RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 13.06.2020, 16:08
(13.06.2020, 13:01)Golvellius schrieb: Letzeres. Also alles, was du nicht alleine zu Hause am Schreibtisch erledigen konntest. Wahrscheinlich muss die Gesellschaft ja irgendwo registriert werden, und vermutlich kann man dazu nicht einfach irgendwo anrufen und dann ist die Sache erledigt.
Geht mir nur darum, ungefähr eine Vorstellung zu bekommen, welche Interaktionen mit welchen Behörden/Institutionen nötig sind, und in etwa in welcher Reihenfolge. Beschränke Dich nicht nur auf Zypern.
Es gibt einige Länder, die steuerlich interessant sind, vielleicht sogar interessanter, aber es muss eben auch vom Rundherum und allen Faktoren passen.
Ich habe mich erst jahrelang mit dem Thema eigene Firma, dann lange mit dem Thema Auslandsfirma nebenher beschäftigt und dann monatelang intensiv mit Zypern, bevor ich eine Entscheidung über den Standort getroffen habe.
Für Zypern sprach für mich die Gesamtgemengelage. Aber es standen vorher auch andere Ziele zur Auswahl.
Du musst für Dich persönlich den richtigen Weg finden, ich kann Dir zwar helfen, aber nicht für jeden ist Zypern die richtige Wahl, einige gehen auch nach paar Jahren wieder...
Man muss alle Faktoren bedenken, will man dort den Großteil seiner Zeit verbringen, spricht man die ortsübliche/n Sprache/n, passt einem die Mentalität, Klima, Entfernung, es gibt so viele Faktoren.
Im Grunde sind das die Fragen, welche man zuerst klären sollte, um den richtigen Standort zu finden wo man auch hin und leben will, und dann kommt erst die Organisation.
Selbstverständlich gebe ich jedem, der sich letztendlich für Zypern entscheidet im Gesamtpaket (nicht nur wegen der Steuer) gerne Hilfestellung.
Besonders in den ganzen Foren wimmelt es nur so von "Lockvögeln", die richtig gut Quatschen können und jedem Interessenten mehrere Koteletts ans Ohr labern, wieso ausgerechnet sie den richtigen Kontakt, Steuerberater, Anwalt etc. für dich haben, was das für tolle Hechte sind und natürlich hat NUR DIESER EINE STEUERBERATER die Tricks und Kniffe auf Lager die Du brauchst. Natürlich TOTAL UNEIGENNÜTZIG!!!
Meine Kontakte auf der Insel (alles Unternehmer die schon mehrere Jahre dort leben und ne Limited haben) und zu den Menschen die auch noch dorthin wollen oder schon auf dem Weg dahin sind habe ich weise gewählt, viele kann man nämlich gleich mal aussortieren wenn man sagt man habe schon gegründet, dann bricht bei den "Lockvögeln" der Kontakt meist sofort ab (is ja "nix mehr zu holen").
Einer meiner Hauptkontakte bzw. mittlerweile Freunde meinte dazu:
"Die Idioten finden dich ganz von selbst, die guten Leute musst du dir selbst suchen und finden!"
Bei den Angeboten für Gründung und Verwaltung einfach mehrere einholen, genau vergleichen was alles inklusive ist (da wird oft getrickst, sehr viel billiger aber dann hohe "Zusatzkosten" was bei anderen dabei ist), möglichst die großen Agenturen meiden, die überteuerten Angebote sind etwa dreimal so hoch wie die der "einheimischen" Kanzleien bei Gründung und Verwaltung, zudem verlangen sie meist gleich noch die Kosten für die Einwanderung und bieten ein "Paket", von dem abzuraten ist.
Als ich das Suchen anfing, wollte man so um die 450-490 Euro für die Einwanderung, mehr als 150-180 Euro (inklusive "Schmiergeld" für reibungslosen Ablauf) sollte es nicht kosten, mittlerweile weiß ich verlangen viele schon 550 Euro aufwärts...
Wer WIRKLICH Interesse hat, der meldet sich einfach per PN, dann kann man drüber schreiben oder telefonieren, meist dauern meine "Infogespräche" etwa 50 Minuten, also die gängigen Fragen für Leute die noch gar nix wissen inklusive das wie es bei mir alles ablief.
Mein Motto als "Perfektionist":
" Entweder ich weiß es, oder ich kenne jemand der es weiß!"
Manche Agenturen verlangen für das erste Infogespräch nichts, geben relativ stimmige Auskünfte, liegen aber bei einigen Auskünften auch falsch (ob absichtlich zum Kunden werben möchte ich nicht behaupten, aber liegt nahe, das stellte sich im Nachhinein heraus als ich unten war oder später meine Kumpels auf die "Lockangebote" ansprach), oder sind einfach zu groß dass sie "den Überblick verlieren", hatte schon einige Kontakte mit Gleichgesinnten die sogar schon dort waren vor Ort und dann nie wieder was von den Agenturen gehört haben.
Zudem ist es deren Job, Euch an Land zu ziehen, kenne einige die von den großen Agenturen weg sind weil die Betreuung zu wünschen übrig ließ, kenne aber auch welche die zufrieden sind, kommt wohl auch auf die persönliche Note an und die berühmte "Chemie".
Andere Agenturen verlangen paar Hundert Euro für so ein Telefonat, der unverschämteste Deutsche (Privatmann) wollte von mir 390 Euro für ein unverbindliches Gespräch 60-90 Minuten... Und dabei wollte ich noch nicht mal Infos zur Firma, sondern einfach nur allgemein zu den Lebenshaltungskosten...
In einigen Foren heisst es sogar ausdrücklich "hütet Euch vor Euren Landsleuten!", aber wer nicht naiv ist und sich Zeit nimmt, wird die richtigen Leute kennen lernen und keinem Schlawiner auf den Leim gehen.
Wer sich immer mehrere Meinungen holt, der findet die Wahrheit ziemlich schnell heraus, besonders wenn man schon Kontakte zu einheimischen Kanzleien hat (sowohl für Steuern als auch für Recht), ich frage wenn ich eine neue "Information" von einem der "Lockvögel" bekomme (die sich immer noch melden...) sofort meinen Steuerberater, meine Anwältin und mindestens drei meiner Bekannten per Whatsapp dort unten, dann bekomme ich üblicherweise sofort (oder spätestens nach einem Tag) die Lage von denen persönlich geschildert und weiß was von der Info zu halten ist.
Man lernt nie aus, und wer nix weiß muß alles glauben!
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 13.06.2020, 16:20
Interessant sind natürlich auch folgende Aspekte:
Musst du dich (eine bestimmte Zeit) in Zypern aufhalten.
Werden Gewinne aus dem Trading ausgeschüttet und dann wo (steuerlicher Wohnsitz) versteuert.
Akzeptieren alle Broker die LLC als Kontoführer
Wie hoch sind die Steuern, die die LLC in Zypern abführen muss
Welche Kosten treten durch die jährlichen Betriebskosten (Direktoren, Rechtsanwälte, Steuerfachleute?) in der LLC auf.
Bein Recherchieren fällt mir bisher immer auf, dass alles sich oberflächlich gut anhört, wenn man nicht vorsichtig ist, viele Konstrukte aber später zu Schwierigkeiten führen (und sei es nur ein ausgeprägter Papierkrieg), weil der zuständige Finanzbeamte mit dem ganzen Konstrukt nichts anfangen kann.
Wenn man Kosten, Gebühren und Nerven dagegengerechnet hat, hätte man (vor der Änderung des§20 EStG) einfach besser seine Steuern bezahlt oder würde jetzt einfach ohne eine Firma in ein anderes Land umziehen.
Der "einfachste" Weg, der mir bisher bekannt ist:
Umzug in ein Land ohne Steuerpflicht und eine Tradingfirma im Ausland, deren Besteuerung auf die natürliche Person übergeht.
Da gibt es dann natürlich wieder Probleme je nachdem welchen Investmentzweck die Firma erfüllen soll.
Das jedesmal nachzulesen ist nicht einfach und ich bin auch nicht bereit jedem dahergekommenen "Spezialisten" eine Gebühr für Beratung zu bezahlen, wenn der dann zB keine Experte für Trading/Investment ist.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 13.06.2020, 16:30
(13.06.2020, 16:20)SimpleSwing schrieb: -----
Der "einfachste" Weg, der mir bisher bekannt ist:
Umzug in ein Land ohne Steuerpflicht und eine Tradingfirma im Ausland, deren Besteuerung auf die natürliche Person übergeht.
Da gibt es dann natürlich wieder Probleme je nachdem welchen Investmentzweck die Firma erfüllen soll.
---
Zum Thema einfach: Warum braucht man noch eine Tradingfirma im Ausland wenn man in ein Land ohne Steuerpflicht bzw mit Territorialbesteuerung umzieht?
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 13.06.2020, 18:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.06.2020, 18:14 von SimpleSwing.)
(13.06.2020, 16:30)Ste Fan schrieb: Zum Thema einfach: Warum braucht man noch eine Tradingfirma im Ausland wenn man in ein Land ohne Steuerpflicht bzw mit Territorialbesteuerung umzieht?
Das ist eine sehr gute Frage.
Bei 0% bin ich mir nicht sicher (nur gibt es dort wohl auch nicht viele Optionen, die man sich als "Normaltrader" leisten kann)
Bei Territorialbesteuerung ist es meines Verständnisses nach so (aber wie gesagt alles bisher nicht wirklich befriedigende Eigenrecherche)
Sagen wir du sitzt in einem Land, dass nur Steuern erhebt auf Tätigkeiten, die im Inland ausgeführt werden.
Da stellt sich jetzt die Frage, was ist wenn du in einem anderen Land ein Konto bei IB auf deinen Namen aufmachst und dort aktives Trading durchführst.
1. Findet das Trading in dem Land deines Wohnsitzes statt oder rechtlich im Land des Brokers (Accountstandort)
2. Wer tradet? Hier du, weil auf deinen Account
3. Darf das Geld in das Land deines Wohnsitz zurückgeführt werden ohne besteuert zu werden. Hier nein, sonst muss versteuert werden. Rücküberweisung kann ja nur auf das Referenzkonto, welches im Land des Wohnsitzes ist erfolgen.
Und das ist meineserachtens die große Problematik der ganzen territorialen Besteuerung. Im Moment der Rücküberweisung der Gewinne auf das eigene Konto am Wohnsitz wirst du steuerpflichtig, selbst wenn das Trading (UK/US Tradingaccount zB) exterritorial stattfindet.
Nun Firma im Ausland, die unter besten Umständen keine Steuer erhebt, wenn keine Verkaufstätigkeiten im Inland
Firma macht Tradingaccount bei IB auf, Angabe der Versteuerung durch Privatperson
Im Land des Wohnsitzes:
1.+2. Keine Tätigkeit im Land (ich trade nicht, die Firma tradet auf ihren Account)
3. Da stellt sich jetzt wahrscheinlich wieder die Frage der Ausführung:
a) Angabe keiner Tätigkeit im Inland, keine Besteuerung von Geschäftstätigkeiten (Firma) im Ausland, keine Kapitalrückführung auf Inlandskonto
b) Zahlung eines geringen Gehalts durch die Firma (?), dessen Versteuerung mit Einzahlung ins Sozialsystem, um ganz einfach aus der Aufmerksamkeit der Behörden zu verschwinden (je nach Land kein Rechercheaufwand durch Behörden)
Ich bitte um Nachsicht, wenn das nicht richtig wiedergegeben ist, wie gesagt, aus diesem Grund finde ich das Vorgehen von muchmoney interessant.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 13.06.2020, 19:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.06.2020, 19:28 von Ste Fan.)
(13.06.2020, 18:13)SimpleSwing schrieb: Das ist eine sehr gute Frage.
Bei 0% bin ich mir nicht sicher (nur gibt es dort wohl auch nicht viele Optionen, die man sich als "Normaltrader" leisten kann)
Bei Territorialbesteuerung ist es meines Verständnisses nach so (aber wie gesagt alles bisher nicht wirklich befriedigende Eigenrecherche)
Sagen wir du sitzt in einem Land, dass nur Steuern erhebt auf Tätigkeiten, die im Inland ausgeführt werden.
Da stellt sich jetzt die Frage, was ist wenn du in einem anderen Land ein Konto bei IB auf deinen Namen aufmachst und dort aktives Trading durchführst.
1. Findet das Trading in dem Land deines Wohnsitzes statt oder rechtlich im Land des Brokers (Accountstandort)
2. Wer tradet? Hier du, weil auf deinen Account
3. Darf das Geld in das Land deines Wohnsitz zurückgeführt werden ohne besteuert zu werden. Hier nein, sonst muss versteuert werden. Rücküberweisung kann ja nur auf das Referenzkonto, welches im Land des Wohnsitzes ist erfolgen.
Und das ist meineserachtens die große Problematik der ganzen territorialen Besteuerung. Im Moment der Rücküberweisung der Gewinne auf das eigene Konto am Wohnsitz wirst du steuerpflichtig, selbst wenn das Trading (UK/US Tradingaccount zB) exterritorial stattfindet.
Nun Firma im Ausland, die unter besten Umständen keine Steuer erhebt, wenn keine Verkaufstätigkeiten im Inland
Firma macht Tradingaccount bei IB auf, Angabe der Versteuerung durch Privatperson
Im Land des Wohnsitzes:
1.+2. Keine Tätigkeit im Land (ich trade nicht, die Firma tradet auf ihren Account)
3. Da stellt sich jetzt wahrscheinlich wieder die Frage der Ausführung:
a) Angabe keiner Tätigkeit im Inland, keine Besteuerung von Geschäftstätigkeiten (Firma) im Ausland, keine Kapitalrückführung auf Inlandskonto
b) Zahlung eines geringen Gehalts durch die Firma (?), dessen Versteuerung mit Einzahlung ins Sozialsystem, um ganz einfach aus der Aufmerksamkeit der Behörden zu verschwinden (je nach Land kein Rechercheaufwand durch Behörden)
Ich bitte um Nachsicht, wenn das nicht richtig wiedergegeben ist, wie gesagt, aus diesem Grund finde ich das Vorgehen von muchmoney interessant.
Grundlegend ist ja hier im Forum das Problem dass die tiefergehende Diskussion dieser Thematik bei manchen Schnappatmung triggert, daher nur ein paar allgemeine Gedanken....
Bzgl. Zypern ist ja muchmoney der Spezialist.
Ansonsten liegt die Problematik ja oft in der erwuenschten Firmengruendung im Ausland auf der einen Seite und weiterhin bestehenden inoffiziellen Verbindungen nach D auf der anderen, was dann zu Problemem mit dem steuerlichen Wohnsitz und den Aussensteuergesetzen (CFC) fuehren koennte.
Ist der Wohnsitz in einem anderen Land sind die individuellen Rahmenbedingungen dort relevant - ob dies eine vorteilhafte Residenzbesteuerung ist, eine Non-Dom Besteuerung mit interessanten Deals oder Territorialbesteuerung mit Moeglichkeit der steuerfreien Rueckfuehrung von Auslandseinkommen oder ob man komplett unter dem Radar bleibt - es findet sich fuer alles ein Beispiel.
Die Definition ob z.B. Traden im Land des Brokers oder im Land deines Wohnsitzes stattfindet - in Hinsicht auf die Laender mit Territorialbesteuerung denke ich dass du diese Klarstellung in deren Steuergesetzen nicht finden wirst...
IB verlangt uebrigens ein (die) Referenzkonto(en) auf deinen Namen sowie einen Wohnsitznachweis - meiner Erfahrung nach muss man bei einer Ueberweisung lediglich der Kontoinhaber sein, das Konto muss nicht am Wohnsitz sein.
Die Hauptproblematik duerfte wie oben erwaehnt wohl eine weiter bestehende Verbindung nach D sein - alle anderen Punkte lassen sich je nach Land zufriedenstellend loesen....
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 13.06.2020, 19:39
(13.06.2020, 16:20)SimpleSwing schrieb: Interessant sind natürlich auch folgende Aspekte:
Musst du dich (eine bestimmte Zeit) in Zypern aufhalten.
Werden Gewinne aus dem Trading ausgeschüttet und dann wo (steuerlicher Wohnsitz) versteuert.
Akzeptieren alle Broker die LLC als Kontoführer
Wie hoch sind die Steuern, die die LLC in Zypern abführen muss
Welche Kosten treten durch die jährlichen Betriebskosten (Direktoren, Rechtsanwälte, Steuerfachleute?) in der LLC auf.
Bein Recherchieren fällt mir bisher immer auf, dass alles sich oberflächlich gut anhört, wenn man nicht vorsichtig ist, viele Konstrukte aber später zu Schwierigkeiten führen (und sei es nur ein ausgeprägter Papierkrieg), weil der zuständige Finanzbeamte mit dem ganzen Konstrukt nichts anfangen kann.
Wenn man Kosten, Gebühren und Nerven dagegengerechnet hat, hätte man (vor der Änderung des§20 EStG) einfach besser seine Steuern bezahlt oder würde jetzt einfach ohne eine Firma in ein anderes Land umziehen.
Der "einfachste" Weg, der mir bisher bekannt ist:
Umzug in ein Land ohne Steuerpflicht und eine Tradingfirma im Ausland, deren Besteuerung auf die natürliche Person übergeht.
Da gibt es dann natürlich wieder Probleme je nachdem welchen Investmentzweck die Firma erfüllen soll.
Das jedesmal nachzulesen ist nicht einfach und ich bin auch nicht bereit jedem dahergekommenen "Spezialisten" eine Gebühr für Beratung zu bezahlen, wenn der dann zB keine Experte für Trading/Investment ist. Drum sage ich ja, es müssen alle Gegebenheiten passen und auf die persönliche Situation abgestimmt sein.
Mir ist aufgefallen, dass ich einen wichtigen Punkt vergessen habe bei der Erstellung meines Textes den ich vorher schrieb:
Selbstverständlich kann man auch OHNE Firma nach Zypern oder ein anderes Land seiner Wahl ziehen um bei der Besteuerung wesentliche Vorteile zu haben, man darf nur nirgend wo anders eine Steuerpflicht auslösen, einfach mehr als 183 Tage dort bleiben wo man besteuert werden will und gut is.
Es ist immer alles individuell!
Da ich auch ein wenig auf Margin handle, und diese zu zahlenden Zinsen in Deutschland zum Beispiel als Privatmann nicht absetzen kann weil man hier nur 801 Euro Freibetrag hat und dann war es das, in einer Firma aber alle Kosten absetzbar sind, zudem ich weitere Investoren als Miteigentümer in meine Firma holen möchte, habe ich mich entschieden es nicht rein privat zu machen.
Zu den Fragen:
Als sogenannter "Non-Dom" mit Yellow Slip muss man sich theoretisch nur 2 Monate in Zypern aufhalten, darf allerdings auch nirgend wo anders durch längeren Aufenthalt (berühmte 183-Tage-Regel) eine Steuerpflicht auslösen.
Wer also mindestens 2 Monate in Zypern lebt, und dann noch sagen wir jeweils 4 Monate in zwei anderen Ländern plus 2 Monate in einem vierten Land, der sollte keine Probleme bekommen.
Die zypriotische Limited zahlt pauschal 12,5% Steuern auf den Gewinn, Ausnahmen siehe Link.
Man kann relativ viel und unbürokratisch absetzen, 30% der Wohnung die privat genutzt wird pauschal, sämtliche Kosten die irgendwie mit der Firma begründet werden können.
Wenn es sich um geistiges Eigentum handelt, ist der Steuersatz sogar niedriger, bin mir nicht komplett sicher aber sollten nur 4% sein. Viele Coaches und so weiter sind dort auf der Insel und nutzen diesen Fakt.
Bezahlt man sich ein Gehalt, sind Sozialabgaben fällig, mindestens 100 Euro im Monat bei 500 Euro "Verdienst", dafür ist man in allen Sozialversicherungen vertreten wie hier auch (AV, RV, GKV, PV)
Wenn man sich Gewinne aus der Limited in Form von Dividenden ausschüttet, werden als "Non-Dom" 17 Jahre lang gar keine Steuern fällig, nur 2,65% GESY für die GKV ("NHS").
Als Privatmann sind 19.500 Euro Bruttoverdienst komplett steuerfrei, erst danach zahlt man "Einkommensteuer". Wer sich also 1600 Euro brutto monatlich auszahlen würde, unterläge immer noch keiner privaten Steuerpflicht! Die Sozialabgaben komplett beträgen dann allerdings etwa 350 Euro...
Natürlich um die Sozialabgaben möglichst niedrig zu halten, zahlt man sich nur das Mindestgehalt von 500 Euro und schüttet sich den Rest als steuerfreie Dividenden aus.
Nachzulesen alles hier:
https://www.pwc.com.cy/en/publications/a...r-2018.pdf
Ist allerdings die Version von Ende 2018 für 2019, da ist noch der "alte" GESY Satz für das NHS von 1,7% angegeben, wurde März 2020 erhöht auf 2,65%
Die Gründung kostet je nachdem wo man hin will und was man alles im Paket haben will zwischen 1200 und 4500 Euro. Drum ist Verhandeln und genau wissen was man möchte von Vorteil, denn sonst zahlt man zuviel oder hat bestimmte Leistungen nicht dabei die dann nachträglich etwas kosten.
Die jährliche Verwaltung liegt bei den meisten um die 1800 bis 2400 Euro, ausser es wäre buchhalterisch ein extremer Aufwand, dann kanns bis zu 4800 Euro kosten, das ist bei den meisten die Obergrenze mit mehr als 400 Buchungen pro Monat. Üblicherweise sind bei diesen Preisen das Testat, Jahresabschluss und die Bilanz etc. mit enthalten.
Dazu muss man dann noch die Kosten für "Annual Levy" von 350 Euro rechnen plus die "Stempelsteuern" das sind glaub ich zweimal 20 Euro im Jahr. Geschäftskonto braucht man natürlich auch, das kann man gestalten wie man möchte, üblicherweise wird man bei der Gründung von den meisten Kanzleien gut betreut in der Hinsicht und diverse Möglichkeiten angeboten, kommt natürlich immer auch aufs jeweilige Business an. Ein Online Shop, Heavy Trader etc. mit tausenden Buchungen im Jahr kostet natürlich mehr als ein weit weniger aufwändiges Geschäftsmodell...
Zu den Konstruktionen...
Ja es gibt viele Möglichkeiten noch weit weniger Steuern zu zahlen, wie überall. Im Internet gibt es zuhauf Videos und Anleitungen wie man Firmengeflechte und Verschachtelungen konstruieren kann um möglichst wenig abzudrücken.
Wer einen fähigen Steuerberater sein eigen nennt, der wird auch von diesem auf die jeweiligen Möglichkeiten hingewiesen, wenn nicht kann man danach fragen.
Aber ist es der Aufwand wert? Das muss sich jeder selbst fragen und eine für sich und seine Faktoren/Verhältnisse passende Antwort finden!
Ich finde die maximal 12,5% Limited Besteuerung (statt 30% in Deutschland in einer GmbH) attraktiv, zudem für private Ausschütungen nur 2,65% GESY/NHS statt nochmal 26,375% Abgeltungssteuer in Deutschland auch wesentlich besser. Zudem weiß niemand, ob in D nicht auch noch KV Beiträge in Zukunft erhoben werden oder noch höhere AGS usw...
Wenn wir mal 100 als Ausgangspunkt nehmen, bleiben in Zypern 87,5 und in Deutschland 70.
Schütte ich mir das aus, bleiben mir in CY 85,18125 von 100 (für die ersten 17 Jahre, danach "Special Contribution for Defense" von 17%, dann also 70,30625) und in Deutschland 51,5375
Differenz: 33,64375 für die ersten 17 Jahre
Differenz: 18,76875 ab Jahr 18 der privaten Steuerpflicht in Zypern
Heisst bei nur 50k Gewinn für 17 Jahre lang 16.821,87 Euro mehr für mich. Steuervorteil in dieser Zeit: etwa 286.000 Euro OHNE Zinseszins, die natürlich auch wieder für einen arbeiten...
Ab Jahr 18 sinds immer noch 9384 Euro, vorausgesetzt die Steuern bleiben gleich, was ich für Deutschland definitiv bezweifle.
Die zypriotische Limited als Kapitalgesellschaft wird von IB ohne Probleme anerkannt, kann man bei IB alles nachlesen. Die notwendigen Dokumente sind alle sowieso in einer Firmengründung enthalten.
Zudem sind die Zyprioten sowieso sehr vorsichtig, ich musste zu der Firmengründung mehr Unterlagen vorlegen und ausfüllen als ich jemals hier für irgendeine Behörde oder Bank hatte... Die nehmen das sehr ernst weil sie jeden Verdacht von Geldwäsche oder Briefkastenfirmen ausschließen wollen.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 13.06.2020, 22:08
Spannende Ausführungen, danke. Ich bin im September (hoffentlich, mal sehen was Corona sagt) für 3 Wochen auf Zypern und bin mal gespannt wie das Land so auf mich wirkt.
Aktuell für mich kein Bedarf auszuwandern, aber sollte sich das mal ändern ist es gut, sich die Gedanken vielleicht schonmal gemacht zu haben. Und Zypern ist nach allem was ich höre nicht das schlechteste Ziel.
Danke nochmal, cool dass du die Erklärungen hier anbietest.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 14.06.2020, 15:22
Vielen Dank muchmoney für die ausführliche Darstellung.
Habe nicht unmittelbar vor eine Firma zu gründen, ich sehe es eher als ein gewinnbringendes "Abenteuer", in das ich mich irgendwann vielleicht mal stürzen möchte, analog zum Eröffnen eines Wertpapierdepots, was für mich anfangs auch ein Abenteuer darstellte. Und da dachte ich frage ich einfach jetzt mal nach, wo ich die Chance dazu habe.
Eine Frage vielleicht noch: du hast gesagt du habest dich jahrelang mit dem Thema "eigene Firma" beschäftigt - gibt es da irgendwelche Literatur, die dich besonders vorangebracht hat oder mit der du dich besonders intensiv beschäftigt hast?
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 14.06.2020, 17:41
(14.06.2020, 15:22)Golvellius schrieb: Vielen Dank muchmoney für die ausführliche Darstellung.
Habe nicht unmittelbar vor eine Firma zu gründen, ich sehe es eher als ein gewinnbringendes "Abenteuer", in das ich mich irgendwann vielleicht mal stürzen möchte, analog zum Eröffnen eines Wertpapierdepots, was für mich anfangs auch ein Abenteuer darstellte. Und da dachte ich frage ich einfach jetzt mal nach, wo ich die Chance dazu habe.
Eine Frage vielleicht noch: du hast gesagt du habest dich jahrelang mit dem Thema "eigene Firma" beschäftigt - gibt es da irgendwelche Literatur, die dich besonders vorangebracht hat oder mit der du dich besonders intensiv beschäftigt hast? Nur mit den Gesellschaftsformen, welche Vorteile und Nachteile sie haben, nach dem oder der richtigen Geschäftspartner/in gesucht, Leuten die mir in irgend einer Form Informationen zum Aufbau, Betrieb und "praktischem Hintergrundwissen" helfen können, den verschiedenen Standorten und den hier und dort geltenden gesetzlichen Grundlagen.
Habe mich auch viel mit bekannten Firmeninhabern oder Selbständigen unterhalten was sie von meinen Plänen halten und wie sie es anstellen würden oder mir raten.
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 15.06.2020, 11:37
(27.04.2020, 13:46)Vahana schrieb: Bis das Geld netto auf DEINEM Konto ist, hast du auf jeden Fall einen finanziellen schlechten Schnitt gemacht.
(13.06.2020, 18:13)SimpleSwing schrieb: Das ist eine sehr gute Frage.
Bei 0% bin ich mir nicht sicher (nur gibt es dort wohl auch nicht viele Optionen, die man sich als "Normaltrader" leisten kann)
Bei Territorialbesteuerung ist es meines Verständnisses nach so (aber wie gesagt alles bisher nicht wirklich befriedigende Eigenrecherche)
Sagen wir du sitzt in einem Land, dass nur Steuern erhebt auf Tätigkeiten, die im Inland ausgeführt werden.
Da stellt sich jetzt die Frage, was ist wenn du in einem anderen Land ein Konto bei IB auf deinen Namen aufmachst und dort aktives Trading durchführst.
1. Findet das Trading in dem Land deines Wohnsitzes statt oder rechtlich im Land des Brokers (Accountstandort)
2. Wer tradet? Hier du, weil auf deinen Account
3. Darf das Geld in das Land deines Wohnsitz zurückgeführt werden ohne besteuert zu werden. Hier nein, sonst muss versteuert werden. Rücküberweisung kann ja nur auf das Referenzkonto, welches im Land des Wohnsitzes ist erfolgen.
Und das ist meineserachtens die große Problematik der ganzen territorialen Besteuerung. Im Moment der Rücküberweisung der Gewinne auf das eigene Konto am Wohnsitz wirst du steuerpflichtig, selbst wenn das Trading (UK/US Tradingaccount zB) exterritorial stattfindet.
Nun Firma im Ausland, die unter besten Umständen keine Steuer erhebt, wenn keine Verkaufstätigkeiten im Inland
Firma macht Tradingaccount bei IB auf, Angabe der Versteuerung durch Privatperson
Im Land des Wohnsitzes:
1.+2. Keine Tätigkeit im Land (ich trade nicht, die Firma tradet auf ihren Account)
3. Da stellt sich jetzt wahrscheinlich wieder die Frage der Ausführung:
a) Angabe keiner Tätigkeit im Inland, keine Besteuerung von Geschäftstätigkeiten (Firma) im Ausland, keine Kapitalrückführung auf Inlandskonto
b) Zahlung eines geringen Gehalts durch die Firma (?), dessen Versteuerung mit Einzahlung ins Sozialsystem, um ganz einfach aus der Aufmerksamkeit der Behörden zu verschwinden (je nach Land kein Rechercheaufwand durch Behörden)
Ich bitte um Nachsicht, wenn das nicht richtig wiedergegeben ist, wie gesagt, aus diesem Grund finde ich das Vorgehen von muchmoney interessant.
mein Kenntnisstand ist folgender. Wandert man zum Beispiel nach Thailand aus, sind Veräußerungsgewinne komplett steuerfrei, Dividenden werden mit 10% und Zinseinnahmen mit 15% besteuert. Die erzielten Gewinne aus z.B. Aktiengeschäften, dürfen aber erst im Folgejahr nach Thailand überwiesen werden. Das Referenzkonto würde ich somit weiterhin in D belassen. Ist ja heute auch ohne festen Wohnsitz in D. möglich.
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