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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 14.10.2024, 20:42
Rückwirkend bis 2020 heißt doch wohl, dass alle Binding-Bescheide rückabzuwickeln sind. Muss aber noch ins Gesetz selber gucken.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 17.10.2024, 12:14
Nur die Töpfe aus Satz 5 und 6 werden abgeschafft (Binding und Totalverluste). Satz 4 (Aktien) bleibt.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 17.10.2024, 17:38
Binding ist ein Präzedenzfall für jeden Politiker, den die Verfassung auch nicht interessiert. Alles kein Problem, probieren darf man, keine Folgen.