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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(14.10.2024, 19:29)chris-trader schrieb: "Die Ampel-Fraktionen haben sich auf Regelungen zum Jahressteuergesetz geeinigt, die für Kapitalanleger ein Ende der Beschränkung von Verlustverrechnungen bei Termingeschäften vorsieht. Das gab die FDP-Fraktion bekannt. "Mit der Einigung zum Jahressteuergesetz erzielen wir einen zentralen Erfolg: Die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und Forderungsausfälle im Privatvermögen wird gestrichen, so verhindern wir ungerechte Steuerforderungen", sagte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Christoph Meyer."

https://de.marketscreener.com/boerse-nac...-48069692/

https://www.rnd.de/wirtschaft/ampel-eini...VRJFM.html
Tup Rollsmile
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Spannende Frage, wie denn nun die Finanzämter die ganzen Sachverhalte von 2021 bis 2024 beurteilen wollen/sollen...Aufhebung der mutmaßlich verfassungswidrigen Steuerbescheide oder (erfolglos) klagen ohne Ende?

Und bekommt Lothar Binding zur Belohnung für diesen ganzen Stress von seiner Partei jetzt 10 Stockschläge auf den nackten Hintern verpasst, die er zweifellos verdient hätte? Smash
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(14.10.2024, 20:10)Speculatius schrieb: Spannende Frage, wie denn nun die Finanzämter die ganzen Sachverhalte von 2021 bis 2024 beurteilen wollen/sollen...Aufhebung der mutmaßlich verfassungswidrigen Steuerbescheide oder (erfolglos) klagen ohne Ende?

Und bekommt Lothar Binding zur Belohnung für diesen ganzen Stress von seiner Partei jetzt 10 Stockschläge auf den nackten Hintern verpasst, die er zweifellos verdient hätte? Smash

Rückgabe seines Bundesverdienstkreuzes und Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe wären angemessen!

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Rückwirkend bis 2020 heißt doch wohl, dass alle Binding-Bescheide rückabzuwickeln sind. Muss aber noch ins Gesetz selber gucken.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Nur die Töpfe aus Satz 5 und 6 werden abgeschafft (Binding und Totalverluste). Satz 4 (Aktien) bleibt.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(14.10.2024, 20:14)Horst_Sindermann schrieb: Rückgabe seines Bundesverdienstkreuzes und Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe wären angemessen!

Die psychische Belastung der letzten Jahre, die viele Bürger durch diese Absurdität erlitten haben müssen, sollte tatsächlich in irgendeiner Form vergolten werden.

Es darf nicht sein, dass offenkundig verfassungswidrige Gesetze einfach ungescholten verabschiedet werden dürfen.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(17.10.2024, 14:48)lugorrr schrieb: Die psychische Belastung der letzten Jahre, die viele Bürger durch diese Absurdität erlitten haben müssem, sollte tatsächlich in irgendeiner Form vergolten werden.

Es darf nicht sein, dass offenkundig verfassungswidrige Gesetze einfach ungescholten verabschiedet werden dürfen.

Wie wäre es mit einer öffentlichen Auspeitschung am Brandenburger Tor? Irony

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Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(17.10.2024, 15:08)boersenkater schrieb: Wie wäre es mit einer öffentlichen Auspeitschung am Brandenburger Tor?  Irony

Habe eher ans StGB gedacht. Das scheint in dem Punkt aber tatsächlich ausbaufähig zu sein.

Aus diesem Dokument, geht dies zumindest hevor: https://www.bundestag.de/resource/blob/8...20-pdf.pdf

Zitat:Daneben ist auch die Verletzung des Grundgesetzes als solches nicht strafbar, sondern lediglich der Verstoß gegen einzelne konkret in ihm enthaltene Grundsätze. So erklärt Art. 26 Abs. 1 GG Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, für verfassungswidrig und erteilt dem Gesetzgeber den Auftrag, dies unter Strafe zu stellen. Die strafrechtliche Umsetzung findet sich in § 80a Strafgesetzbuch (StGB) 3 und § 13 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB).4 Zudem sind im Strafgesetzbuch Taten unter Strafe gestellt, die sich auch gegen die Grundsätze der deutschen Verfassung richten, z.B. der Hochverrat (§§ 81, 82 StGB) oder die Verfassungsfeindliche Sabotage, § 88 StGB. Hierfür müssen jedoch zusätzliche Handlungen wie Gewalt- oder Störhandlungen begangen werden; der alleinige Verfassungsbruch ist in diesem Zusammenhang nicht eigens unter Strafe gestellt.

Edit:
Auch vor dem Hintergrund einer zunehmend faschistoiden Wählerschaft sollte doch das Einbringen und Beschließen verfassungswidriger Gesetze selbst strafbar sein bzw. gemacht werden.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Binding ist ein Präzedenzfall für jeden Politiker, den die Verfassung auch nicht interessiert. Alles kein Problem, probieren darf man, keine Folgen.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

> Präzedenzfall
 
Leider nein.
Das passiert immer wieder. Siehe hier.
Und man muss sagen, dass es in einigen Fällen keine offenkundigen Verstöße waren.
Bei der Binding-Steuer wurde jedoch schon vor dessen Einführung von renommierten Gremien auf den Verfassungsbruch hingewiesen. Das darf nicht sein, dass sowas dann trotzdem (ohne eine Vorab-Prüfung des BVergG) Gesetz wird.
Natürlich würde eine solche Vorab-Prüfung Jahre in Anspruch nehmen. Das sollte es aber Wert sein.

Die Verfassung ist alles was wir haben.


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