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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
#1
Notiz 

Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Das Thema ist so krass das ich einen neuen Thread dazu aufgemacht habe...

Auslöser war der Beitrag von @atze2000 -> https://www.trading-stocks.de/thread-699...l#pid48405


Hab mir das jetzt angeschaut, zusammengesucht und zusammenkopiert...


Es geht um § 20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen

6)
1 Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden.

2 Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt.

3 §10d Absatz 4 ist sinngemäß anzuwenden.

4 Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß.

Änderung -> Nach § 20 Absatz 6 Satz 4 werden die folgenden Sätze eingefügt:

„Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden;
die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen.

Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden;
die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen.


5 Verluste aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, dürfen nur verrechnet werden oder mindern die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt, wenn eine Bescheinigung im Sinne des § 43a Absatz 3 Satz 4 vorliegt.


Absatz 2 Satz 1 Nummer 3
-> 3. der Gewinn a) bei Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt; b) aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments;


Absatz 1 Nummer 11
-> 11. Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden; schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, mindern sich die Einnahmen aus den Stillhalterprämien um die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien.


Dem § 52 Absatz 28 werden die folgenden Sätze angefügt:

§ 20 Absatz 6 Satz 5 in der Fassung des Artikels … des Gesetzes vom … [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Seitenzahl der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes] ist auf Verluste anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 entstehen.

§ 20 Absatz 6 Satz 6 in der Fassung des Artikels … des Gesetzes vom … [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Seitenzahl der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes] ist auf Verluste anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 entstehen.

Quellen:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/9...=39#top-39 https://www.gesetze-im-internet.de/estg/...50934.html




Krass... Eek  Also bei mir bis Ende 2020 alles wie bisher. Aber dann... puuuh... hoffe das das richterlicherseits wieder kassiert wird...
ansonsten - zurück zu Aktien... oder ab nach Luxemburg oder Schweiz oder Niederlande... oder Firma gründen... oder PropTrader werden...

ich könnte jetzt echt kotzen... muss das wirklich sein?

__________________
#2
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(31.12.2019, 03:55)boersenkater schrieb: Das Thema ist so krass das ich einen neuen Thread dazu aufgemacht habe...

Auslöser war der Beitrag von @atze2000 -> https://www.trading-stocks.de/thread-699...l#pid48405


Hab mir das jetzt angeschaut, zusammengesucht und zusammenkopiert...
...
Krass... Eek  Also bei mir bis Ende 2020 alles wie bisher. Aber dann... puuuh... hoffe das das richterlicherseits wieder kassiert wird...
ansonsten - zurück zu Aktien... oder ab nach Luxemburg oder Schweiz oder Niederlande... oder Firma gründen... oder PropTrader werden...

ich könnte jetzt echt kotzen... muss das wirklich sein?
Na das sag ich doch schon die ganze Zeit... Ich bin grad dabei ne Firma zu gründen, aber hier wird ja anstatt konstruktiv zusammen zu arbeiten lieber auf einem rumgehackt man solle "patriotisch seine Steuern zahlen" und die Probleme bejammert... (siehe Vermögensverwaltende GmbH Thread)

Ich versuche so schnell wie möglich weg zu sein aus D, hier wird man doch nur gehänselt, gegängelt, mit unsinnigen bürokratischen Hürden und Schröpfmaßnahmen überschüttet...

Denen geht´s wie immer nur darum die Leute abzukassieren wo es nur möglich ist und alles so kompliziert wie möglich zu machen, dass ja niemand einen Aufstieg schafft oder es immer schwerer wird erfolgreich zu sein und unabhängig.

Die letzten Jahre haben mich politisch derart enttäuscht, dass ich angefangen habe Lösungen zu suchen, und diese nun zum Glück auch fand.

Sobald Vollzug gemeldet werden kann, werde ich berichten, vorher gibts hier ja sowieso nur Shitstorm. Rolleyes
#3

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Auch wenn mich das Thema nicht betrifft.... frage mich, warum solch eine Partei noch 2- stellige Wahlergebnisse erzielt.

__________________
Hat sich erledigt. 
#4
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(31.12.2019, 10:27)Mr. Passiv schrieb: Auch wenn mich das Thema nicht betrifft.... frage mich, warum solch eine Partei noch 2- stellige Wahlergebnisse erzielt.

Sind die nicht schon einstellig?

Ich denke nicht dass die Regelung Bestand haben wird.

Ich wäre daran interessiert, wie so eine Lösung aussehen kann.
#5
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Spielt doch überhaupt keine Rolle welche Partei; alle halten die Hand auf wenn die Lobbyisten kommen.

Und das riecht mal wieder nach Finanzlobby, wie die ganzen Geldwäschegesetze; diese verunmöglichen es praktisch für einen privaten Anbieter vermögensverwaltende Dienste anzubieten, oder machen diese viel zu teuer; ausser sie betreiben wirklich Geldwäsche, dann sind die Gesetze zahnlos.

Fonds sind von der Einkommenssteuer ausgenommen aber wenn ein privater verkauft und wieder anlegt darf er blechen.

Wenn Du Deine Altersvorsorge andere machen lässt sind sie oft von der Steuer ausgenommen, aber Du musst viel zu viel blechen. Wenn Du das selber machst zahlst Du Steuern, jedes Jahr mehr. Du sollst eben nicht für Dich selber sorgen können, wäre gefährlich für die Politiker!

Wir leben in einer Zeit des Sklaventums. Demokratie mag die beste Regierungsform sein, aber anscheinend ist die Mehrheit so dumm dass sie sich immer wieder von den gleichen Sprüchen verarschen lässt.  Wonder
#6
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(31.12.2019, 10:40)rienneva schrieb: Ich wäre daran interessiert, wie so eine Lösung aussehen kann.


Ich auch und wie. In Deutschland ist es wirklich schwer geworden sich nach oben zu Rakern. Überall bekommt man Steine in den weg gelegt die derzeitigen und zukünftigen Anlage Problematiken sind ja nur ein Teil des Problems. Ich spiele ernsthaft mit dem Gedanken innerhalb der nächsten 3 Jahre (dann ist mein großer aus der Grundschule raus) das Land zu verlassen. Wir Leben ja jetzt schon in einem Land mit hoher Steuerlicher Belastung die mit zusätzlichen Zwangsabgaben besonders durch das Klimapaket zukünftig noch größer wird so das die Abgabenlast in vielen fällen deutlich > 50% erreichen wird das gepaart mit immer mehr Bürokratie und Gesetzlichen Erschwernissen machen es immer schwerer das Hamsterrad hinter sich zu lassen.
#7
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ich denke, das nun der immer hochgelobte Rechtsstaat zeigen kann, was er wert ist. Das neue Gesetz wird aber wahrscheinlich noch etliche Jahre Schaden anrichten dürfen, bevor ein Urteil gefällt wurde.

Es ist schon ein Hammer, was Politiker sich so alles erlauben dürfen.
#8

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Kann nicht irgendwer n Antischolzvideo bei Jutjuph reinstellen. Ab 1 Mio Likes oder so könnte da was passieren.

__________________
Hat sich erledigt. 
#9

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Sorry, so langsam sind mir die Steuergesetze zu hoch. Gilt die Höchstgrenze von 10.000 jetzt je Geschäft? Oder wird pro Jahr saldiert?
#10

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Glaube in Österreich ist es schon immer so, dass man nichts vortragen darf ins nächste Jahr um das ein bisschen zu relativieren.

Ich würde mich da auch gar nicht drüber aufregen. Das System fördert doch Inkompetenz. Ich würde da ja nicht arbeiten und wenn ihr ehrlich seid, ihr auch nicht.
Es gibt tausende Stellen die besser bezahlt sind, weniger Stress bringen und erfüllender sind. Blöd nur, dass diese Stellen vorher ein krasses Auswahlverfahren haben, während man in der Politik nur gewählt werden muss und dann natürlich auf Parteilinie sein muss, sonst steigt man intern auch nicht auf. Das System befördert die schlechtesten von uns nach oben und wir maulen nur...

Ich konstatiere mal, das ist unsere eigene Schuld..


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