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Deutsches Rentensystem
Notiz 

RE: Deutsches Rentensystem

(17.09.2024, 09:33)EMEUV schrieb: Mit fallen dazu zwei Arten von Einkünften ein:
Kapitalerträge gedeckelt bei 25%. Mit Berücksichtigung des Altersfreibetrags, dann ca. 0%.
Nutzung der eignenden Immobilie fast keine Steuerabgaben. Veräußerungsgewinne sowieso steuerfrei.

Hmm.... 
verstehe deinen Post irgendwie nicht.
Sorry. 
Gedeckelte Kapitalerträge?! Altersfreibetrag?
Nutzung der eigenen Immobilie?! 

Kannst da bitte noch feiner erläutern?

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Hat sich erledigt. 
Notiz 

RE: Deutsches Rentensystem

Zitat:16.09.2024
VdK-Präsidentin: „Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen geht noch nicht weit genug“

Bentele: „Alle Einkommensarten, auch aus Vermietungen und Vermögen, sollten zur Finanzierung der Sozialversicherungen herangezogen werden.“

„Reiche und Superreiche leisten noch nicht ihren gerechten Anteil an der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung.“

Die Bundesregierung plant, die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie in der Rentenversicherung zum Anfang nächsten Jahres vergleichsweise stark anzuheben. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll demnach von bisher 5175 auf 5512,50 Euro steigen. Die Anpassung erfolgt auf der Grundlage der guten Lohnentwicklungen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigte einen Bericht der Bild-Zeitung. Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

"„Die angekündigte Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ist eine faire Anpassung, geht aber noch nicht weit genug. So werden Gutverdienende stärker und damit gerechter an der Finanzierung der Sozialversicherungen beteiligt. Die Bundesregierung sollte allerdings noch mehr Mut zeigen: Der Sozialverband VdK fordert eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf die Werte der Rentenversicherung. Dies hätte nach der geplanten Anhebung eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für alle Sozialversicherungen von 8050 Euro zur Folge."

"Noch gerechter wäre es, würden alle Einkommensarten zur Finanzierung herangezogen. Für den VdK ist es unverständlich, dass Einkommen aus Vermietungen und Vermögen bisher nicht berücksichtigt werden. Dies benachteiligt den arbeitenden Teil der Bevölkerung und bevorteilt Reiche und Superreiche. Diese Gruppe leistet noch nicht ihren gerechten Anteil an der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung."

"So lange Spitzeneinkommen sowie Einkommen aus Vermögen und Vermietung bei der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung nicht herangezogen werden, können wir nicht akzeptieren, wenn die durchschnittlichen Beitragssätze für alle erhöht werden.“"


https://www.vdk.de/presse/pressemitteilu...eit-genug/

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Notiz 

RE: Deutsches Rentensystem

(17.09.2024, 09:11)Mr. Passiv schrieb: Kann mal irgendwer dem VDK (wer bezahlt den eigentlich?) klar machen, dass man auf Einkünfte aus Vermögen quasi den Spitzensteuersatz bezahlt. Egal, ob man dort Verdienstmäßig hin gehört oder nicht.
Und nu mag mit bitte keiner mit der "Günstigerprüfung" kommen.

dann wollen wir mal schauen, ob deine steile These, der Realität entspricht. 

500.000 Vermögen erwirtschaften durch spekulativen Handel z.B. 30.000€ Einkommen pro Jahr. Als Ehepaar würde das nach der Splittingtabelle eine Steuerlast in Höhe von ca. 800€ ergeben, das entspricht einem Steuersatz von <3%

29.200/12=2.433€ netto

Krankenversicherungsbeitrag für beide Eheleute (freiwillig versichert) würde sich auf ca. 400€ pro Monat belaufen. 

macht unterm Strich also ein Nettoeinkommen von 2k€!!

ich habe letztes Jahr auf ein Bruttoeinkommen von 76.000€ weniger als 19% Einkommenssteuer gezahlt. 

jetzt frage ich mich Mr. Passiv, wie du auf einen Spitzensteuersatz von 42% kommst?!!!!!
Notiz 

RE: Deutsches Rentensystem

Wieso erklären diese gesponserten Bonzen (von wem eigentlich?), dass jeder, der ne Aktie hat, reich ist?

Solange auch auf Firmenebene besteuert wird, liegst immer bei 25 + Soli + X %. Wem das X zu klein ist, der soll damit zur Politik gehen. DIE haben diese Regeln gemacht.

Und "gerecht" gibt es nicht. Du nimmst dem Ärmsten kinderlosen mehr weg als dem 2. Ärmsten, der Kinder und/oder Frau hat. 
Man möge dies dem Ärmsten erklären und dabei das Wort "gerecht" verwenden, ohne Angst zu haben, n paar in die Fresse zu bekommen. 

Es geht um.... WEM kann ich mit dem geringsten Widerstand das Meiste wegnehmen. Da sich dies so blöd anhört, muss da eben "Gerechtigkeit" her halten.
Glatt gelogen.

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Hat sich erledigt. 
Notiz 

RE: Deutsches Rentensystem

(17.09.2024, 11:01)Spaceman schrieb: dann wollen wir -Wer ist denn WIR? Du meinst DICH. ?! Oder?  mal schauen, ob deine steile These - woher weißt, ob ne These "steil" ist, bevor du sie überprüft hast? , der Realität entspricht. 

500.000 Vermögen erwirtschaften durch spekulativen Handel z.B. 30.000€ Einkommen pro Jahr. Als Ehepaar würde das nach der Splittingtabelle eine Steuerlast in Höhe von ca. 800€ ergeben, das entspricht einem Steuersatz von <3%
Was sind das für Zahlen? Warum sagen wir nicht... Vermögen 300 Mrd und Steuererstattung 100 Mio. ?? 

29.200/12=2.433€ netto Wo kommen jetzt diese Zahlen her? 

Krankenversicherungsbeitrag für beide Eheleute (freiwillig versichert) würde sich auf ca. 400€ pro Monat belaufen. 

macht unterm Strich also ein Nettoeinkommen von 2k€!!

ich habe letztes Jahr auf ein Bruttoeinkommen von 76.000€ weniger als 19% Einkommenssteuer gezahlt. Wo kommen jetzt diese Zahlen her?? 

jetzt frage ich mich Mr. Passiv, wie du auf einen Spitzensteuersatz von 42% kommst?!!!!!
Befürchte, dass du im Leben noch ganz andere Fragen hast. 
Außerdem hab ich doch hoffentlich NIX vom Spitzensteuersatz geschrieben. 

Wie soll also deine Botschaft sein?? 

__________________
Hat sich erledigt. 

RE: Deutsches Rentensystem

Hab den Spitzensteuersatz gefunden.
Aussage steht!

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Hat sich erledigt. 

RE: Deutsches Rentensystem

Mr. Passiv

wie hoch ist denn die zu zahlende Einkommenssteuer für Eheleute bei einem Einkommen aus Kapitalerträgen von 30.000€

schau in die Splittingtabelle, dann wirst du den zu zahlenden Steuerbetrag sehen.

775€

Vorsorgeaufwendungen kann man auch noch steuerlich geltend machen.

ergo reduziert sich dieser Betrag nochmal.

also nix Spitzensteuersatz von 42%. Natürlich muss man dann auch so intelligent sein und eine Steuererklärung abgeben und bei Günstigerprüfung ein Häkchen setzen. Aber das ist ja den meisten zu viel Arbeit. Ergo zahlt man halt Abgeltungssteuer in Höhe von 7.385€. Tja, davon könntest du viele Urlaube in Holland verbringen oder viele Dosen Bier trinken.

Mr. Passiv würde natürlich den Spitzensteuersatz zahlen, weil 26,375% ist einfach zu wenig.

Mahlzeit
Notiz 

RE: Deutsches Rentensystem

(17.09.2024, 18:27)Spaceman schrieb: Mr. Passiv

wie hoch ist denn die zu zahlende Einkommenssteuer für Eheleute bei einem Einkommen aus Kapitalerträgen von 30.000€

schau in die Splittingtabelle, dann wirst du den zu zahlenden Steuerbetrag sehen.

775€

Vorsorgeaufwendungen kann man auch noch steuerlich geltend machen.

ergo reduziert sich dieser Betrag nochmal.

also nix Spitzensteuersatz von 42%. Natürlich muss man dann auch so intelligent sein und eine Steuererklärung abgeben und bei Günstigerprüfung ein Häkchen setzen. Aber das ist ja den meisten zu viel Arbeit. Ergo zahlt man halt Abgeltungssteuer in Höhe von 7.385€. Tja, davon könntest du viele Urlaube in Holland verbringen oder viele Dosen Bier trinken.

Mr. Passiv würde natürlich den Spitzensteuersatz zahlen, weil 26,375% ist einfach zu wenig.

Mahlzeit
Lege du einfach deine Daten dar, wenn du magst, dass da irgendwer nach schauen soll.

Es ist nicht mein Thema, wenn du nicht überblickst, was du an Steuern zahlst. 

Du wirst vermutlich auch nie begreifen, dass so gut wie NIEMAND 26,375% Steuern zahlt.
NIEMAND!

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Hat sich erledigt. 

RE: Deutsches Rentensystem

der Spitzensteuersatz bei Eheleuten greift erst ab 133.521€ pro Jahr

wer sich in diesen Sphären bewegt, der braucht sich um seine Rente wohl eher weniger Sorgen machen.

wenn man ausschließlich von seinem Vermögen lebt, dann zahlt man in D exakt 0€ Einkommenssteuer und muss auch in der GKV nur den Mindestbeitrag in Höhe von 185€ entrichten.
Notiz 

RE: Deutsches Rentensystem

(17.09.2024, 19:09)Spaceman schrieb: der Spitzensteuersatz bei Eheleuten greift erst ab 133.521€ pro Jahr.  Das mag heutzutage sein. Das hatte ich früher aber schon fast alleine. Ist aber dann wohl nur bezogen auf die Einkommensteuer. Tut also nix zur Sache. Oder? 

wer sich in diesen Sphären bewegt, der braucht sich um seine Rente wohl eher weniger Sorgen machen. Prozentual sicher , da durch die BBMG die Rente prozentual noch deutlich kleiner ausfällt. Absolut gesehen kann man wohl auskommen. Zumindest, wenn man fast so intellischlau wie du ist und ein wenig vorgesorgt hat.

wenn man ausschließlich von seinem Vermögen lebt, dann zahlt man in D exakt 0€ Einkommenssteuer und muss auch in der GKV nur den Mindestbeitrag in Höhe von 185€ entrichten. Solange wir hier über Kapitalertragsteuer reden, ist die Höhe der Einkommensteuer völlig wumpe. Oder wolltest mir mitteilen, dass Kühne, Quandt, Klatten und Co keine Steuern und knapp 200 Knaller GKV zahlen? 

Was magst überhaupt mitteilen? 

Also ich kann dich in der Sorge um mein Urlaubsbefinden für dieses Jahr noch trösten. Es stehen noch eine Woche Zandvoort, 8 Tage Würzburg/Bamberg, 4 Tage Rokanje und 2 Wochen Wellness in Franken an. Also in Summe derzeit 7 + 8 + 4+14 = 33 Tage Urlaub dieses Jahr. Über die Planung fürs nächste Jahr halte ich dich bei Bedarf gern auf dem Laufenden. Sag einfach Bescheid. 

__________________
Hat sich erledigt. 


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