RE: welcher Verlustverrechnungstopf bei Währungsspekulation?
| 28.01.2021, 15:42
Wieso sollte man knapp 100% Steuer zahlen müssen??
Das verstehe ich nicht.
Zitat:"Und die Minuszinsen sind ja nach deren Meinung mit der Abgeltungssteuer abgegolten!"
Das verstehe ich nicht.
Da bei diesen Forex-Trades keine Abgeltungssteuer gilt, sind die Minuszinsen auch nicht mit der Abgeltungssteuer abgegolten!
Vielleicht kann man die Sollzinsen und Strafzinsen auf die Devisen als (Werbungs-) Kosten bei Währungsspekulationen geltend machen. Weiß das hier jemand?
Ich dachte es gibt hier viele Leute, die bei Interactive Brokers mit Währungen spekulieren. Daher müssten ja einige Leute damit schon Erfahrungen haben.
RE: welcher Verlustverrechnungstopf bei Währungsspekulation?
| 31.01.2021, 13:57
Aber die Abgeltungssteuer gilt ja gerade nicht bei Währungsspekulation.
Daher die Frage, ob man die Strafzinsen auf die Währungen von der Steuer absetzen kann???
(und die Sollzinsen für die geliehene Währung)