Moin,
ich bin bei der DKB und habe seit dem Split beide Brookfield Renwable, also
210 x BROOKFIELD RENEWABLE PART.L.P. REG. LP UNITS O.N.und
und
52 x Brookfield Renewable Toronto
Kann mir wer sagen, welche der beiden die steuerlich sinnvollere ist?
(Und dann, ob irgendwas dagegen spricht, alle in diese umzutauschen?)
Habe mit BIP und BEP und deren C-Schwestern bisher bei der TARGOBANK keinen Ärger, außer dass ich BxP nicht mehr gehandelt bekäme. Außer eben mit Monstergebühren.
Den zuvor aufgeführten 10er hab ich noch nie abgedrückt?! Ob’s daran liegt, dass zumindest BEP ja auffe Bermudas und nicht in Kanada sitzt ?!
Aber.. ich kann da Moin gern noch mal nachschauen.
Was genau spricht denn dafür diese Aktie zu kaufen? Auf den ersten Blick macht das Unternehmen Verluste. Ich hätte da eine Idee aber ich würde gerne erst mal andere Meinungen dazu hören.
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Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.
niemand wird dir eine "andere Meinung" sicher bieten können, da deine Meinung niemandem bekannt ist.
Du gibt nicht einmal bekannt, wohin dein erster Blick glitt und du "Verluste machen" vernommen hast.
Welche Ideen du daraus entwickelst magst auch nicht mitteilen.
Da ist es nicht möglich, dir ne andere Meinung zu bieten.
Sorry.
Ist die Corporation auch eine Limited Partnership?
Zitat:Ein kleines, aber feines Detail müssen Anleger hier noch beachten: Zwar führen wir Brookfield Infrastructure Partners in unserer Portfolio-Übersicht unter dem Land „Kanada“ und das Unternehmen ist ein Ableger der kanadischen Brookfield Asset Management. Tatsächlich wurde unser neuer Dividendentitel von der Mutter als eine „Limited Partnership“ mit Sitz auf den Bermuda eingerichtet (eine Limited Partnership entspricht grob einer deutschen Kommanditgesellschaft). Das führt dazu, dass Brookfield Infrastructure Partners aus steuerrechtlicher Sicht keine Aktiengesellschaft ist und auch keine eigenen Geschäftseinkünfte erzielt. Stattdessen erhält es „nur“ Dividenden- und Zinszahlungen von seinen eigenen Tochtergesellschaften, die für die verschiedenen jeweiligen Infrastrukturprojekte zuständig sind, und leitet diese u. a. an die Aktionäre weiter. In Deutschland führt das dazu, dass solche Dividendenzahlungen nicht wie üblich als Kapitaleinkünfte mit entsprechender Kapitalertragsteuerpflicht eingestuft werden. Stattdessen werden die Ausschüttungen in diesem Fall wie Erträge aus einer Beteiligung an einer Personengesellschaft behandelt und unterliegen somit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Das heißt, dass Ihre heimische Depotbank zwar keine Steuern von der Dividendenzahlung abzieht, Sie diese aber in Ihrer persönlichen Steuererklärung angeben und ggf. nachversteuern müssen.
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Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
Viel ist schon gewonnen wenn nur einer aufsteht und Nein sagt - Berthold Brecht