternehmensebene werden bei den Grünen anscheinend von Geisterhand bezahlt, aber niemals von den Aktionären/Eigentümern anscheinend. Die schaffen es noch und bringen den Aktionär auf eine Steuerlast von über 100%. Das große Problem dabei ist, es ist ihnen völlig egal, wenn man es nicht mehr schaffen kann, die Kaufkraft nach Steuern auch nur annähernd zu bewahren. Das ganze Thema wird immer weit an Fahrt gewinnen. Durch die (global) hohen Schulden+Defizite wird man primär durch Investments reich. Arbeit kannst du vergessen. Typisch sozialistisch wird natürlich das Symptom anstatt die Ursache angegriffen. Man wird bald immer mehr von (jüngeren) Bitcoin und Nasdaq Millionären hören. Bei sowas schwillt sehr vielen in Berlin der Kamm. Logisch, stell dir vor, du bist endlich MdB, wirst sogar Staatssekretär, wirtschaftest 90% in die Lobbytaschen und dann überbietet dich trotzdem ein "Spekulant" beim Immobilienkauf... Selbst der "normale" Arbeiter greift allzu häfuig lieber die Investoren an, anstatt die Politik, die für die Sache verantwortlich ist.
Konnte man alles schön in der Weimarer Repuplik sehen (sehr extremes Beispiel). Dort gab es einen großen Vermögenstransfer von alt zu jung, weil die jungen viele Aktien hatte...
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 26.03.2024, 11:04
Nach meinen Recherchen auf der BFH-Seite zum VIII. Senat bin ich mal wieder ernüchtert. Das sieht dann eher nach Spätherbst aus für unser Verfahren aus RLP. Warum dauert alles nur so ewig lange? Und so viele Verfahren finde ich da gar nicht ab 2023.
Mehr dazu bei Reddit unter r/Bindingsteuer.
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