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Steuersparmodel Ausland GmbH
#1
Notiz 

Steuersparmodel Ausland GmbH

wenn man im Ausland eine GmbH gründet und darüber tradet, unterliegen die Einnahmen trotzdem der dt. Einkommenssteuer wenn man selbst weiterhin einen dt. Wohnsitz hat?

eine GmbH ist doch eine juristische Person! Somit unterliegt diese doch dem ausländischen Steuerrecht oder liege ich da falsch?

Solange das Geld in der ausländischen GmbH verbleibt, man sich also keine Gewinne auszahlen lässt, muss man doch auch nichts dem dt. FA melden?

oder ist man dazu verpflichtet, dem FA Meldung zu erstatten, sobald man ein Unternehmen im Ausland gründet oder daran nur beteiligt ist?

wer kennt sich aus und kann helfen!
#2
Notiz 

RE: Steuersparmodel Ausland GmbH

(Gestern, 16:41)Spaceman schrieb: wenn man im Ausland eine GmbH gründet und darüber tradet, unterliegen die Einnahmen trotzdem der dt. Einkommenssteuer wenn man selbst weiterhin einen dt. Wohnsitz hat?

eine GmbH ist doch eine juristische Person! Somit unterliegt diese doch dem ausländischen Steuerrecht oder liege ich da falsch?

Solange das Geld in der ausländischen GmbH verbleibt, man sich also keine Gewinne auszahlen lässt, muss man doch auch nichts dem dt. FA melden?

oder ist man dazu verpflichtet, dem FA Meldung zu erstatten, sobald man ein Unternehmen im Ausland gründet oder daran nur beteiligt ist?

wer kennt sich aus und kann helfen!

Kapitalgesellschaften werden im Allgemeinem am Sitz der Geschäftsführung besteuert, nicht an der Postadresse. In deinem Fall wäre die Geschäftsführung in Deutschland...
Trotzdem unterliegst Du zusätzlich der Besteuerung im Ausland! Wink
Das ganze kann beliebig kompliziert werden, Finger weg!!
#3
Notiz 

RE: Steuersparmodel Ausland GmbH

ChatGPT kennt sich bei solchen Fragen ganz gut aus:

Du sprichst hier ein komplexes Thema an, das sowohl das deutsche Steuerrecht als auch internationales Steuerrecht betrifft. Ich werde die Punkte, die du ansprichst, der Reihe nach klären:

1. Steuerpflicht in Deutschland bei Wohnsitz
Wenn du in Deutschland deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast, unterliegst du der unbeschränkten Steuerpflicht. Das bedeutet, dass du dein Welteinkommen in Deutschland versteuern musst, unabhängig davon, wo es erzielt wurde. Das gilt auch dann, wenn die Einkünfte über eine ausländische Gesellschaft generiert werden.

2. Steuerliche Behandlung der ausländischen GmbH
Eine GmbH ist tatsächlich eine juristische Person, und ihre Gewinne unterliegen grundsätzlich im Land ihres Sitzes der dortigen Körperschaftsteuer. Solange die Gewinne in der GmbH bleiben, sind sie zunächst nicht direkt deinem persönlichen Einkommen zuzurechnen.
Aber: Es gibt im deutschen Steuerrecht Regelungen, die sicherstellen, dass Gewinne aus ausländischen Gesellschaften nicht einfach unversteuert im Ausland geparkt werden können. Stichworte sind hier:
  • Außensteuergesetz (AStG): Wenn du als deutscher Steuerpflichtiger beherrschenden Einfluss (in der Regel mehr als 50 % der Stimmrechte) auf die ausländische GmbH hast und diese in einem Niedrigsteuerland ansässig ist (Körperschaftsteuer unter 25 %), können die nicht ausgeschütteten Gewinne unter Umständen bereits in Deutschland besteuert werden (sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung).

3. Gewinne, die in der GmbH verbleiben
Wenn die Gewinne in der GmbH verbleiben und nicht ausgeschüttet werden, fällt keine Einkommensteuer an. Ausschüttungen hingegen sind in Deutschland steuerpflichtig, da sie als Kapitalerträge gelten.
Aber: Auch hier greift unter Umständen das Außensteuergesetz (siehe oben). Das bedeutet, selbst wenn keine Ausschüttung erfolgt, kann es sein, dass Gewinne besteuert werden, wenn die Gesellschaft als "Zwischengesellschaft" gilt.

4. Meldepflichten beim Finanzamt
Ja, du bist grundsätzlich verpflichtet, dem deutschen Finanzamt sämtliche Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften zu melden. Das gilt insbesondere dann, wenn du:
  • mehr als 10 % an der Gesellschaft hältst,
  • oder wenn du beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausübst.
Die Meldung erfolgt in der Regel über die Anlage "AU" (Außensteuer)" deiner Einkommensteuererklärung.
**Versäumnisse bei der Meldung können empfindliche Strafen nach sich ziehen

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Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
Viel ist schon gewonnen wenn nur einer aufsteht und Nein sagt - Berthold Brecht
#4
Notiz 

RE: Steuersparmodel Ausland GmbH

Und dazu kommt noch dass es internationalen Informationsausstausch gibt. Die Gesellschaft und Gesellschafter muessen dann ja auch im jeweiligen Land ordnungsgemaess registriert sein.
Hast du als auslaendischer Gesellschafter keinen Wohnsitz in dem Land geht von dort die Meldung an die Heimat raus. Da wissen dann immer zwei Steuerbehoerden ueber dich Bescheid Wink

Nee, nee, ganz so einfach ist das nicht. Wie schon geschrieben - das wird sehr schnell recht kompliziert Irony Irony
#5

RE: Steuersparmodel Ausland GmbH

Danke für die Antworten, auch wenn sie nicht erfreulich sind. Also auf legalem Weg, kann man das dann eigentlich vergessen. Es bleibt dann wirklich nur die komplette Abmeldung aus D inkl. Wegzug ins Ausland.

hatte ja mal über eine VvGmbH in D nachgedacht, aber so richtig lohnen tut sich das bei meinen Einkünften eigentlich nicht. Mehrkosten für Datenabos, Buchhaltung, Steuerberater, Ausschüttungen ins Privatvermögen würden den Vorteil im Großen und Ganzen wieder auffressen. Auch die Wegzugssteuer wäre dann noch ein Thema gewesen.

tja, so richtig vorwärts komme ich aktuell nicht. Muss weiterhin die steuerlichen Kröten schlucken, kommt allerdings die FTT und Habeck-Steuer, bin ich in D so gut wie ruiniert. Dann bin ich zum Handeln gezwungen.
#6
Notiz 

RE: Steuersparmodel Ausland GmbH

Manchmal haben solche oberflächlich betrachtet negativen Dinge im Nachhinein positive Auswirkungen.
Es kommt schließlich immer darauf an was man daraus macht.

Grundsätzlich sollte man ungelegte polititische Eier im Hinterkopf haben, aber sie nicht überbewerten.
Wenn es soweit ist kann man immer noch reagieren. Also erstmal kühlen Kopf behalten.

Im Moment versuche ich die Abwanderung noch nach hinten zu schieben, weil die Pendelei zwischen Thailand und Deutschland natürlich auch Zeit und Geld kostet. Aber je mehr die Anleger von den Grünen drangsaliert werden, umso besser lässt sich das gegenrechnen.
Kurz übersetzt: Je mehr Steuer, umso schneller am Strand von Thailand.

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#7
Notiz 

RE: Steuersparmodel Ausland GmbH

(Gestern, 17:01)Ste Fan schrieb: Und dazu kommt noch dass es internationalen Informationsausstausch gibt. Die Gesellschaft und Gesellschafter muessen dann ja auch im jeweiligen Land ordnungsgemaess registriert sein.
Hast du als auslaendischer Gesellschafter keinen Wohnsitz in dem Land geht von dort die Meldung an die Heimat raus. Da wissen dann immer zwei Steuerbehoerden ueber dich Bescheid  Wink

Nee, nee, ganz so einfach ist das nicht. Wie schon geschrieben - das wird sehr schnell recht kompliziert Irony Irony

ich könnte meinem Schwager in Thailand ein kostenloses Darlehen zur Verfügung stellen. Mein Schwager ist auch ambitionierter Börsenspekulant und träumt von einer eigenen Trading-GmbH. Ausländisches Einkommen wird ja weiterhin in Thailand nicht versteuert, solange es im Ausland verbleibt, ergo könnte man eine US LLC auf seinen Namen gründen. Gründungskosten 1.300€, laufende Kosten ca. 800€. Gewinnausschüttung 1x Jahr 14k€ zu zahlende Steuer in TH ca. 400€. 

hört sich doch gut an oder?

mein dt. Einkommen würde ich auf 30k€ senken. Die Börsengeschäfte in D laufen einfach zu schlecht, meine Strategien sind veraltet, mir fällt nix neues mehr ein. Auf 30k€ würden in D 845€ Steuern anfallen, 29k€=2.4k€ netto, sollte zum Leben erstmal reichen. 

aber wahrscheinlich gehen beim FA dann alle Alarmglocken an. Warum zahlt der Wolkenmann keine 5-stelligen "Staatshilfen" mehr?
#8
Notiz 

RE: Steuersparmodel Ausland GmbH

(Gestern, 17:23)Spaceman schrieb: hört sich doch gut an oder?
nö, was hättest du davon?
#9

RE: Steuersparmodel Ausland GmbH

Hm, solange bis Dein Schwager, warum auch immer, Dein Ex-Schwager ist oder es sonst was für familiäre Verwerfungen gibt.
Und glaub mir, das geht schneller als man denkt.
#10
Notiz 

RE: Steuersparmodel Ausland GmbH

(Gestern, 17:27)Bucketeer schrieb: nö, was hättest du davon?

weil mein Schwager mir aus Dankbarkeit eine lebenslange Rente in Höhe von XXXX bezahlen würde, quasi per Handschlag besiegelt!  Biggrin


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