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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Das war was ich meinte, diese krasse und v.a. vorsätzliche Form des Verfassungsbruchs. Das ist wie in anderen Ländern die Korruption, die quasi Gewohnheitsrecht hat.

Die ersten Aufsätze gab's Anfang 2020. Es war Recht schnell klar, wie verfassungswidrig Binding ist. Es hat die SPD nicht gestört, andere Linke auch nicht.

Nein, diese Prüfung ginge schnell. Es gibt ja eine vom BMI, aber die sind halt parteiisch. Klar, jedes Gesetz vorab zum BVerfG geht nicht. Aber man könnte "Trusted Flagger" beauftragen, allerdings keine linken NGOs.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

>Trusted Flagger

Haha, genau. So als Fachdienst des BfV: "Prädiktiver und Legislativer Verfassungsschutz" oder so.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Das JstG 2024 ist durch, sehr gut. Nun noch auf den Bundesrat, wohl am 22.11., warten.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(18.10.2024, 17:16)minenfuchs schrieb: Das JstG 2024 ist durch, sehr gut. Nun noch auf den Bundesrat, wohl am 22.11., warten.

Ich habe das jetzt grob quergelesen. Wo steht, dass die Verlustbeschränklung
gestrichen wird? Im Vom Bundestag angenommen Entwurf finde ich kein Wort darüber.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Drucksache 20/13419:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/134/2013419.pdf

https://www.bundestag.de/dokumente/texta...er-1024622

Seite 40 usw.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Neues zum Thema:
Verlustverrechnung bei Termingeschäften

BNP veröffentlichte; siehe link

https://derivate.bnpparibas.com/service/...rce=514784

Hoffentlich hält die Koalition noch lange genug, um das Gesetz zu verabschieden.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Es ist verabschiedet.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

das ist ein schwerer Schlag für die Auswander-Industrie. Hat denn keiner Mitleid für die Betreiber der Trading-GmbH-Firmen und unzähligen Steuerberater, Rechtsanwälte, Kanzleien etc. die jetzt auf dem Trockenen sitzen? [ironie off]

wenn die Änderung durch ist dann sind wieder viele mit einem Butterfly unterwegs, obwohl ... die sind doch verboten ... oder wie jetzt? Biggrin

__________________
whatever it takes
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(18.10.2024, 11:57)minenfuchs schrieb: Nein, diese Prüfung ginge schnell. Es gibt ja eine vom BMI, aber die sind halt parteiisch. Klar, jedes Gesetz vorab zum BVerfG geht nicht. Aber man könnte "Trusted Flagger" beauftragen, allerdings keine linken NGOs.

Es gibt den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Diese Leute sind nach meiner Wahrnehmung eigentlich recht fit und geben qualifizierte Einschätzungen ab. Und eben dieser Wissenschaftliche Dienst hatte bereits 2020 die Verfassungsmäßigkeit der Verlustbeschränkung stark bezweifelt.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ich weiß. Im Nachhinein befragt und dann ignoriert. Tatsächlich wussten alle Beteiligten, dass das Ding verfassungswidrig ist, ist auch nicht so schwer das zu erkennen, war aber eine reine Machtfrage.

Es bräuchte im Gesetzgebungsprozeß eine machtvolle und neutrale Stelle, die sowas wie die Bindingsteuer unmöglich macht.


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