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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Weiß das niemand?

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Das steht doch hier alles. Aber das Gesetz ist noch nicht in Kraft, es steht noch nix im Bundesgesetzblatt.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(28.11.2024, 15:10)minenfuchs schrieb: Das steht doch hier alles. Aber das Gesetz ist noch nicht in Kraft, es steht noch nix im Bundesgesetzblatt.

Gestern war es dann soweit.

Jahressteuergesetz 2024

Artikel 3 Nr. 7 lit. c
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(06.12.2024, 10:33)lugorrr schrieb: Gestern war es dann soweit.

Jahressteuergesetz 2024

Artikel 3 Nr. 7 lit. c

Tup


Zitat:7. § 20 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Nummer 11 wird wie folgt gefasst:
„11. Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden; schließt der Stillhalter ein
Glattstellungsgeschäft ab, sind die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien zum Zeitpunkt der
Zahlung als negative Einnahmen zu berücksichtigen.“

b) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:
„Besondere Entgelte oder Vorteile nach Satz 1 liegen auch vor, wenn Bestandsprovisionen,
Verwaltungsentgelte oder sonstige Aufwendungen durch den Schuldner der Kapitalerträge nach Absatz 1
oder 2 oder durch einen Dritten erstattet werden.“

c) Absatz 6 Satz 5 und 6 wird aufgehoben


Bounce  Bounce  Bounce  Bounce  Bounce Bounce  Bounce  Bounce  Bounce  Bounce Bounce  Bounce  Bounce  Bounce  Bounce

__________________

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Also heißt das jetzt:

Man kann jetzt wieder bedenkenlos so viel man will mit Futures spekulieren?
Man kann jetzt alle Verluste aus Futures mit den Gewinnen aus Futures wieder verrechnen?

Spekuliert ihr jetzt wieder mit Futures?
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(07.12.2024, 13:40)mistral3 schrieb: Also heißt das jetzt:

Man kann jetzt wieder bedenkenlos so viel man will mit Futures spekulieren?
Man kann jetzt alle Verluste aus Futures mit den Gewinnen aus Futures wieder verrechnen?

Spekuliert ihr jetzt wieder mit Futures?
Ich werde  Futures, Optionen, CFDs wieder traden.
  



Zu den Termingeschäften laut BWF-Schreiben: gehören insbesondere Optionsgeschäfte, Swaps, Devisentermingeschäfte und Forwards oder Futures sowie Contracts for Difference
(CFDs). 
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Zitat:c) Absatz 6 Satz 5 und 6 wird aufgehoben

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Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(07.12.2024, 13:40)mistral3 schrieb: Man kann jetzt wieder bedenkenlos so viel man will mit Futures spekulieren?

Ja, bitte.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Danke.

Und das gilt auch rückwirkend für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 ??

In all diesen Jahren kann man alle Verluste aus Futures mit Gewinnen aus Futures verrechnen?
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(10.12.2024, 00:24)mistral3 schrieb: Danke.

Und das gilt auch rückwirkend für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 ??

In all diesen Jahren kann man alle Verluste aus Futures mit Gewinnen aus Futures verrechnen?

Zitat:https://www.bakertilly.de/beitrag/jahres...llern.html

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